Birsfelden Neue Ortsdurchfahrt

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Projekt

Die Haupt- und Rheinfelderstrasse bzw. Ortsdurchfahrt in Birsfelden ist eine kantonale Hauptverkehrsstrasse und eine eidgenössische Durchgangstrasse auf der bis zu 11'000 Fahrzeugen pro Tag verkehren. Das Tram der BVB-Linie Nr. 3 fährt auf der gesamten Ortsdurchfahrt und bildet so die wichtigste Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr. Zudem verläuft auf der Haupt- wie auch auf der Rheinfelderstrasse eine kantonale Radroute.

Die Tramgleise der BVB-Linie Nr. 3 müssen zwingend ab 2024 saniert werden; auch die Strasse selbst weist Erneuerungsbedarf auf. Mit dem anstehenden Sanierungsbedarf ergibt sich die Chance, die betrieblichen und gestalterischen Defizite zu beheben und den Strassenraum an die zukünftigen städtischen und verkehrstechnischen Anforderungen anzupassen.

Für die Gemeinde Birsfelden hat die Haupt- und Rheinfelderstrasse als Ortsdurchfahrt eine sehr wichtige Bedeutung. Deshalb wurde - in Kooperation mit der Gemeinde Birsfelden - auf der Grundlage eines Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) sowie eines Vorprojekts das derzeitige Bauprojekt erarbeitet.

Im Zentrumsabschnitt ist eine sogenannte Mischverkehrslösung vorgesehen. Das heisst, dass sich das Tram und der motorisierte Verkehr (MIV) die Strasse teilen. Neu sind Radstreifen in beiden Fahrtrichtungen geplant (Umsetzung kantonale Radroute). Ebenfalls wird in diesem Bereich ein Mehrzweckstreifen erstellt, der das Linksabbiegen der Velos und das Queren der Fussgängerinnen und Fussgänger erleichtert. Wichtige Elemente der neuen Gestaltung im Zentrum sind eine geplante Allee, Längsparkfelder, Velo-Abstellmöglichkeiten und Sitzgelegenheiten.

Ab dem neuen Kreisel Schulstrasse bis zur Haltestelle Hard (Abschnitte Übergang und Hardhügel) besteht der Strassenquerschnitt stadtauswärts in Richtung Hard ebenfalls aus einer Mischverkehrslösung Tram/MIV und stadteinwärts in Richtung Basel-Stadt aus separaten Spuren. In beiden Fahrtrichtungen werden ebenfalls Radstreifen erstellt.

Die Kreuzungen Rheinstrasse und Schulstrasse werden durch Kreisel ersetzt. Bei einer Tramdurchfahrt in den Kreiseln wird der Verkehr durch Lichtsignale geregelt. Aufstellflächen für Linksabbieger die die freie Fahrt des Tram momentan behindern entfallen damit.

Die Führung der Kantonsstrasse von der Birseckstrasse her soll nicht mehr über die unübersichtliche und gefährliche Kreuzung Rheinfelderstrasse / Muttenzerstrasse erfolgen, sondern neu über die neue Führung der Birseckstrasse. Diese mündet zukünftig auf Höhe der Fuss-/Velounterführung «Im Lerchengarten» in die Rheinfelderstrasse. Mit dieser verkehrstechnisch optimierten Massnahme kann zusätzlich der Flächenverbrauch der Strasse deutlich reduziert und ein grosses städtebauliches Potenzial im Dreieck Roxy/Denner/Birseckstrasse geschaffen werden.

Die Anzahl und grundsätzliche Lage der Tramhaltestellen bleiben bestehen. Allerdings werden einzelnen Haltekannte verschoben. Die Tramhaltestelle Bären wird neu östlich des Kreisels Rheinstrasse gegenüberliegend als Kaphaltestelle angeordnet. Die Haltekante der Haltestelle Schulstrasse Richtung Hard muss aus bewilligungsrechtlichen Gründen östlich des Kreisels Schulstrasse angeordnet werden. Beide Haltekannten werden als Kaphaltestellen ausgebildet. Die Haltekanten der Haltestelle Salinenstrasse bleiben an selber Lage, werden aber in Richtung Basel als Inselhaltestelle und in Richtung Hard als Kaphaltestelle ausgebildet.

