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Fachbereich Versorgung

Der Fachbereich Versorgung ist zuständig für die stationäre Akutversorgung sowie für die stationäre und ambulante Langzeitpflege. Im Bereich der stationären Akutversorgung umfasst dies insbesondere die Erstellung der Spitallisten sowie Themen im Zusammenhang mit Tarifen, der Wirtschaftlichkeit und der Qualitätssicherung. Um die Finanzierung der Leistungen sicherzustellen, wird unter anderem ein komplexes Kosten-Monitoring durchgeführt.  Im Bereich der Langzeitpflege gehören die Umsetzung von Bundesvorgaben, die Berechnung der ambulanten Pflegenormkosten sowie das Monitoring der Strukturdaten zu den Hauptaufgaben.  Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehört zudem die Koordination und teilweise Finanzierung der ambulanten und stationären Suchthilfe sowie die Tarifierung und Aufsicht entsprechender Heime.