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Lehre
Reguläre oder verkürzte Lehre (mit Lehrvertrag)
Wenn Sie bereits über einen Berufsabschluss verfügen oder eine weiterführende Schule abgeschlossen haben, können Sie einen verwandten EFZ-Abschluss mit einem Jahr Verkürzung anpeilen. Voraussetzung ist, dass Sie in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb eine Anstellung finden oder bereits haben. Detaillierte Informationen erhalten Sie von den im Ausbildungsberuf zuständigen Ausbildungsberatenden PDF.
Erwachsene mit Berufserfahrung, die ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) anstreben, können sich auch in einer regulären Lehre auf das Qualifikationsverfahren vorbereiten. Hierzu braucht es einen Anstellungsbetrieb mit entsprechender Bildungsbewilligung.