Fragen und Antworten

Ab 2024 müssen die Gleise der Tramlinie 3 in Birsfelden zu einem grossen Teil erneuert werden. Ebenso weist die Strasse Erneuerungsbedarf auf. Mit der nötigen Sanierung können bestehende Defizite bei der Sicherheit, insbesondre für die Fussgängerinnen und Fussgänger, behoben werden. Des Weiteren kann die Ortsdurchfahrt gestalterisch eine Aufwertung erfahren.

In Zusammenarbeit mit der Gemeinde, Anwohnenden und Gewerbetreibenden der Hauptstrasse/Rheinfelderstrasse wurde partizipativ ein Betriebs- und Gestaltungskonzept erarbeitet. Am 22. August 2019 wurde das Konzept anlässlich einer Bevölkerungsinformation vorgestellt. Anschliessend wurde das einmonatige Mitwirkungsverfahren gestartet. Sämtliche Eingaben wurden geprüft und soweit möglich und sinnvoll ins Projekt aufgenommen und schriftlich beantwortet. Dazu liegt ein Mitwirkungsbericht vor.

Auf Basis des oben genannten Betriebs- und Gestaltungskonzepts hat der Landrat am 28. Mai 2020 den Projektierungskredit für das Vor- und Bauprojekt bewilligt sowie dem Betriebs- und Gestaltungskonzept mit 83:1 Stimmen zugestimmt. Auf Basis des vom Landrat bewilligten Konzepts wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der BVB ein Auflageprojekt erarbeitet. Das Auflageprojekt ist Teil des kantonalen Nutzungsplans. Es wird voraussichtlich im September 2023 öffentlich bei der Gemeinde aufgelegt.

Das Projekt erhöht die Sicherheit auf der Hauptstrasse/Rheinfelderstrasse für alle Verkehrsteilnehmenden. Schiene, Strasse und Trottoir erhalten den notwendigen Raum und werden besser voneinander getrennt, sodass sich alle Verkehrsteilnehmenden sicherer fortbewegen können und der Verkehr besser fliesst. Die Fahrplanstabilität des öV wird verbessert. Das Zentrum von Birsfelden wird grüner. Des Weiteren senken ein lärmmindernder Belag und die neue Traminfrastruktur die Lärmbelastung für die Anwohnenden. Ebenso werden die Zugänge zu den Gewerbebetrieben an der Hauptstrasse sichergestellt.

Im Vergleich zur heutigen Situation bringt das Projekt folgende Verbesserung:

  • Die Verkehrsinfrastruktur wird erneuert und verbessert.
  • Durch Eigentrassee und Trambevorzugung entstehen stabilere ÖV-Verbindungen.
  • Lärmmindernder Belag und neue Traminfrastruktur reduzieren die Lärmbelastung.
  • Die Durchleitfunktion der Hauptstrasse/Rheinfelderstrasse ist mit Beibehaltung der heutigen Verkehrsmenge gewährleistet.
  • Der Mehrzweckstreifen im Zentrumsbereich ermöglicht sicheres Queren an zusätzlichen Stellen.
  • Durch übersichtlicheren Strassenraum und Fussgängerstreifen mit Mittelinseln wird die Verkehrssicherheit erhöht.
  • Die Aufenthaltsqualität wird verbessert.
  • Neue Bäume wirken sich positiv auf das Klima aus.
  • Die Haltestellen entsprechen den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes.
  • Das Ortsbild wird aufgewertet.
  • Der Zentrumsbereich wird am Quartierplan «Am Eck» erweitert.
  • Die kantonale Radroute wird sicherer und besser nutzbar.
  • Die Erreichbarkeit im Zentrumsbereich wird dank stetigem Verkehrsfluss und den beiden Kreiseln verbessert.
  • Das Projekt ist kompatibel für Tempo 30.

