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Ersatz einer fossilen Heizung – das müssen Sie wissen
Muss ich meine Öl- oder Erdgasheizung sofort erneuern? Wie gehe ich beim Heizungsersatz vor? Und welche Ausnahmen gibt es? Erfahren Sie hier, was gesetzlich gilt, wie es um Förderbeiträge steht, und welche Schritte Sie unternehmen müssen.
- Was und warum: Der Kanton Basel-Landschaft strebt die nationalen Klima- und Energieziele an und setzt deshalb auf Heizen mit Erneuerbaren – mit Vorschriften und Förderbeiträgen.
- Wen es betrifft: Alle, die ein Gewerbegebäude, ein Wohnhaus bzw. eine Wohnung besitzen oder Heizungen installieren.
- Was zu tun ist: Solange Ihre Heizung noch funktioniert, müssen Sie nicht sofort handeln. Planen Sie den Ersatz jedoch rechtzeitig: Fällt Ihre Heizung aus, müssen Sie grundsätzlich auf ein erneuerbares System umsteigen.
- Welche Ausnahmen gelten: Ist ein Heizsystem mit erneuerbarer Energie nicht wirtschaftlich oder technisch nicht möglich, dürfen Sie weiterhin ein fossiles Heizsystem einbauen. Das gilt auch bei einem Härtefall oder wenn Sie einen Vorvertrag für einen späteren Anschluss an ein Fernwärmenetz vorlegen können.
- Wer Auskunft gibt: Die Öffentliche Baselbieter Energieberatung und das Amt für Umweltschutz und Energie.
Worum geht es?
Ab 2026 dürfen Sie in Ihrem Gebäude grundsätzlich keine Heizsysteme mehr installieren, die auf fossiler Energie basieren. Falls Ihre Heizung älter als 15 Jahre ist, müssen Sie defekte Heizkessel und Brenner durch erneuerbare Heizsysteme ersetzen. Dies verlangt das Dekret zum Energiegesetz. Ausnahmen sind jedoch möglich.
Warum macht das der Kanton?
Der Kanton bekennt sich zum Klimaziel des Bundes und damit zur Reduktion der Treibhausgasemissionen auf ein Niveau von Netto-Null bis spätestens 2050. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert er den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme und hat er die Anforderungen definiert. Er achtet darauf, dass die Umsetzung verhältnismässig ist, also nicht zu viel Aufwand verursacht. Und er berücksichtigt die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümerinnen und Eigentümer.
Vorteile
Wenn Sie erneuerbar heizen, helfen Sie mit, die Erderwärmung zu bremsen. Sie stärken damit die Versorgungssicherheit und die regionale Wirtschaft. Gleichzeitig profitieren Sie auch selbst: Sie sind weniger abhängig vom Ausland, Ihre Energie- und Betriebskosten sinken, und der Wert Ihrer Immobilie steigt. Das Baselbieter Energiepaket fördert umweltfreundliche Heizungen. Die Investition können Sie bei den Steuern als Abzüge geltend machen.
Rechtliche Basis
Der Heizungsersatz ist im Dekret vom Oktober 2024 zum kantonalen Energiegesetz geregelt. Dagegen regte sich Widerstand: Eine Beschwerde hat das Bundesgericht inzwischen abgewiesen. Über die Volksinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» hingegen wird noch abgestimmt. Sie kommt voraussichtlich Mitte 2026 vors Volk.
Vorgehen

Heizungsersatz in vier Optionen: Hier klicken
Klicken Sie das Bild an, um es zu vergrössern.Ob Sie Ihre Öl- oder Erdgasheizung ersetzen müssen, hängt vom Alter und vom Zustand der Anlage ab. Unsere Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie vorgehen.
Solange Ihre Heizung funktioniert, müssen Sie nicht sofort handeln. Es lohnt sich jedoch, den Heizungsersatz frühzeitig zu planen. Nutzen Sie dafür eine Impulsberatung vor Ort oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch bei der Öffentlichen Baselbieter Energieberatung. Die Impulsberatung ist gratis für über zehnjährige Heizungen.
Ist Ihre Heizung defekt, gibt es mehrere Optionen:
- Heizungsersatz mit erneuerbarer Energie: Ihre Heizung hat das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Der Kessel ist defekt. Wählen Sie eine geeignete Lösung, die auf erneuerbarer Energie basiert, beispielsweise Fernwärme, Holz, Solarwärme oder eine Wärmepumpe. Alternativ können Sie während der Lebensdauer der Anlage Brennstoffe verwenden, welche auf erneuerbarer Energie basieren, wie z.B. Biogas. Informieren Sie sich über Kosten, Förderprogramme und technische Möglichkeiten an Ihrem Wohnort. Lassen Sie sich beraten.
