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Kontrolle Holzfeuerungen
Die neuen Bestimmungen in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) schreiben vor, dass Heizkessel für Holzbrennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung unter 70 kW alle vier Jahre gemessen werden müssen. Einzelraumfeuerungen sind zwar von der Messpflicht ausgenommen. Bei Einzelraumfeuerungen wie beispielsweise Cheminées oder Schwedenöfen findet abhängig von der Nutzung alle zwei oder vier Jahre eine visuelle Kontrolle statt.
Die Gemeinden haben die Administration der Kontrollen in die Verantwortung eines gewählten Feuerungskontrolleurs übergeben oder an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) delegiert. Die Ansprechpartner für die Holzfeuerungskontrolle in den einzelnen Gemeinden sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt.
è Feuerungskontrolleure der Gemeinden
Liberalisiertes Kontrollsystem
Die Feuerungskontrolle für kleine Feuerungen ist liberalisiert. Das bedeutet, dass im Kanton Basel-Landschaft alle Besitzerinnen und Besitzer von Holzfeuerungen sowie Einzelfeuerungen selbst entscheiden, wer die Kontrollen ihrer Feuerungsanlagen durchführen soll.
Zugelassene Fachbetriebe
Die amtlichen Messungen und Kontrollen dürfen im Kanton Basel-Landschaft nur von Fachbetrieben, Feuerungskontrolleuren oder Kaminfeger durchgeführt werden, die auf der Zulassungsliste der feuerungstechnischen Fachbetriebe aufgeführt sind. Diese steht online zur Verfügung.
è Feuerungstechnische Fachbetriebe
Merkblatt "Richtig anfeuern"
Damit das Anfeuern ohne viel Rauch und Gestank funktioniert, gibt es eine einfache Methode:
Brennholz passend stapeln, Anfeuerholz oben drauf legen und anzünden. Das Feuer brennt nach unten, wie bei einer Kerze.
Das Merkblatt zeigt, wie es geht.
è Merkblatt "Richtig anfeuern"