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- Art. 32 Nachholbildung
Art. 32 Nachholbildung
Vorgehen bei einer direkten Zulassung nach Artikel 32 BBV
Zum QV wird zugelassen, wer glaubhaft machen kann, den Prüfungsanforderungen gewachsen zu sein und zum Zeitpunkt der Prüfung über eine mindestens fünfjährige praktische Erfahrung verfügt. Davon müssen je nach Beruf zwei bis vier Jahre Praxis im entsprechenden Berufsfeld erworben worden sein. Die erforderlichen Berufs- und Sprachkenntnisse müssen ebenfalls vorliegen. Teilzeitarbeit wird angerechnet. Die Ausbildungsberatenden der Abteilung Betriebliche Ausbildung beraten Interessentinnen und Interessenten, die im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft sind, zu den aktuellen Bedingungen, welche für die Zulassung zum QV im angestrebten Beruf erfüllt sein müssen.
Gesuchsformular um Zulassung zum Qualifikationsverfahren PDF
KV-Berufe - Zulassungsbestimmungen und Gesuchsformular
Sie möchten das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ oder das Eidgenössische Berufsattest EBA als Kauffrau oder Kaufmann (Basis oder Erweiterte Grundbildung) erwerben. Die gesetzlichen Vorschriften verlangen, dass Sie bis zum Zeitpunkt der Prüfung fünf Jahre berufliche Praxis ausweisen können, davon mindestens drei Jahre im kaufmännischen Bereich. Als Voraussetzung für die Einreichung des Gesuchs brauchen Sie zudem einen erfolgreichen Einstufungstest am kvBL.
Gesuchsformular um Zulassung zum Qualifikationsverfahren für KV-Berufe PDF
Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ / Assistent/in Gesundheit EBA - Anpassung Zulassungsbestimmungen - Gültigkeit per 30.09.2024
Informationsschreiben PDF zu den Anpassungen der Zulassungsbestimmungen zum Berufsabschluss für Erwachsene in den Berufen Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ und Assistent/in Gesundheit EBA
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Bikantonale Zulassungskriterien |
Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ |
Assistentin/Assistent Gesundheit EBA |
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Sprachkompetenzen |
B2 |
B1 |
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Nachweis Sprachniveau |
Anerkannte Zertifikate (bspw. Fide, Telc) oder erfolgreicher Test der BfG |
Anerkannte Zertifikate (bspw. Fide, Telc) oder erfolgreicher Test der BfG |
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Berechnung Arbeitserfahrung (generell) |
min. 70% |
min. 70% |
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Berechnung Arbeitserfahrung |
min. 70% |
min. 70% |
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Arbeitspensum während BAE |
min. 60% (exkl. Schultage) |
min. 60% (exkl. Schultage) |
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Mindestalter bis QV |
25 |
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Gesuch um Prüfungszulassung einreichen / Anmeldung an der Schule vornehmen
Zuerst muss das Formular «Gesuch um Zulassung zum QV nach Artikel 32 BBV» an [email protected] oder an obengenannte Postadresse bis spätestens 31. Mai (mindestens ein Jahr vor der Prüfung) eingereicht werden. Das Gesuchsformular befindet sich unter https://qv.bl.ch Berufsabschluss für Erwachsene.
Für diverse Berufe muss vorab eine Informationsveranstaltung besucht werden (z. B. Fachleute Betreuung, Fachleute Gesundheit).
Anschliessend stellt die Abteilung Betriebliche Ausbildung eine Verfügung (Prüfungszulassung) aus, worauf ersichtlich ist wann und zu welchen Bedingungen die Interessentinnen und Interessenten ans QV gehen können. Gleichzeitig gilt diese Verfügung als Kostengutsprache.
Schulische Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren
Neben den praktischen Kompetenzen werden auch die Berufskenntnisse und die Allgemeinbildung geprüft. Grundsätzlich können Interessentinnen und Interessenten sich im Selbststudium diese Kenntnisse aneignen, ohne den Schulunterricht besuchen zu müssen. Ein Schulbesuch wird dringend empfohlen, wenn mangelnde Berufskenntnisse bestehen oder die Allgemeinbildung (Vertiefungsarbeit und Schlussprüfung) absolviert werden muss.
Bei fehlenden Schulkenntnissen sind Vorbereitungskurse für Erwachsene an einer Berufsfachschule ratsam: www.bildungsraum-nw.ch / Berufsabschluss für Erwachsene
Die Prüfungszulassung vom Kanton gilt als Kostengutsprache für den Besuch der Berufsfachschule. Personen, die nachweislich über einen Sek II – Abschluss (EFZ, Maturität) verfügen, können einen Antrag um Dispensation vom allgemeinbildenden Unterricht stellen (siehe Gesuchsformular).
Sprachkenntnisse vertiefen
Ein gutes Sprachverständnis bildet die Voraussetzung für einen erfolgreichen Berufsabschluss. Je nach Beruf sind Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder B2 notwendig.
Sprachniveaus für die Zulassung in den gängigsten Berufen der Nachholbildung PDF
Besuch von überbetrieblichen Kursen
Der Besuch der überbetrieblichen Kurse (üK) ist fakultativ, aber empfehlenswert. Sie sind wichtig bei der Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Die zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA, Berufsverband), gibt Auskunft darüber, welche Kurse sinnvoll sind. Die üK sind kostenpflichtig und müssen durch die Interessentinnen und Interessenten bezahlt werden.
Fixe Lernzeiten einplanen
Es müssen die gleichen Prüfungen absolviert werden, wie in einer regulären beruflichen Grundbildung. Die Prüfungsvorbereitungen sind zeitaufwändig und mit einigen Anstrengungen verbunden, weswegen es wichtig ist, feste Lernzeiten im Wochenablauf einzuplanen.
Arbeitgeber einbeziehen
Ist eine individuelle praktische Prüfung (IPA) oder eine betriebliche Prüfung vorgesehen (siehe BiVo des Lehrberufs), dann muss das Einverständnis des Arbeitgebers für die Prüfungsdurchführung vorliegen. Die betrieblichen Einrichtungen müssen eine reglementskonforme Prüfung ermöglichen. Diese Abklärungen sind von den Interessentinnen und Interessenten selbst vorzunehmen.
Finanzierung klären
Wird das Gesuch um Zulassung zum QV bewilligt, übernimmt der Kanton Basel-Landschaft die Kosten für das QV und für den Unterricht an der Berufsfachschule. Dennoch bestehen Kosten (Lehrmittel, Kopien, Reisekosten, Besuch üK, etc.), die durch die Interessentinnen und Interessenten selbst finanziert werden müssen. Bei der Reduktion des Arbeitspensums ist zudem mit einer Lohneinbusse zu rechnen.
QV-Anmeldung
Die Prüfungen finden jeweils im Frühjahr statt und müssen zu den von der kantonalen Behörde festgelegten verbindlichen Terminen abgelegt werden. Im August des Prüfungsvorjahres müssen die Kandidatinnen und Kandidaten Ihre definitive Prüfungsteilnahme via eingeforderte QV-Anmeldung bestätigen.
Mithilfe des Leitfadens lassen sich die Anforderungen und das individuelle Vorgehen klären, um für den Berufsabschluss für Erwachsene bereit zu sein.