Zivilstandsamt
Corona-Virus: Geschlossen für Publikumsverkehr
Die Zivilrechtsverwaltung ist infolge der verschärften Massnahmen des Bundes und aufgrund eines Beschlusses des Regierungsrats bis mindestens am 28. Februar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Unsere Mitarbeitenden arbeiten aber im Rahmen des Machbaren weiterhin für Sie. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: 1. Wenn Sie
wollen oder müssen, können Sie uns diese mit der Post zuschicken oder in die Briefkästen bei den Eingängen (Domplatz 9, 4144 Arlesheim oder Eichenweg 4, 4410 Liestal) einwerfen. 2. Grundbuch- und Handelsregisterauszüge, Betreibungsauszüge, diverse Zivilstandsdokumente sowie weitere Dienstleistungen der Zivilrechtsverwaltung können Sie online beziehen unter: www.baselland.ch/online-schalter 3. Für Anliegen im Rahmen eines konkreten Falls wenden Sie sich bitte telefonisch an die zuständige Sachbearbeitung; die Telefonnummer finden Sie auf den Ihnen zugegangenen Korrespondenzen. 4. Für kurze Besprechungen mit Bezug auf einen konkreten Fall können Sie auf demselben Weg auch telefonisch einen Termin vereinbaren. Wir sind telefonisch erreichbar: MO, MI, FR 9-11 Uhr / 14-16 Uhr DI, DO 14-17 Uhr Allgemeine telefonische oder persönliche Auskünfte können wir derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erteilen. |
Zivilstandsamt Basel-Landschaft
Das Zivilstandsamt beurkundet alle für die Personendaten bedeutsamen Tatsachen (Namen, Geburt, Tod, Heirat, Bürgerrechte). Auf die Daten des Zivilstandsamtes darf sich jedermann verlassen. Darum stützen sich alle wichtigen Dokumente einer Person (Pass, Heimatschein etc.) auf die Zivilstandsregister.
Das Zivilstandsamt ist ausserdem zuständig für die Überprüfung von angemeldeten Eheschliessungen hinsichtlich allfälliger Schein- oder Zwangsehen.