- Heizungsersatz mit fossiler Energie: In bestimmten Fällen dürfen Sie eine neue Heizung einbauen, die mit Öl oder Erdgas betrieben wird: Dies gilt, wenn ein erneuerbares System technisch nicht möglich ist oder über die gesamte Lebensdauer gesehen teurer wird als ein fossiles System. Auch in Härtefällen ist der Einbau einer neuen Öl- oder Erdgasheizung möglich. In diesen Fällen stellen Sie ein Ausnahmegesuch.
- Übergangslösungen:
- Mit Ausnahmegesuch: Falls in Ihrem Wohngebiet ein Wärmeverbund geplant ist, dürfen Sie temporär eine Öl- oder Erdgasheizung einbauen. Sie unterschreiben einen Vorvertrag mit Ihrem Energieversorger und stellen ein Ausnahmegesuch. Damit verpflichten Sie sich zum Anschluss an das Netz, sobald es verfügbar ist.
- Ohne Ausnahmegesuch: Ist Ihre Ölheizung jünger als 15 Jahre und nur der Brenner kaputt, dürfen Sie ihn ersetzen, ohne ein Ausnahmegesuch zu stellen. Für Ihre Rechtssicherheit empfiehlt es sich, einen kostenlosen digitalen Nachweis (Formular Heizungs- und Warmwasseranlagen) einzureichen. Das Amt für Umweltschutz und Energie prüft ihn und gibt ihn frei, falls er korrekt ist. Massgebend für das Heizungsalter ist das Herstellungsjahr. Sie finden das entsprechende Datum auf dem Typenschild auf Ihrer Heizung.
Welches erneuerbare Heizsystem passt für mein Gebäude?
Gibt es einen Wärmeverbund in Ihrer Nähe oder eignet sich eine individuelle Heizung für Ihr Gebäude besser? Finden Sie heraus, wie die verschiedenen Heizsysteme funktionieren und welche an Ihrem Wohnort verfügbar sind.
- Wärmepumpe: Die Wärmepumpen gewinnen Heizenergie aus der Erde, aus dem Wasser oder aus der Luft.
- Erdwärmesonden/Geothermie: Bohrungen für Erdwärmesonden sind nur in bestimmten Gebieten erlaubt.
- Wasser: für die Nutzung von Wärme aus dem Gewässer (Grundwasser oder Oberflächengewässer) ist eine Bewilligung oder eine Konzession nötig.
- Luft: Für sogenannte Luft-Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich sind je nach Situation und Grösse eine Meldung, das Einverständnis der Nachbarschaft oder ein Baugesuch nötig.
- Solarwärme: Dank Sonnenenergie können Sie einen Teil Ihres Heiz- und Warmwasserbedarfs decken. Solarthermieanlagen sind meldepflichtig; je nach Ort (z. B. in Kernzonen) ist ein Baugesuch nötig.
- Holz: Heizen mit Pellets, Stückholz oder Holzschnitzeln aus einheimischen Wäldern ist fast klimaneutral, da Bäume CO2 binden und nachwachsen. Holzfeuerungen sind meldepflichtig.
- Fernwärme: Bei der Fernwärme transportieren Leitungen Wärme aus einer grossen Heizzentrale in Ihr Haus. Wärmequellen sind beispielsweise Holz, Umweltwärme oder Abwärme aus Abwasser und industriellen Prozessen. Prüfen Sie im Wärmeverbundkataster, ob es in Ihrer Nähe einen Verbund gibt, oder fragen Sie Ihren lokalen Energieversorger, ob er in Ihrem Wohngebiet einen solchen plant.
Ausnahmen

Der Heizungsersatz soll unkompliziert, verhältnismässig und bezahlbar sein. Das ist dem Kanton wichtig. Ist er sehr teuer oder technisch nicht machbar, sind Ausnahmen möglich. Erfahren Sie, wie Sie dafür ein Ausnahmegesuch stellen.
