- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
- Bildungssystem
- Obligatorische Schulzeit
Obligatorische Schulzeit
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt im Kanton Basel-Landschaft die obligatorische Schulzeit. Es beginnt ein spannender neuer Lebensabschnitt, der den Grundstein für die weitere Schulzeit in der Primar- und Sekundarschule legt. Während der insgesamt elfjährigen Schulzeit werden Wissen, Fähigkeiten und soziale Kompetenzen gezielt gestärkt. Eine Zeit, um Talente zu entfalten, selbstständiges Arbeiten zu erlernen und neue Erfahrungen zu sammeln.| Alle Kinder im Kanton Basel-Landschaft besuchen die Volksschule: |
|
Primarstufe

Die Primarstufe umfasst den Kindergarten und die 1. bis 6. Klasse der Primarschule.
Sie ist in zwei Zyklen aufgeteilt:
- Zyklus 1: Kindergarten sowie 1. und 2. Klasse der Primarschule
- Zyklus 2: 3. bis 6. Klasse der Primarschule
Kindergarten
Der Kindergarten dauert zwei Jahre. Er ist der erste Schritt in die Volksschule. Alle Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, beginnen im August mit dem Kindergarten.
Das Spiel steht im Mittelpunkt. Die Kinder entdecken gemeinsam ihre Umwelt und lernen, sich in der Gruppe einzubringen. Im regelmässigen Dialog zwischen Lehrperson und Erziehungsberechtigten wird über gezielte Beobachtungen zur Entwicklung eines jeden Kindes informiert. In der Regel wird der Kindergarten in der Wohngemeinde besucht.
Primarschule
Die Primarschule dauert sechs Jahre und wird in der Regel in der Wohngemeinde besucht.
Die Kinder lernen grundlegende Kenntnisse. Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft mit folgenden Fächern:
- Sprachen (Deutsch, Französisch ab 3. Klasse, Englisch ab 5. Klasse)
- Mathematik
- Natur, Mensch, Gesellschaft
- Gestalten, Musik, Bewegung und Sport
- Medien und Informatik
Freiwillige Angebote ausserhalb des Unterrichts sind z. B. Musikschule oder Kurse für heimatliche Sprache und Kultur. An einigen Schulen haben die Gemeinden auf eigene Initiative Hausaufgabenhilfen, Mittagstische, Nachmittagsbetreuung oder Schulsozialarbeit eingerichtet.
Sekundarschule

Die Sekundarschule dauert drei Jahre. Jedes Kind besucht den Unterricht in einem der drei Leistungszüge (A, E oder P). Die Sekundarschule schliesst an die Primarschule an und bereitet die Kinder auf die Berufliche Grundbildung (Lehre) oder eine weiterführende Schule vor.
Die Schule fördert Selbstständigkeit, Persönlichkeit und hilft bei der Berufswahl. Ziel ist, dass die Jugendlichen nach der Sekundarschule eine passende Anschlusslösung finden. Die Sekundarschule wird in der Regel im Sekundarschulkreis der Wohngemeinde besucht.
Übertritt von der Primar- in die Sekundarschule
Übertrittsentscheide sollen den Schülerinnen und Schülern eine möglichst passende, ihren Fähigkeiten und Talenten entsprechende Laufbahn ermöglichen.
Zuweisung in einen Leistungszug
Im Standortgespräch in der 6. Klasse der Primarschule unterbreitet die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer einen Vorschlag für die Zuweisung in einen der drei Leistungszüge (A, E oder P) der Sekundarschule. In den Vorschlag fliesst die Gesamtbeurteilung der jeweiligen Schülerin bzw. des Schülers ein und berücksichtigt dabei folgendes:
- Schulische Leistungen
- Arbeits- und Lernverhalten
- Sozialverhalten
- Entwicklungsstand
Ebenfalls berücksichtigt werden Überlegungen zur beruflichen Orientierung und die Ergebnisse aus dem Check P5, welcher Ende der 5. Klasse der Primarschule durchgeführt wird.
Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Vorschlag nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, ihr Kind zu einer Übertrittsprüfung anzumelden.
Spezielle Förderung und Sonderschulung

Jedes Kind wird entsprechend seinen Fähigkeiten und Talenten gefördert. Wenn der Regelunterricht nicht ausreicht, hat ein Kind Anspruch auf zusätzliche Unterstützung.
Die Spezielle Förderung unterstützt Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Lern- oder Leistungsvermögen sowie in ihrer sozialen und emotionalen Kompetenz beeinträchtigt sind. Gleichzeitig hilft sie Kindern und Jugendlichen mit besonderen kognitiven, musischen oder sportlichen Begabungen dabei, ihre Fähigkeiten innerhalb des öffentlichen Schulwesens bestmöglich zu entwickeln.
Falls die dafür notwendigen Abklärungen durchgeführt wurden, gibt es folgende mögliche Massnahmen:
- Individuelle Lernziele
- Integrative Spezielle Förderung (ISF) innerhalb der Regelklasse
- Therapeutische Massnahmen (z. B. Logopädie, Heilpädagogik)
- Förderung in Kleinklassen
Aussergewöhnliche Begabungen
Die Begabungs- und Begabtenförderung betrifft Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen kognitiven, musischen oder sportlichen Leistungsfähigkeit. In Mathe, Sprachen, Naturwissenschaften und Kultur werden weiterführende Inhalte bearbeitet. Die Begabtenförderung ist Teil der speziellen Förderung.
Sonderschulung
Kinder mit einer Behinderung können unterschiedlich beschult werden:
Integrative Sonderschulung: Das Kind besucht eine Regelklasse mit Unterstützung.
Separative Sonderschulung: Das Kind besucht eine spezialisierte Sonderschulinstitution.
Interkulturelle Pädagogik
Kinder, die wenig oder kein Deutsch sprechen, erhalten Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Bei grossem Integrationsbedarf gibt es Fremdsprachenintegrationsklassen (FSK). Flüchtlingskinder haben das Recht und die Pflicht, die Volksschule zu besuchen.
Schulpsychologischer Dienst Baselland
Der Schulpsychologische Dienst Baselland (SPD) ist eine kantonale Fachstelle und berät und unterstützt bei Schulfragen. Schulpsychologische Beratung und Unterstützung sind freiwillig, kostenlos und neutral. Sie richten sich an Eltern, Kinder und Jugendliche sowie Lehr- und Fachpersonen bei Problemen, die in der Schule auftreten.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) beinhaltet sämtliche Angebote, welche tagsüber Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Ende der Sekundarschule betreuen. Familienergänzende Betreuungsangebote sind Kindertagesstätten, Mittagstische (als Teil der familienergänzenden Betreuung im Schulbereich), schulergänzende Betreuungsangebote inkl. Tageskindergärten und Tagesschulen sowie Tagesfamilien. Spielgruppen werden aufgrund des meist nur geringen Betreuungsumfangs nicht zur familienergänzenden Kinderbetreuung gezählt.