Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Aktuelles
Ukrainische Flüchtlinge mit Hunden oder Katzen
Zahlreiche Menschen befinden sich auf der Flucht aus der Ukraine. Hunde und Katzen, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, dürfen in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Das ALV prüft dann im Einzelfall, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um eine Ansteckung mit Tollwut bei Mensch und Tier sicher auszuschliessen und informiert die Tierhalter entsprechend.
Alle aus der Ukraine eingeführten Tiere müssen zwingend beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gemeldet werden. Das Formular zur Meldung eingeführter Tiere sowie Informationen (auch in ukrainischer und englischer Sprache) finden Sie hier.
Wenn Sie ein Tier aus der Ukraine mitgebracht haben oder einer flüchtenden Person mit einem Tier Unterkunft geben, melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns (E-Mail an: veterinaerdienst@bl.ch)
Vogelgrippe: Massnahmen werden zum 1. April 2022 aufgehoben
Die Massnahmen entlang der grossen Gewässer zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe wurden zum 1. April 2022 aufgehoben. Die Gefahr einer Einschleppung durch Zugvögel hat sich verringert, da diese ihre Winterquartiere grösstenteils verlassen haben. Von den im November 2021 angeordneten Massnahmen betroffen waren im Kanton Basel-Landschaft die Ufergebiete der entlang des Rheins liegenden Gemeinden Allschwil, Augst, Binningen, Birsfelden, Füllinsdorf, Giebenach, Münchenstein, Muttenz sowie Pratteln. Weitere Infos siehe: hier
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Italien meldet Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen im Piemont, rund 135 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Um die Krankheit einzudämmen, sind auch Schweizer Schweinehaltende aufgefordert, keine Essensreste an Schweine zu verfüttern, den Zugang zu den Ställen und die Umzäunung zu kontrollieren und eine Hygieneschleuse einzurichten. Reisende sollen kein Wildschwein- oder Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen einführen. Nach Jagdreisen müssen Kleidung und Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden.
Weitere Informationen des BLV: Afrikanische Schweinepest (ASP) (admin.ch)
Höherer Zeitbedarf für Import/Export
In der EU wurde mit das Tiergesundheitsrecht ("Animal Health Law") überarbeitet. Die Änderungen, haben auch einen Einfluss auf das Prozedere bei Importen oder Exporten für die Schweiz.
Bei der Bearbeitung von Gesuchen muss daher mit einem erhöhten Zeitbedarf gerechnet werden. Um Verzögerungen bei den Tiertransporten zu vermeiden, müssen Anträge betreffend Tierverkehr mit der EU daher mindestens 3 – 4 Wochen vor dem geplanten Tiertransport gestellt werden.
Medienmitteilungen & Publikationen
Aktuelle Kampagnenberichte & Publikationen:
- Kampagnenbericht Benzidin in Trinkwasser 2022
- Kampagnenbericht "Chlorat/Bromat/Perchlorat im Badewasser" 2022
- Kampagnenbericht Frittieröl 2022
- Kampagnenbericht Betriebshygienekontrollen 2021
- Kampagnenbericht Cumarin in Zimtgebäck 2021
- Studienbericht Legionellen in Autowaschboxen 26.11.2021
- Kampagnenbericht Speiseöl 24.11.2021
Seite des Bundesamtes (Rückrufe & Öffentliche Warnungen)