Ausnahmegründe und Bedingungen
Der Kanton kann ein Gesuch für eine Ausnahme bewilligen:
- wenn eine Heizung mit erneuerbarer Energie technisch nicht möglich ist,
- wenn es über die Lebensdauer der Anlage nicht wirtschaftlich wäre,
- bei einem späteren Anschluss an ein Fernwärmenetz und
- in einem Härtefall.
Die Ausnahmebewilligung ist für Eigentümerinnen und Eigentümer gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich am Aufwand der Verwaltung.
Sie müssen für eine neue Öl- oder Gasheizung keine Ausnahmebewilligung stellen und somit keine Gebühren bezahlen,
- wenn Ihre Heizung jünger als 15 Jahre ist und nur der Brenner ersetzt wird, und
- wenn Sie mit Biogas, Bio-Methanol oder anderen mit erneuerbarer Energie synthetisch hergestellten Brennstoffen heizen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie über die elektronische Plattform EVEN einen entsprechenden Nachweis "103 Heizungs- und Warmwasseranlagen" einreichen.
Die Ausnahmegründe im Detail
Technisch nicht möglich: Dies ist der Fall, wenn der nächste Wärmeverbund zu weit weg ist oder im Gebäude der Platz fehlt, etwa für Holzpellets, einen Speicher im Keller oder die Luft-Wasser-Wärmepumpe vor dem Haus. Weitere Gründe sind ein Erdwärmesonden-Bohrverbot oder die Tatsache, dass ein erneuerbares Heizsystem die nötige Heizleistung nicht erreicht, beispielsweise bei alten, kleinen Radiatoren in einem schlecht isolierten Gebäuden mit einem hohem Heizbedarf.
Nicht wirtschaftlich: Dies ist der Fall, wenn eine erneuerbar betriebene Heizung über die gesamte Lebensdauer hinweg mehr kostet als eine Öl- oder Erdgasheizung – und das selbst nach Abzug der Förderbeiträge und Steuerersparnisse.
Späterer Anschluss ans Fernwärmenetz: In Ihrem Wohngebiet ist ein Wärmeverbund geplant. Deshalb dürfen Sie vorübergehend eine fossil betriebene Heizung einbauen. Sie müssen Ihre Liegenschaft jedoch an den Wärmeverbund anschliessen, sobald er verfügbar ist. Dazu unterzeichnen Sie einen Vorvertrag mit dem Wärmeverbund-Anbieter.
Härtefall: Dies ist möglicherweise der Fall, wenn die Investition in ein erneuerbares Heizsystem einen substanziellen Anteil Ihres Vermögens beanspruchen, Sie Ihre Hypothek nicht aufstocken können und auch eine Finanzierung durch Dritte unmöglich ist.
Schritt für Schritt zur Ausnahmebewilligung
Klicken Sie das Bild an, um es zu vergrössern.Wie gehen Sie beim jeweiligen Ausnahmegrund vor? Welche Formulare müssen Sie für Ihr Ausnahmegesuch ausfüllen und welche Beilagen braucht es? Erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt zur Ausnahmebewilligung gelangen.
Schritt 1: Die Heizungsfirma oder die Impulsberaterin bzw. der Impulsberater prüfen im Rahmen der Ersteinschätzung, ob der Einsatz einer erneuerbar betriebenen Heizung möglich ist. Gelangen sie zum Schluss, dass eine solche Lösung nicht realisierbar ist, halten sie dies in einem standardisierten Bericht (z. B. der Beratungsbericht einer Impulsberatung) oder in einem gleichwertigen Dokument fest.
Schritt 2: Sie (bzw. die bevollmächtigte Heizungsfirma) füllen auf der digitalen Gesuchsplattform den Energienachweis 103 «Heizungs- und Warmwasseranlagen» aus und reichen ihn mit allen Beilagen beim Amt für Umweltschutz und Energie ein:
- Ist ein Heizsystem mit erneuerbarer Energie technisch nicht möglich, belegen Sie dies mit dem aktuellen Bericht einer Impulsberatung oder Gleichwertigem.
- Geht es um die fehlende Wirtschaftlichkeit, weisen Sie dies mit dem Bericht aus dem Heizkostenrechner oder Gleichwertigem nach.
- Planen Sie den Anschluss an einen Wärmeverbund, legen Sie einen unterzeichneten Vorvertrag mit dem Energieanbieter bei.
- In einem Härtefall zeigen Sie, dass der Einbau eines erneuerbaren Heizsystems für Sie eine unverhältnismässige Härte bedeuten würde.