Der heutige Knoten Rheinfelderstrasse/Muttenzerstrasse ist aufgrund der Geometrie und der komplexen Situation mit den Tramdurchfahrten und der Einmündung der Hardstrasse sehr unübersichtlich und entspricht nicht den Normen. Dies zeigt sich auch aufgrund der häufigen Unfälle. Ein sicherer und normkonformer Knoten müsste deutlich ausgebaut werden. Zudem liegt der Knoten sehr nahe auf den Knoten Hauptstrasse/Schulstrasse. Als beste Lösung zeigte sich die Entflechtung der Knoten. Nach Prüfung von zwei anderen Varianten hat sich die Variante mit dem rechtwinkligen Anschluss der Birseckstrasse am geplanten Ort als die Bestvariante erwiesen. Der heute vierarmige Knoten kann dabei durch zwei dreiarmige Knoten entflochten werden. Der Knoten Hardstrasse bleibt dabei ungeregelt, der Knoten Birseckstrasse bleibt durch eine Lichtsignalanlage geregelt, damit die Verkehrsströme gesteuert werden können.

Mit der gewählten Linienführung der neuen Birseckstrasse kann die geplante Überbauung des QP «Am Eck» optimal räumlich eingegliedert werden. Dabei geht es unter anderem um die neue Erschliessung des markanten Orts vor dem Theater Roxy. Von Seiten des Eigentümers der Grundstücke besteht das Interesse an einer geschlossenen Bebauung über seine beiden Grundstücke. Aus Sicht der Gemeinde und des Kantons ist die geplante Entwicklung des Platzes sehr attraktiv und hat auf das Raumgefüge eine positive Wirkung.

Nein. Die maximale Neigung der Birseckstrasse vor der Einmündung in die Rheinfelderstrasse beträgt 8% auf einer Strassenlänge von 17 Metern. Die Steigung von 8% ist nicht ungewöhnlich. Die Muttenzerstrasse schliesst mit einer Neigung von nur 3% an die Rheinfelderstrasse an. Die neue Zufahrt zum Knoten Birseck-/Rheinfelderstrasse wurde von einem für Ausnahmetransporte spezialisierten Vertreter der ASTAG (Schweizerischer Nutzfahrzeugverband) geprüft und als gut beurteilt.

Im Vergleich zum Projekt des Betriebs- und Gestaltungskonzeptes wurde die Gleislage um 75 cm Richtung Süden verschoben. Eine weitere Verschiebung nach Süden hätte zur Folge, dass auf der Strassensüdseite auf Parkplätze (Längsparkfelder), Veloständer und Bäume bzw. die Baumallee verzichtet werden müsste, die ein wesentliches Merkmal des zukünftigen Zentrums ist. Der Erhalt der Parkplätze ist aus Sicht des ansässigen Gewerbes wichtig, da ohne sie im Zentrum nur noch sechs Längsparkfelder übrig bleiben würden.

Mehrzweckstreifen erhöhen grundsätzlich die Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern beim Überqueren der Strasse. Ohne Mehrzweckstreifen steigt die Unfallgefahr, dies zeigen Unfallstatistiken der vergangenen Jahre deutlich. Im Haltestellenbereich erhört der Mehrzweckstreifen darüber hinaus die Sicherheit, indem er die Sichtweiten garantiert. Fussgängerstreifen müssen aufgrund des Verkehrsaufkommens zwingend mit einer Schutzinsel ausgestattet sein. Der Mehrzweckstreifen ist auch als Abbiegehilfe für Velos vorgesehen. Des Weiteren kann er im Notfall auch von Rettungsfahrzeugen befahren werden.

