Infos Vollzugsbehörden
Gesetzliche Grundlagen einer Platzierung im MZjE Arxhof
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Mindestens 17 Jahre alt, männlich, auf der Basis folgender Gesetzes-Artikel des Erwachsenen- (StGB) oder Jugendstrafgesetz (JStG): |
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Art. 61 StGB (rechtsgültig oder genehmigter vorzeitiger Massnahmenantritt) |
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Art. 61 StGB kombiniert mit Art. 60 StGB (rechtsgültig oder genehmigter vorzeitiger Massnahmenantritt) |
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Art. 61 StGB kombiniert mit Art. 59 StGB (rechtsgültig oder genehmigter vorzeitiger Massnahmenantritt) |
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Art. 15 JStG (rechtsgültig oder genehmigter vorsorglicher Massnahmenantritt) |
Nicht aufgenommen werden:
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Personen, die aktuell suizidal sind oder aktuell schwerwiegendes selbstverletzendes Verhalten zeigen. |
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Personen mit akuten psychotischen Symptomen ohne medikamentöse Stabilisierung. (ICD-10, F20.xx / F23.xx / F24 / F25 / F28 /F29) |
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Personen mit einem aktiven Abhängigkeitssyndrom durch psychotrope Substanzen (ICD-10, F1x.24 / F1x.25). Platzierung wird geprüft im Falle einer Teilnahme an ärztlich überwachten Ersatzprogrammen (ICD-10, F1x.22) bei Behandlung mit aversiven oder hemmenden Medikamenten (ICD-10, F1x.23) |
Individuelle Prüfung aller Platzierungsanfragen
Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen für eine Platzierung werden alle Anfragen individuell von uns geprüft.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir klären eine mögliche Platzierungen mit Ihnen ab oder erarbeiten alternative Empfehlungen.
Aufnahmeprozedere
Wenn Gerichte, Anwälte, Jugendanwälte, Bewährungshilfen oder einweisende Behörden in Erwägung ziehen einen jungen Mann zwischen 17 und 25 Jahren zuzuweisen oder zu verurteilen, können Sie bei uns die Möglichkeiten einer Platzierung abklären. Dazu reicht ein Anruf oder eine Mail an unsere Administration (061 552 23 00, [email protected]). Falls eine Platzierung den gesetzlichen Bedingungen entspricht, planen wir ein Platzierungsgespräch für den Betreffenden bei uns. Gleichzeitig bitten wir Sie um Zusendung der Fallakten (Gerichtsakten, Gutachten, Berichte von bisherigen Behandlern oder Institutionen etc.). Nach dem stattgefundenen Platzierungsgespräch und den Informationen aus der Fallakte können Sie mit einem Platzierungsentscheid binnen längstens 7 Tagen rechnen.
Case Management
Der/die Case Manager/in ist Ihre Ansprechperson für alle Belange, die den Eingewiesenen betreffen, sowie zuständig für die ein- und ausgehenden Informationen, die Kommunikation sowie die regelmässige Vernetzung des Kernbehandlungsteams. Das Case Management liegt bei den Teamleitungen des jeweiligen Wohnpavillons.