Schritt 3: Das Amt für Umweltschutz und Energie prüft Ihr Gesuch. Ist eine Ausnahme gerechtfertigt, stellt es eine gebührenpflichtige Ausnahmebewilligung aus. Dann dürfen Sie erneut eine Öl- oder Erdgasheizung einbauen. Bei Bedarf verlangt das Amt für einen Entscheid zusätzliche Unterlagen und eine fachliche Zweiteinschätzung bei Ihnen vor Ort.
Zielgruppen

Heizungsfachleute
Als Heizungsfachperson übernehmen Sie beim Ersatz einer Heizungsanlage eine zentrale Rolle. Sie beraten Ihre Kundschaft bei der Wahl des passenden Systems und übernehmen häufig auch die administrativen Aufgaben und Behördenkontakte.
Dem Kanton ist es wichtig, dass eine Fachperson den Heizungsersatz objektiv beurteilt und die administrativen Schritte effizient ablaufen, besonders bei einem Ausnahmegesuch oder einem damit zusammenhängenden Energienachweis. Das Administrative soll Sie möglichst wenig belasten, damit Sie sich auf Ihre fachliche Arbeit konzentrieren können.
Die Ersteinschätzung der Situation im Gebäude liegt bei Ihnen oder bei einer unabhängigen Impulsberatung. Sie beurteilen, ob es möglich ist, ein erneuerbares Heizsystem einzubauen. Ist dies nicht der Fall, können Sie im Auftrag Ihrer Kundschaft ein Ausnahmegesuch einreichen.
Dieser Prozess ist digital, einfach und unkompliziert. Dem Amt für Umweltschutz und Energie genügen eine kurze schriftliche Ersteinschätzung oder ein standardisierter Beratungsbericht, beispielsweise in Form einer Impulsberatung. In manchen Fällen veranlasst das Amt zusammen mit suissetec NWCH eine Zweiteinschätzung vor Ort. Diese müssen nicht Sie übernehmen.
Das Amt gibt Ihnen auch bei rechtlichen Fragen Auskunft.
Eigentümerinnen und Eigentümer
Befürchten Sie, dass ein Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien kompliziert und teuer wird? In den meisten Fällen ist diese Sorge unbegründet. Der Umstieg von einer veralteten Heizanlage auf ein modernes, erneuerbares System ist einfacher, als Sie denken.
Für die Installation eines erneuerbaren Heizsystems ist keine Baubewilligung nötig. Kleinere Luft-Wasser-Wärmepumpen ausserhalb des Gebäudes, Solaranlagen oder Holzfeuerungen sind jedoch meldepflichtig. Für Erdsonden-Bohrungen im Zusammenhang mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe ist eine Bohrbewilligung nötig. Ihre Heizungsfirma unterstützt Sie und übernimmt oft auch die administrativen Schritte.
Benötigen Sie Hilfe bei der Wahl des geeigneten Heizsystems oder beim Planen der Gebäudesanierung? Wenden Sie sich an die Öffentliche Baselbieter Energieberatung oder lassen Sie Ihre Situation im Rahmen einer Impulsberatung vor Ort fachkundig beurteilen.
Erneuerbare Heizsysteme sind zuverlässig und umweltfreundlicher. Luft-Wasser-Wärmepumpen beispielsweise arbeiten effizienter und benötigen weniger Energie. Zudem stammen der Strom für eine Wärmepumpe oder das Holz für eine Holzfeuerung meist aus der Schweiz. Dadurch machen Sie sich und die Schweiz insgesamt unabhängiger von Energieimporten aus dem Ausland, von Preisschwankungen und von Lieferengpässen.
Besitzen Sie eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher? Dann können Sie mit Wärmepumpen und anderen strombasierten Heizsystemen den Eigenverbrauch vor Ort erhöhen. Damit steigern Sie zugleich Ihre Autarkie, also das Mass an energetischer Unabhängigkeit. Achten Sie darauf, die richtigen Komponenten auszuwählen und diese optimal aufeinander abzustimmen, um die Effizienz zu erhöhen und Kosten zu sparen.
Vermieterinnen und Vermieter
Ein erneuerbares Heizsystem erhöht den Wert Ihrer Liegenschaft. Geld, das Sie für den Heizungsersatz aufwenden, ist sinnvoll und nachhaltig investiert.