Eine Kaphaltestelle ist eine Haltestelle am Strassenrand. Wenn eine Tram in dieser Haltestelle steht muss der der Verkehr dahinter warten (er wird sozusagen „gekappt“) Eine Inselhaltestelle ist eine Haltestelle in der Strasse. Wenn eine Tram in der Haltestelle steht kann der Verkehr seitlich vorbeifahren.

  • Haltestellentypen sinnvoll angewendet werden kann. Da sich die Lichtinsel im Rückstaubereich der Lichtsignalanlage Rheinfelderstrasse/Birseckstrasse befinden würde, würden sich in der Abendspitze Fahrzeuge auf der Lichtinsel stauen, auch wenn die Lichtsignalanlage der Haltestelle Rot zeigt; d.h. die Trampassagiere müssten durch die Fahrzeugkolonne in das Tram ein- und aussteigen (oder warten, bis die Lichtinsel vom Verkehr freigeräumt ist). Zudem ist eine Lichtinsel, die nur bei Trameinfahrt zum Perron wird und ansonsten eine stark befahren Strasse ist, aus Sicherheitsgründen kritisch. 

*Definition Lichtinsel: Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr und gleichzeitig Perronfläche bei einfahrendem Tram. Wenn ein Tram in die Haltestelle einfährt oder sich darin befindet, zeigt eine Lichtsignalanlage den selbst fahrenden Verkehrsteilnehmern Rot und sie dürfen den Bereich nicht befahren. 

  • Die Rheinfelderstrasse ist als Versorgungsroute für Ausnahmetransporte Typ I klassiert. Dafür wird eine Durchfahrtsbreite von 6,50 m benötigt. Würde die Breite verringert, könnten Ausnahmetransporte Typ I den Bereich der Haltestelle Salinenstrasse nicht befahren. Der Typ I kategorisiert die grösste Klasse von Schwerlastfahrzeugen die es gibt. 

Mit der Haltestellen-Variante mit einer Inselhaltestelle in Fahrtrichtung Basel und einer Kaphaltestelle in Fahrtrichtung Hard entsteht in Bezug auf die Verkehrssicherheit und den ungehinderten Verkehrsfluss eine gute Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden.

Die Zusammenlegung wurde in zwei verschiedenen Phasen geprüft und aus folgenden Gründen für nicht realisierbar befunden:

  • Längere Fusswege für Fahrgäste.
  • Das Quartier Birsmatt wäre nicht mehr vollumfänglich erschlossen. Der Weg zu der zusammengelegten Haltestelle würde insbesondere vom Quartier Birsmatt zu lang (über 5 Min.).
  • Gemäss Schätzungen würden die Fahrgastzahlen abnehmen
  • Die Reisezeit (Fussweg inklusive Fahrzeit) mit Zielort Aeschenplatz würde sich erhöhen.
  • Wegfall von Parkplätzen.
  • Es wären weniger geplante Bäume möglich.
  • Sichtweiten für Verkehrsteilnehmer die von öffentlichen und privaten Einmündungen oder Zufahrten in die Strasse einbiegen wollen wären nicht eingehalten, was zu einem Sicherheitsrisiko führen würde.

Das hat drei Gründe: Erstens könnten sechs geplante Parkplätze nicht realisiert werden, die das ansässige Gewerbe als sehr wichtig einstuft. Zweitens müsste auf sieben Bäume verzichtet werden, was die geplante Baumallee — ein wesentliches Merkmal des zukünftigen Zentrumsbereichs — auf einer Länge von rund 60 m deutlich sichtbar unterbrechen würde. Drittens ist der Abstand zwischen den Haltestellen Bären und Schulstrasse in Richtung Hard mit 150 m heute schon zu kurz; üblich sind 400 m bis 600 m. Mit dem neuen Standort würde die Distanz auf 125 m verkürzt.

