- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
- Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen
- Berufsbildung
- Betriebliche Ausbildung (Lehraufsicht)
- Berufsabschluss für Erwachsene
- Art. 31 Validierung
Art. 31 Validierung
Validierung von Bildungsleistungen - Artikel 31 BBV
Sie können Ihre Berufserfahrung durch die Validierung von Bildungsleistungen anerkennen lassen und so ein eidgenössisches Berufsattest EBA oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ erlangen. Dazu erstellen Sie ein Dossier, das Ihre Bildungsleistungen genau auflistet, und reichen es zusammen mit dem Gesuch bei uns ein. Das Validierungsverfahren existiert allerdings nur in einzelnen Berufen. Klären Sie ab oder lassen Sie sich von uns beraten, ob es für Ihren Beruf angeboten wird. Erst danach stellen Sie das Gesuch für die Validierung.
Berufe mit Validierungsverfahren in der Deutschschweiz
Gesuchsformular um Zulassung zum Validierungsverfahren PDF