Fragen Sie sich dennoch, wie Sie die Investition in eine neue Heizung finanzieren sollen? Förderbeiträge decken rund 20 % der Kosten. Die Investition können Sie bei den Steuern als Abzüge geltend machen. Auch Mehrinvestitionen gegenüber einer Öl- oder Erdgasheizung sind abzugsfähig. Zudem lässt sich ein erheblicher Teil der verbleibenden Investition auf den Mietzins überwälzen, vor allem bei einer umfassenden Sanierung. Informieren Sie sich, welche Kosten dies betrifft. So profitieren Sie doppelt: von einer aufgewerteten Liegenschaft und von einem energetisch modernen Gebäude.
Befürchten Sie, dass die Investition Ihre Rendite schmälert? Diese Sorge ist meist unbegründet. Energetische Sanierungen können zu einer Win-Win-Situation führen: Ihre Mieterinnen und Mieter profitieren von tieferen Nebenkosten und einem höheren Wohnkomfort. Sie profitieren, weil der Marktwert Ihrer Liegenschaft steigt und sie sich besser vermieten lässt. Alle Beteiligten tragen zur Energieeffizienz und zur Reduktion des CO₂-Ausstosses bei. Erneuerbare Heizsysteme sind somit eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Wahl.
Lokale KMU
Fragen Sie sich, wann der optimale Zeitpunkt ist, um Ihr Heizsystem zu ersetzen? Auch wenn Ihre Heizung noch einwandfrei funktioniert, ist es sinnvoll, den Heizungsersatz frühzeitig und sorgfältig zu planen und die dafür nötigen Mittel zurückzulegen. Für diese Planung stehen Ihnen kostenlose oder stark vergünstigte Beratungsangebote sowie Förderbeiträge für die Umsetzung baulicher Massnahmen zur Verfügung.
Die im Energiedekret verankerte Regel zu Heizwärmeerzeugern betrifft ausschliesslich Heizsysteme, die Komfortwärme erzeugen. Eine Öl- oder Erdgasheizung für industrielle Prozesse ist davon ausgenommen. Das kann zum Beispiel ein Ofen in einer Bäckerei oder einem Restaurant sein oder die Beizung eines Hühnerstalls. Bei grösseren Betrieben gelten die Regeln für Grossverbraucher. Prüfen Sie dennoch einen Wechsel auf ein erneuerbares Heizsystem (Holzfeuerung, Fernwärmeanschluss). Möglicherweise machen Sie sich dadurch unabhängiger von Schwankungen der Energiepreise an den internationalen Energiemärkten.
Eine Investition in ein erneuerbares Heizsystem lohnt sich in vieler Hinsicht: Dank erneuerbarer Energiequellen sinken Ihre Energiekosten langfristig, und Sie leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Der Aufwand für den Heizungswechsel ist meist überschaubar. Die Öffentliche Baselbieter Energieberatung zeigt Ihnen kostenlos auf, wie Sie einfach und effizient zum Ziel gelangen.
Wenn sich bei Ihnen ein erneuerbares Heizsystem aus technischen Gründen nicht realisieren lässt oder es über die Lebensdauer hinweg teurer wäre, können Sie ein Ausnahmegesuch stellen. Ihre Heizungsfirma unterstützt Sie dabei oder übernimmt dies ganz.
Alle Infos auf einen Blick

Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz? Hier erhalten Sie Antworten. Informieren Sie sich auf den unten aufgeführten Webseiten, besuchen Sie Veranstaltungen oder lassen Sie sich persönlich beraten.
Hilfreiche Links
- Gesetzliche Vorschriften: Rechtliche Grundlagen – Baselland und Vollzugshilfe EN-3 Heizung und Warmwasser
- Förderprogramme: Energiefranken, Baselbieter Energiepaket
- Versorgungssicherheit
- Heizkostenrechner
- GEAKPlus
Veranstaltungen und Schulungsangebote
Informieren Sie sich online oder vor Ort zum Thema erneuerbar Heizen. Die Webinare, Kurse und Tagungen richten sich an Privatpersonen, Fachleute und KMU.
Veranstaltungen / Weiterbildung – Baselland
Baselbieter Energiepaket | Veranstaltungen
Beratung
Die Öffentliche Baselbieter Energieberatung bietet eine kostenlose Erstberatung an, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort in Liestal, Münchenstein und Laufen. Sie ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie Fragen zu technischen und baulichen Themen, zum Vorgehen und zu Fördergeldern haben.
Beanspruchen Sie eine Impulsberatung, um zu erfahren, welche erneuerbaren Systeme für Ihr Haus in Frage kommen. Das kostenlose Angebot des Bundes verschafft Ihnen den Überblick über Möglichkeiten und Kosten.
