Gemäss Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG) werden Personen ohne Lehrvertrag zum Qualifikationsverfahren (QV) zugelassen, wenn sie eine mindestens fünfjährige allgemeine Berufspraxis besitzen und gemäss Bildungsverordnung (BiVo) des Berufs die Mindestanzahl berufsbezogene Praxisjahre nachweisen können. Je nach Beruf sind zusätzliche Zulassungsbedingungen zu erfüllen (z.B. Erwerb Staplerausweis, Fahrausweis). Die Interessentinnen und Interessenten müssen zudem glaubhaft machen können, den Anforderungen des QVs gewachsen zu sein (Sprachkenntnisse, Berufskenntnisse, Fachkompetenzen).
Je nach Situation und Ziel gibt es verschiedene Wege:
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- Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Berufsabschluss für Erwachsene) für Berufstätige mit viel Praxis - Artikel 32
- Validierung von Bildungsleistungen (Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen) für Berufstätige mit viel Praxis in ausgewählten Berufen - Artikel 31
- Reguläre oder verkürzte Lehre (mit einem Lehrvertrag) für junge Erwachsene mit Berufsabschluss oder abgeschlossener weiterführender Schule
Wenn Sie sich ganz allgemein über diese Wege informieren möchten, empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch die kantonale Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.
Sie interessieren sich für einen Berufsabschluss für Erwachsene, haben aber noch offene Fragen? Dann besuchen Sie eine unserer Infoveranstaltungen – wir beraten Sie gerne.
Berufstätige mit viel Praxis können sich auf der Informationsplattform Berufsabschluss für Erwachsene orientieren. Wenn Sie bereits wissen, welchen Weg Sie gehen wollen und Detailfragen haben, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Melden Sie sich für eine Beratung.