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Stationäre Pflegefinanzierung
Gemeinde ist zuständig ...
... für die individuelle Beratung zur Finanzierung eines Pflegeheim-Platzes. Bitte wenden Sie sich an die Wohngemeinde oder die Bedarfsabklärungsstelle der Versorgungsregion des künftigen Bewohners / der künftigen Bewohnerin.
Bei Fragen zu Ansprüchen auf Ergänzungsleistungen verweisen wir auch die Informationen der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) in Binningen.
Stationäre Pflegefinanzierung ab 1. Januar 2025
- Pflegefinanzierung stationär (Alters- und Pflegeheime)
- Übersicht über die von 2024-2026 festgelegten Kostensätze pro Stunde für die Pflege in den APH BL nach Versorgungsregion
- Übersicht über die uns gemeldeten Pflegetarife 2026 in den APH im Kanton Basel-Landschaft
- Übersicht Aufenthaltskosten in einem Alters- und Pflegeheim
- Broschüre: Finanzierung eines Pflegeheimplatzes - CURAVIVA BL, 2024
Abschlussbericht Zeiterfassungsstudie über die stationäre Alterspflege
Abschlussbericht Zeiterfassungsstudie über die stationäre Alterspflege
Der Regierungsrat hat den Abschlussbericht zur Zeiterfassungsstudie über die stationäre Alterspflege zur Kenntnis genommen. In den Jahren 2021 und 2022 sind während jeweils 14 Tagen rund um die Uhr in allen 30 Baselbieter Alters- und Pflegeheimen nach standardisierter Methode die Pflegetätigkeiten erfasst und zeitlich gemessen worden. Von insgesamt 2'600 Mitarbeitenden sind rund 130'000 geleistete Stunden aufgenommen worden. Aufgrund der Ergebnisse aus der Studie kann künftig u.a. die Restfinanzierung der Pflegekosten, welche entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von den Gemeinden erbracht wird, für jedes Heim sachgerecht ermittelt werden.