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Kontrolle Öl- und Gasfeuerungen
Die Öl- und Gasfeuerungen bis 1’000 kW sind nach Vorgaben der Messempfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zu messen. Die Messungen erfolgen bei den Ölfeuerungen periodisch alle zwei Jahre, bei Gasfeuerungen alle vier Jahre.
Die Gemeinden haben die Administration der Kontrollen in die Verantwortung eines gewählten Feuerungskontrolleurs übergeben oder an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) delegiert. Die Ansprechpartner für die Feuerungskontrolle in den einzelnen Gemeinden sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt.
è Feuerungskontrolleure der Gemeinden
Liberalisiertes Kontrollsystem
Einige Gemeinden haben das sogenannte liberalisierte Kontrollsystem eingeführt. In diesen Gemeinden dürfen die Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl- oder Gasheizung frei wählen, wer die Kontrolle bei ihrer Anlage durchführen soll.
Die amtlichen Messungen und Kontrollen dürfen im Kanton Basel-Landschaft nur von Fachbetrieben oder Feuerungskontrolleuren durchgeführt werden, die auf der Zulassungsliste der feuerungstechnischen Fachbetriebe aufgeführt sind. Diese steht online zur Verfügung.
Bei den nicht liberalisierten Gemeinden werden die Messungen und Kontrollen ausnahmslos durch den gewählten Feuerungskontrolleur durchgeführt.