Gerichte

Kantonsgericht
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Einführung

Die Gerichte sind für die Rechtsprechung zuständig, sie gewähren Rechtsschutz, wo dieser verlangt wird. Neben Legislative und Exekutive ist die Judikative die dritte Staatsgewalt.

Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich nach dem Rechtsgebiet (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht). Diejenigen Gerichte, die sich als erste mit einem Fall befassen, sind die sogenannt erstinstanzlichen Gerichte. Ihre Entscheide können an die übergeordnete Instanz weitergezogen werden. Im Kanton Basel-Landschaft ist das Kantonsgericht die oberste gerichtliche Instanz in allen Rechtsgebieten. Entscheide des Kantonsgerichts können ans Bundesgericht weitergezogen werden, die höchste richterliche Instanz in der Schweiz.

Die Richterinnen und Richter werden vom Volk beziehungsweise vom Landrat gewählt. Die Organisation der Gerichte ist durch Verfassung und Gesetz vorgegeben.

Im Kanton Basel-Landschaft verwalten sich die Gerichte selbst. Das führende operative Organ ist die Geschäftsleitung der Gerichte. Um strategische Fragen kümmert sich die Gerichtskonferenz. Administrativ werden diese beiden Organe von der Gerichtsverwaltung unterstützt.