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Feuerungen und Heizungen

Die Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden (VFkG) regelt die Öl-, Gas- und Holzfeuerungskontrolle im Kanton Basel-Landschaft . Zu den kontrollpflichtigen Holzheizungen gehören auch Einzelraumfeuerungen wie beispielsweise Cheminées, die einer visuellen Kontrolle unterstehen. Der Vollzug der Feuerungskontrolle obliegt den Gemeinden und steht unter der Aufsicht des Amts für Umweltschutz und Energie.
Wer kontrolliert meine Feuerungsanlage
Für die Feuerungskontrolle von Öl-, Gasfeuerungen bis 1’000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW sowie Einzelfeuerungen sind im Kanton Basel-Landschaft die Gemeinden zuständig. Einige Gemeinden haben die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) Basel-Landschaft, die durch den «Verband der Feuerungskontrolleure mit eidgenössischem Fachausweis Region Baselland (VFKRBL)» betrieben wird, mit der Koordination der Feuerungskontrollen beauftragt. Die Anlagenbesitzerinnen und –besitzer sind verpflichtet, die Kontrollen und Messungen innerhalb der geforderten Frist durch einen zugelassenen Fachbetrieb durchführen zu lassen.
è Informationen zur Kontrolle von Öl- und Gasfeuerungen
è Informationen zur Kontrolle von Holzheizungen
è Informationen zur Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft (GFK)
Meldepflicht für Neuanlagen
Im Kanton Basel-Landschaft werden die Daten zu den Feuerungsanlagen in der zentralen Datenbank FEKO geführt. Gemeinden und die beauftragten Administrationsstellen haben auf die von ihnen betreuten und kontrollierten Anlagen direkten Zugriff. Die Einrichtung oder die Änderung von Feuerungsanlagen sind bewilligungs- beziehungsweise meldepflichtig. Anlagen, die noch nicht in der FEKO erfasst sind müssen gemeldet werden. Dazu steht ein Meldeportal zur Verfügung.
è Meldeportal für Feuerungsanlagen