Grossverbraucher

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Die Erfahrung zeigt: Unternehmen mit grossem Energieverbrauch verfügen über viel wirtschaftliches Potential für die Effizienzverbesserung und für die Verminderung der CO2-Emissionen. Der Kanton Basel-Landschaft hat deshalb in seinem Energiegesetz das Grossverbrauchermodell eingebaut.

Grossverbraucher von Energie sind verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz zu realisieren. Als Grossverbraucher gelten Betriebsstätten mit einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 GWh oder einem Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh pro Jahr. Zumutbar sind Massnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, die wirtschaftlich sind und die keine betrieblichen Nachteile mit sich bringen.

Bis Ende 2021 müssen Grossverbraucher im Kanton Basel-Landschaft eines der drei möglichen Instrumente anwenden:
Nach Abschluss einer Vereinbarung berichten die Unternehmen jährlich über den effektiven Energieverbrauch und die Wirkung der umgesetzten Massnahmen.

Grossverbraucherartikel Kanton Basel-Landschaft

Informationsveranstaltungen

Die Bau- und Umweltschutzdirektion informierte im November 2018 die Grossverbraucher/innen von Energie über das Grossverbrauchermodell. Unterstützt wurde sie von den Wirtschaftsverbänden, von den Energie-Agenturen und von Unternehmen, die bereits erfolgreich Zielvereinbarungen abgeschlossen haben.

Präsentationen der Informationsveranstaltungen vom November 2018

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