Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Aktuelles

Höherer Zeitbedarf für Import/Export

In der EU wurde mit das Tiergesundheitsrecht ("Animal Health Law") überarbeitet. Die Änderungen, haben auch einen Einfluss auf das Prozedere bei Importen oder Exporten für die Schweiz. 
Bei der Bearbeitung von Gesuchen muss daher mit einem erhöhten Zeitbedarf gerechnet werden. Um Verzögerungen bei den Tiertransporten zu vermeiden, müssen Anträge betreffend Tierverkehr mit der EU daher mindestens 3 – 4 Wochen vor dem geplanten Tiertransport gestellt werden.

Anlässe

Es sind im Moment keine Anlässe geplant.

Kontakt

Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Telefon 061 552 20 00

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Umweltanalytik Telefon 061 552 20 00