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Obligatorische Schulzeit

Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt im Kanton Basel-Landschaft die obligatorische Schulzeit. Es beginnt ein spannender neuer Lebensabschnitt, der den Grundstein für die weitere Schulzeit in der Primar- und Sekundarschule legt. Während der insgesamt elfjährigen Schulzeit werden Wissen, Fähigkeiten und soziale Kompetenzen gezielt gestärkt. Eine Zeit, um Talente zu entfalten, selbstständiges Arbeiten zu erlernen und neue Erfahrungen zu sammeln.

Primarstufe

Primarstufe

Die Primarstufe umfasst den Kindergarten und die 1. bis 6. Klasse der Primarschule.
Sie ist in zwei Zyklen aufgeteilt:

  • Zyklus 1: Kindergarten sowie 1. und 2. Klasse der Primarschule
  • Zyklus 2: 3. bis 6. Klasse der Primarschule
     

Kindergarten

Der Kindergarten dauert zwei Jahre. Er ist der erste Schritt in die Volksschule. Alle Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, beginnen im August mit dem Kindergarten.

Das Spiel steht im Mittelpunkt. Die Kinder entdecken gemeinsam ihre Umwelt und lernen, sich in der Gruppe einzubringen. Im regelmässigen Dialog zwischen Lehrperson und Erziehungsberechtigten wird über gezielte Beobachtungen zur Entwicklung eines jeden Kindes informiert. In der Regel wird der Kindergarten in der Wohngemeinde besucht.

Primarschule

Die Primarschule dauert sechs Jahre und wird in der Regel in der Wohngemeinde besucht. 
Die Kinder lernen grundlegende Kenntnisse. Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft mit folgenden Fächern:

  • Sprachen (Deutsch, Französisch ab 3. Klasse, Englisch ab 5. Klasse)
  • Mathematik
  • Natur, Mensch, Gesellschaft
  • Gestalten, Musik, Bewegung und Sport
  • Medien und Informatik

Freiwillige Angebote ausserhalb des Unterrichts sind z. B. Musikschule oder Kurse für heimatliche Sprache und Kultur. An einigen Schulen haben die Gemeinden auf eigene Initiative Hausaufgabenhilfen, Mittagstische, Nachmittagsbetreuung oder Schulsozialarbeit eingerichtet.

Sekundarschule

Sekundarschule

Die Sekundarschule dauert drei Jahre. Jedes Kind besucht den Unterricht in einem der drei Leistungszüge (A, E oder P). Die Sekundarschule schliesst an die Primarschule an und bereitet die Kinder auf die Berufliche Grundbildung (Lehre) oder eine weiterführende Schule vor
Die Schule fördert Selbstständigkeit, Persönlichkeit und hilft bei der Berufswahl. Ziel ist, dass die Jugendlichen nach der Sekundarschule eine passende Anschlusslösung finden. Die Sekundarschule wird in der Regel im Sekundarschulkreis der Wohngemeinde besucht.

Übertritt von der Primar- in die Sekundarschule

Spezielle Förderung und Sonderschulung

Spezielle Förderung und Sonderschulung

Jedes Kind wird entsprechend seinen Fähigkeiten und Talenten gefördert. Wenn der Regelunterricht nicht ausreicht, hat ein Kind Anspruch auf zusätzliche Unterstützung.

Die Spezielle Förderung unterstützt Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Lern- oder Leistungsvermögen sowie in ihrer sozialen und emotionalen Kompetenz beeinträchtigt sind. Gleichzeitig hilft sie Kindern und Jugendlichen mit besonderen kognitiven, musischen oder sportlichen Begabungen dabei, ihre Fähigkeiten innerhalb des öffentlichen Schulwesens bestmöglich zu entwickeln.

Falls die dafür notwendigen Abklärungen durchgeführt wurden, gibt es folgende mögliche Massnahmen:

Schulpsychologischer Dienst Baselland

Familienergänzende Kinderbetreuung