- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Amt für Umweltschutz und Energie
- Luft
- Feuerungen und Heizungen
- Plattform Gemeinden
Plattform Gemeinden
Weisung
Die nachfolgende Weisung konkretisiert den § 2 Absatz 2 der Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinde (VFkG), wonach die Messungen nach den Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt und allfälligen ergänzenden Weisungen des Amts für Umweltschutz und Energie durchgeführt werden müssen. Diese Weisungen richten sich an alle Gemeinden sowie an die Fachpersonen und Fachunternehmen, welche Kontrollen von Öl- und Gasheizungen < 1’000 kW und Holzfeuerungen < 70 kW für die Gemeinden oder für die beauftragte Geschäftsstelle Feuerungskontrolle durchführen.
- Weisung zur Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen bis 1`000 kW sowie Holzfeuerungen bis 70 kW in den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft
Musterreglemente
In Erfüllung der Aufgaben gemäss der Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden (VFkG) erlassen die Gemeinden ein Feuerungsreglement, in denen die Zuständigkeiten, der Umfang sowie der Ablauf der Kontrollen und die Kostenverrechnung festgelegt werden. Es stehen zwei Musterreglemente zur Verfügung, welche in veränderbarer Word-Version heruntergeladen werden können.
- Musterreglement für Gemeinden mit liberalisierter Öl- und Gasfeuerungskontrolle
- Musterreglement für Gemeinden mit nicht-liberalisierter Öl- und Gasfeuerungskontrolle
Im ersten Reglement ist eine vollständige Liberalisierung der Öl- und Gasfeuerungskontrolle festgelegt. Im zweiten Reglement ist keine Liberalisierung der Öl- und Gasfeuerungskontrolle vorgesehen. Die Holzfeuerungskontrolle muss in beiden Fällen im liberalisierten Modell erfolgen.
Das gewählte Musterreglement dient als Grundlage und kann auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden. Dieses muss vor der Bewilligung auf Gemeindeebene dem Ressort Luft und Klima des Amts für Umweltschutz und Energie zur Vorprüfung eingereicht werden.
Geschäftsstelle Feuerungskontrolle
Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) wurde im Herbst 2023 vom «Verband der Feuerungskontrolleure mit eidgenössischem Fachausweis Region Baselland (VFKRBL)» gegründet. Die einzelnen Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft haben die Möglichkeit die Administration der Feuerungskontrolle vertraglich an die GFK zu delegieren. Zur Abgeltung der administrativen Kosten werden bei jeder Kontrolle oder Messung CHF 44.10 exkl. MwSt. verrechnet.
Es stehen zwei Musterverträge zur Verfügung, welche in veränderbarer Word-Version heruntergeladen werden können.
- Mustervertrag über die Holzfeuerungskontrolle zwischen der Gemeinde und der GFK
- Mustervertrag über die Feuerungskontrolle (Öl- , Gas- und Holzfeuerungskontrolle) zwischen der Gemeinde und der GFK
Als Grundlage zu den Musterverträgen können folgende Pflichtenhefte beigelegt werden
- Pflichtenheft der GFK Holzfeuerungskontrolle
- Pflichtenheft der GFK Öl-, Gas- und Holzfeuerungskontrolle