Die Haltestelle muss aus folgenden Gründen wie geplant realisiert werden:

  • Haltestellen müssen auf einer geraden Strecke liegen. Grund: Bei jeglicher Kurvenlage können die Vorgaben für die Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht mehr umgesetzt werden; d. h. die Haltestelle wäre nicht gesetzeskonform.
  • Eine Lichtinsel* mit angehobener Fahrbahn, wie sie von Teilen der Bevölkerung ins Gespräch gebracht worden ist, ist nicht realisierbar, weil sie gemäss Projektierungsrichtlinie nur dann vorzusehen wäre, wenn keiner der übrigen Haltestellentypen sinnvoll angewendet werden kann. Da sich die Lichtinsel im Rückstaubereich der Lichtsignalanlage Rheinfelderstrasse/Birseckstrasse befinden würde, würden sich in der Abendspitze Fahrzeuge auf der Lichtinsel stauen, auch wenn die Lichtsignalanlage der Haltestelle Rot zeigt; d.h. die Trampassagiere müssten durch die Fahrzeugkolonne in das Tram ein- und aussteigen (oder warten, bis die Lichtinsel vom Verkehr freigeräumt ist). Zudem ist eine Lichtinsel, die nur bei Trameinfahrt zum Perron wird und ansonsten eine stark befahren Strasse ist, aus Sicherheitsgründen kritisch. 

*Definition Lichtinsel: Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr und gleichzeitig Perronfläche bei einfahrendem Tram. Wenn ein Tram in die Haltestelle einfährt oder sich darin befindet, zeigt eine Lichtsignalanlage den selbst fahrenden Verkehrsteilnehmern Rot und sie dürfen den Bereich nicht befahren.

  • Die Rheinfelderstrasse ist als Versorgungsroute für Ausnahmetransporte Typ I klassiert. Dafür wird eine Durchfahrtsbreite von 6,50 m benötigt. Würde die Breite verringert, könnten Ausnahmetransporte Typ I den Bereich der Haltestelle Salinenstrasse nicht befahren. Der Typ I kategorisiert die grösste Klasse von Schwerlastfahrzeugen die es gibt.

Sechs Varianten, um den Eingriff in die privaten Parzellen zu vermeiden oder zu minimieren, wurden geprüft, aber bei allen können die gesetzlichen Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht eingehalten werden. Zudem haben alle alternativen Varianten gravierende Nachteile bezüglich der Sicherheit.

Vorgesehen sind sogenannte Minikreisel mit 24 m Aussendurchmesser. Diese Mindestgrösse ist aus folgenden Gründen unumgänglich: Würden die Kreisel kleiner gebaut, müssten sowohl Normal- als auch Gelenkbusse unausweichlich die angrenzenden Trottoirs befahren. Ohne geometrisch korrekte Ausgestaltung können sicherheitsrelevante, den Verkehr verlangsamende Vorgaben für die Einfahrtsradien und den Ablenkungswinkel nicht eingehalten werden. Speziell Zweiräder sind aber darauf angewiesen, dass in Kreiseln langsam gefahren wird, da sie sonst oft übersehen werden.

  • Für die gleichen verkehrstechnischen Anforderungen bräuchten LSA gesteuerte Knoten viel mehr Platz
  • Sie binden die Rheinstrasse und die Schulstrasse als gleichberechtigte Strassen ein (gute Erschliessung der Quartiere).
  • Sie schaffen einen besseren und sichereren Verkehrsfluss für Velos (kleinere Kreisel sind gefährlicher).
  • Sie schliessen das Zentrum betrieblich und gestalterisch ab.
  • Sie ermöglichen das aus verkehrstechnischer Sicht notwendige Zusammenspiel zwischen dem Knoten Schulstrasse und dem Knoten Muttenzerstrasse, der die Verkehrsmengen im Zentrum steuert. Zusammen mit der Verlegung der Muttenzerstrasse hat sich ein Kreisel an der Schulstrasse als die beste Lösung herausgestellt.

