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Die Justiz wird digital
Die Baselbieter Gerichte bereiten sich auf die elektronische Verfahrensakte vor
Die Digitalisierung der Justiz wird durch das schweizweite Projekt «Justitia 4.0» koordiniert, das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) bietet die rechtliche Grundlage dazu. Das BEKJ wurde durch die Eidgenössischen Räte am 20. Dezember 2024 verabschiedet. Ein erster Teil davon ist am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten. Abschliessend tritt der Erlass voraussichtlich per 1. Juli 2027 in Kraft, entscheiden wird dies der Bundesrat.
Ab Inkrafttreten des BEKJ müssen die Behörden im Sinne des BEKJ bereit sein, Eingaben elektronisch zu empfangen. Die Kantone legen das Datum fest, ab dem die Verfahren obligatorisch über eine Plattform nach dem BEKJ abgewickelt werden (sogenanntes «Obligatorium»). Dies ist frühestens per Juli 2028 möglich. Das Obligatorium tritt jedoch nicht für alle ein: Für Privatpersonen wird es nach wie vor möglich sein, ein Gerichtsverfahren mit einer physischen Eingabe per Post einzuleiten.
Das BEKJ führt die elektronische Kommunikation in der Justiz lediglich für die bundesrechtlich geregelten Zivil- und Strafverfahren ein, nicht jedoch für die durch die kantonale Gesetzgebung geregelten Verwaltungsprozesse. Daher ist auch eine Teilrevision der Verwaltungsprozessordnung (VPO) und weiterer Erlasse erforderlich, damit diese an das BEKJ angepasst werden.
Die Gerichte führen unter dem Projekt "Digitale Transformation der Gerichte DTG" bereits verschiedene Pilotprojekte, mit denen die neuen Applikationen getestet werden. Inskünftig wird in der Geschäftskontrolle die Gerichtsakte verwaltet, in der JAA die Gerichtsakte (Eingaben und Schriftstücke wie Verfügungen und Urteile) bearbeitet und über die Plattform «Justitia.swiss»– als Ersatz des heutigen Postversandes – elektronisch übermittelt.
Warum werden die Gerichte digital?

Die Digitalisierung der Gerichte soll den Zugang zur Justiz einfacher, schneller und effizienter machen. Erstens können elektronische Akten orts- und zeitunabhängig bearbeitet werden. Zweitens können sämtliche Gerichtsmitglieder auf die entsprechende Verfahrensakte zugreifen und diese digital bearbeiten. Drittens reduziert die digitale Aktenführung administrative Arbeiten wie Kopieren, Transportieren, Bereitstellen und Ablegen von Akten. Mit der elektronischen Akte kann zudem auch die Akteneinsicht erleichtert erfolgen.
Betroffenheit der Anwältinnen und Anwälte
Anwältinnen und Anwälte sind, sobald das sogenannte "Obligatorium" gilt, als berufsmässig handelnde Vertreterinnen und Vertreter dazu verpflichtet, den Austausch von Dokumenten mit dem Gericht über eine Plattform nach dem BEKJ abzuwickeln. Zahlreiche Anwältinnen und Anwälte nutzen die Plattform "Justitia.Swiss" bereits im Rahmen des Pilotprojekts.
Bei Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
| Für technische Fragen zur Nutzung und Einrichtung des Zugangs auf der Plattform «Justitia.Swiss»: |
Projekt Digitale Transformation der Gerichte E-Mail: [email protected] |
Behördenverzeichnis Gerichte |
| Weiterführende Informationen und Schulungsangebote: | Services für Anwaltsverbände |
Betroffenheit der Gemeinden
Sofern Gemeinden in einem strittigen Verwaltungsverfahren Verfahrensbeteiligte sind, kann es nach Inkrafttreten des Obligatoriums - voraussichtlich per Juli 2027 - sein, dass sie elektronisch übermittelte Akten oder Entscheide der Gerichte entgegennehmen müssen.
Die Gemeinden sind vom Inkrafttreten des BEKJ weiter dann betroffen, wenn sie als Behörde administrative Strafverfahren führen. In diesem Fall müssen sie diese Verfahren ab Inkrafttreten des Obligatoriums - frühestens ab Juli 2028 - über die Plattform «Justitia.swiss» abwickeln. Dies setzt voraus, dass die Verfahrensakten auch digital erstellt und geführt werden.
Bei Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
| Für allgemeine Fragen zur Digitalisierung: |
Fachstelle Digitale Gemeinden E-Mail: [email protected] |
Behördenverzeichnis Landeskanzlei |
| Für technische Fragen zur Nutzung und Einrichtung des Zugangs auf der Plattform «Justitia.Swiss»: |
Projekt Digitale Transformation der Gerichte E-Mail: [email protected] |
Behördenverzeichnis Gerichte |
Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen
Wie erwähnt haben Privatpersonen und Unternehmen auch nach Inkrafttreten des Obligatoriums die Möglichkeit, Gerichtsverfahren mit physischer Eingabe per Post einzuleiten. Sie können sich jedoch wie professionelle Anwenderinnen und Anwender ab Inkrafttreten des BEKJ - wie erwähnt voraussichtlich per Juli 2027 - bei der Plattform «Justitia.Swiss» registrieren und elektronische Eingaben an Behörden übermitteln.
Bei Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
| Für allgemeine Fragen zur Digitalisierung: |
Projekt Digitale Transformation der Gerichte E-Mail: [email protected] |
Behördenverzeichnis Gerichte |