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Tarife und Finanzierung
Spitaltarife / Referenztarife
Zusammen mit dem Versicherer übernimmt der Wohnkanton anteilsmässig die Vergütung der stationären Behandlungen seiner Wohnbevölkerung in einem Spital, welches auf der Spitalliste des Wohnkantons resp. des Standortkantons aufgeführt ist.
Für Behandlungen in Spitälern, die sich auf der Spitalliste des Wohnkantons befinden, kommen die entsprechenden Spitaltarife zum tragen. Behandlungen die in Spitälern vorgenommen werden, die nicht auf der Spitalliste aufgeführt sind, werden vom Kanton und den Versicherern bis höchstens zu den kantonal festgelegten Referenztarifen vergütet. Davon ausgenommen sind Wahlbehandlungen ausserhalb des Wohnkantons, für welche eine Kostengutsprache vorliegt. Notfallbehandlungen ausserhalb des Wohnkantons werden zum gültigen Spitaltarif des Standortkantons vergütet.
Kontakt: [email protected], 061 552 91 65
Für die Kommunikation von besonders schützenswerten Daten, ist die HIN-Mail-Verbindung zu benutzen:
[email protected]
Tarifübersicht Spitäler Stand 11. Juni 2026
Referenztarife aktuell ab 1. Januar 2025 (gilt auch für 2026)
Kontakt für Spitalrechnungen Kantonsanteil (nur für Spitäler)
Für die Klärung von Rechnungsrückweisungen, Tarifrückabwicklungen, Mahnungen etc. wenden Sie sich bitte an:
oder an Tel. 061 552 70 10
Hebammeninkonvenienz-Entschädigung
Bei der erstmaligen Quartalsabrechnung im Kanton Basel-Landschaft ist der Nachweis der Selbständigkeit beizulegen.
Kontakt: [email protected]
Akut- und Übergangspflege (AÜP)
Bei der Akut- und Übergangspflege (AÜP) handelt es sich um Leistungen, welche sich während längstens zwei Wochen im Anschluss an einen Spitalaufenthalt als notwendig erweisen und die im Spital ärztlich angeordnet werden (Art. 25a Abs. 2 KVG). Die Bedarfsabklärung der AÜP erfolgt aufgrund einheitlicher Kriterien. Die Finanzierung der AÜP erfolgt analog der Spitalfinanzierung zulasten des Kantons (55 % gemäss Art. 7b Abs. 1 KLV) und der Krankenversicherer (45 %).
Die Gemeinden haben für die AÜP keine Finanzierungsverpflichtung.
Die Quartalsabrechnung ist an folgende E-Mail einzureichen:
Pflegefinanzierung ambulant und stationär
ambulante und stationäre Pflegefinanzierung, Informationen und Merkblätter für die Alters- und Pflegeheime zu Bewilligung, erhöhtem Pflegebedarf, Kostenrechnung, Datenlieferung, Investitionsbeiträge und Subventionsverzinsungsabrechnung. Ein Hinweis zur Pflegefinanzierung im intermediären Bereich finden Sie unter ambulanter Pflegefinanzierung.