Strafgericht
Das Strafgericht ist als erste kantonale Gerichtsinstanz zuständig für die Beurteilung von Straftäterinnen und Straftätern. Es prüft, ob die von der Staatsanwaltschaft angeklagte Person freizusprechen oder zu verurteilen ist. Bei einer Verurteilung legt es die angemessene Strafe / Massnahme fest. Ausserdem beurteilt das Strafgericht Einsprachen gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft. Gegen Entscheide des Strafgerichts kann beim Kantonsgericht, Abteilung Strafrecht, Berufung bzw. Beschwerde eingereicht werden.