Wenn Ihr Anliegen gesetzlicher Natur ist und die Vollzugspraxis betrifft, wenden Sie sich ans Amt für Umweltschutz und Energie.
PEIK, ein Programm von EnergieSchweiz, bietet eine Energieberatung speziell für KMU an.
Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Heizungsersatz.
Muss ich meine fossile Heizung ersetzen, auch wenn sie noch einwandfrei funktioniert?
Solange Ihre Heizung funktioniert, müssen Sie sie nicht ersetzen. Es empfiehlt sich jedoch, den Ersatz vorausschauend zu planen. Eine kostenlose Impulsberatung liefert Ihnen die nötige Basis dazu.
Welche Förderbeiträge kann ich beantragen?
Bund, Kanton und vereinzelte Gemeinden unterstützen den Heizungsersatz mit Förderbeiträgen.
Förderprogramme für Energie und Mobilität – Energiefranken
Heizung finanzieren: Förderungen & Tipps für erneuerbare Heizsysteme
Muss ich meine Heizung auch mit einem erneuerbaren System ersetzen, wenn sie plötzlich ausfällt, zum Beispiel bei Minustemperaturen?
Ja. Wenn Ihre Heizung älter als 15 Jahre ist, gilt die Pflicht zum Ersatz durch ein System mit erneuerbarer Energie auch bei einem ungeplanten Ausfall. Das Dekret unterscheidet nicht, ob der Heizungsersatz geplant oder ungeplant erfolgt. Zur Überbrückung können mobile Heizsysteme eingesetzt werden.
Welche gesetzliche Basis gilt rund um den Heizungsersatz?
Vollzugshilfe EN-3 Heizung und Warmwasser
Die Volksinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» kommt voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 vors Volk.
Brauche ich für den Heizungsersatz eine Baubewilligung?
In der Regel ist für den Ersatz einer Heizung keine Baubewilligung erforderlich, da dadurch das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes meist unverändert bleibt. Solaranlagen, Luft-Wasser-Wärmepumpen (L/W-WP), die im Freien installiert werden und Holzheizungen sind hingegen meldepflichtig. Für grosse L/W-WP mit einem Volumen ab 2 m³ ist eine Baubewilligung notwendig. Gleiches gilt für Anlagen, die ausserhalb der Bauzonen, in Kern-, Orts- oder Denkmalschutzzonen sowie an Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (A-Objekte) oder in deren unmittelbarer Umgebung errichtet werden.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich wieder eine fossile Heizung einbauen darf?
Sie dürfen ab 2026 wieder eine fossile Heizung einbauen, wenn ein erneuerbares Heizsystem technisch nicht möglich ist oder über die gesamte Lebensdauer gesehen nicht wirtschaftlich. Übergangsweise dürfen Sie auch wieder fossil heizen, wenn ein Fernwärmenetz in Ihrer Nähe geplant, aber noch nicht anschlussbereit ist. Ein Härtefall ist ein weiterer Grund für ein fossiles Heizsystem. Informieren Sie sich im Abschnitt «Ausnahmen» über die Details.
Ich möchte eine Ausnahme beantragen. Wo finde ich das Formular?
Online, auf der Gesuchsplattform EVEN. Füllen Sie den Energienachweis EN-103-BL Heizungs- und Warmwasseranlagen aus.
Wie bestimme ich das Alter meiner Heizung?
Auf Ihrem Heizkessel finden Sie eine Plakette bzw. ein Typenschild mit dem Datum der initialen Installation bzw. dem Herstellungsjahr. Dieses ist massgebend für das Heizungsalter.
Gilt Biogas als erneuerbare Energie und darf ich weiterhin damit heizen?
Ja, Biogas gilt laut Dekret als erneuerbare Energie. Wenn Sie bereit sind, die Mehrkosten für Biogas in Kauf zu nehmen, dürfen Sie ohne Ausnahmegesuch eine neue Gasheizung einbauen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie einen Nachweis einreichen.
Ich habe ein KMU und möchte eine Anlage einbauen, die sowohl Komfort- als auch Prozesswärme liefert. Muss die Energie dann auch aus erneuerbaren Quellen stammen?
Zumindest die Quelle für die Komfortwärme muss erneuerbar sein. Der Wechsel auf ein solches System ist einfach und oft auch wirtschaftlich.