Veterinärwesen

Lokale Massnahmen gegen die Vogelgrippe

25.05.2023: Nachdem die Vogelgrippe im Mai bei Kolonien von Lachmöwen aufgetreten ist, ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV an, dass die Kantone bei Bedarf örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen. Dies, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, dass Wildvögel das Virus verbreiten. Eine entsprechende Verordnung des BLV tritt per 27. Mai in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2023.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BLV. Bei Fragen stehen wir Ihnen per Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 061 552 20 00 zur Verfügung.

_______________________________________________________________________________________

Ukrainische Flüchtlinge mit Hunden oder Katzen

Zahlreiche Menschen befinden sich auf der Flucht aus der Ukraine. Hunde und Katzen, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, dürfen in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Das ALV prüft dann im Einzelfall, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um eine Ansteckung mit Tollwut bei Mensch und Tier sicher auszuschliessen und informiert die Tierhalter entsprechend.

Alle aus der Ukraine eingeführten Tiere müssen zwingend beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gemeldet werden. Das Formular zur Meldung eingeführter Tiere sowie Informationen (auch in ukrainischer und englischer Sprache) finden Sie hier.

Wenn Sie ein Tier aus der Ukraine mitgebracht haben oder einer flüchtenden Person mit einem Tier Unterkunft geben, melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns (E-Mail an: [email protected])
_______________________________________________________________________________________

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Italien meldet Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen im Piemont, rund 135 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Um die Krankheit einzudämmen, sind auch Schweizer Schweinehaltende aufgefordert, keine Essensreste an Schweine zu verfüttern, den Zugang zu den Ställen und die Umzäunung zu kontrollieren und eine Hygieneschleuse einzurichten. Reisende sollen kein Wildschwein- oder Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen einführen. Nach Jagdreisen müssen Kleidung und Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden. 

Weitere Informationen des BLV: Afrikanische Schweinepest (ASP) (admin.ch)

_____________________________________________________________________________________

Veterinärwesen

Das Veterinärwesen überwacht und vollzieht die Gesetzgebung in den Bereichen Tiergesundheit und Tierverkehr, bekämpft Tierseuchen, bearbeitet die gemeldeten Tierschutzfälle, kontrolliert die landwirtschaftlichen Primärproduktionsbetriebe, überwacht die Schlachtbetriebe und die Schlachtungen, vollzieht bei Problemen in der Fleisch- und Milchproduktion.

Die Hundestelle arbeitet im Bereich der eidgenössischen Tierschutz- und der kantonalen Hundegesetzgebung zur Minderung von Bissvorfällen von Hunden.

Die enge Verflechtung der verschiedenen Aufgaben machen das öffentliche Veterinärwesen zu einem wichtigen Baustein zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier (Veterinary Public Health (VPH) und „One Health“-Konzept).