Mit den beiden geplanten Kreiseln werden im Vergleich zum Ist-Zustand Fahrbeziehungen via «U-Turns» möglich, die heute nicht möglich sind

In der geplanten neue Ortsdurchfahrt Birsfelden ist sowohl Tempo 30 als auch Tempo 50 grundsätzlich möglich. Der Entscheid, ob und wo allenfalls Tempo 30 signalisiert wird, erfolgt nicht im Rahmen der Erarbeitung und Genehmigung der Ortsdurchfahrt Birsfelden, sondern in einem unabhängigen, eigenen Verfahren, das sich auch im rechtlichen Ablauf vom Plangenehmigungsverfahren dieses Bauprojektes unterscheidet.

Auf Antrag des Gemeinderats vom 14. April 2020 wurde Tempo 30 auf der Hauptstrasse geprüft und ein entsprechendes Gutachten erstellt. Darin wird festgehalten, dass Tempo 30 auf der Hauptstrasse grundsätzlich empfohlen werden kann. Für eine abschliessende Beurteilung sind aber noch die detaillierten Auswirkungen von Tempo 30 auf den öffentlichen Verkehr zu untersuchen. Sobald alle für den öffentlichen Verkehr relevanten Projektpunkte definitiv beschlossen sind, werden die Auswirkungen von Tempo 30 auf den öffentlichen Verkehr im Detail geprüft.

Der Entscheid, ob auf der Hauptstrasse Tempo 30 signalisiert wird, erfolgt nicht im Rahmen der Erarbeitung und Genehmigung der Ortsdurchfahrt Birsfelden, sondern in einem unabhängigen, eigenen Verfahren, das sich auch im rechtlichen Ablauf vom Plangenehmigungsverfahren dieses Bauprojektes unterscheidet.

 

Für die Rheinfelderstrasse wurde durch die Gemeinde am 22. Okt. 2022 ein Antrag auf Tempo 30 eingereicht;

Der Entscheid, ob auf der Rheinfelderstrasse Tempo 30 signalisiert wird, erfolgt nicht im Rahmen der Erarbeitung und Genehmigung der Ortsdurchfahrt Birsfelden, sondern in einem unabhängigen, eigenen Verfahren, das sich auch im rechtlichen Ablauf vom Plangenehmigungsverfahren dieses Bauprojektes unterscheidet.

Für die Birseckstrasse wurde durch die Gemeinde am 22. Okt. 2022 ein Antrag auf Tempo 30 eingereicht; dieses Gutachten ist aber noch ausstehend.

Der Entscheid, ob auf der Birseckstrasse Tempo 30 signalisiert wird, erfolgt nicht im Rahmen der Erarbeitung und Genehmigung der Ortsdurchfahrt Birsfelden, sondern in einem unabhängigen, eigenen Verfahren, das sich auch im rechtlichen Ablauf vom Plangenehmigungsverfahren dieses Bauprojektes unterscheidet.

 

Im Rahmen der ständigen Bearbeitung des Projektes wurde, nach einer Prüfung und Abwägung der verkehrlichen Auswirkungen mit Zustimmung der Kantonspolizei ein Linksabbieger von der Hauptstrasse, Fahrtrichtung Basel, in die Bärenasse eingeplant und in das neue Projektdossier übernommen. Ein linksabbiegen aus der Bärengasse in Richtung Basel wird aber weiterhin, so wie auch im heutigen Zustand, nicht möglich sein. Hier muss der Verkehrsteilnehmer den nahe gelegenen Kreisel zum „Y-turn“ nutzen.

Terminplan

Bevölkerungsinformation vor Bewilligungsverfahren (Planauflage) 23. August  2023
Auflage des Bauprojektes voraussichtlich September 2023
Entscheid Landrat Baukredit Ende 23 – Anfang 2024
Bevölkerungsinformation vor Realisierung Sommer 2024
Realisierung 2024–2027

Kontakt

Boris Kunze, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur, Projektmanagement, 061 552 40 97, [email protected]

Projektstand

Januar 2024

Kontakt  

Tiefbauamt
Rheinstrasse 29 
4410 Liestal
T +41 61 552 54 84

[email protected]