Zivilstandsamt

Heiraten 
Anmeldung, Merkblätter, Traulokale

Eingetragenes Geschlecht und Vorname ändern

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihren Geschlechtseintrag und Ihren Vornamen mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt ändern. Die Änderung des eingetragenen Geschlechts- und Vornamens mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt ist ab dem 01. Januar 2022 möglich. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen.

Todesfall

Anmeldung eines Todesfalles, Zuständigkeit, Hilfreiches

 

Scheidung

Für die Durchführung von Scheidungen ist das Zivilkreisgericht Ihrer Wohngemeinde zuständig. Auch bestellen Sie dort bitte Kopien von Scheidungsurteilen. Das Zivilstandsamt ist diesbezüglich nicht zuständig. 

Nur auf vorherige Terminvereinbarung werden vorgenommen

  • Abgabe von Dokumenten
  • Ausstellung von Leichenpässen
  • Beratungen / Besprechungen

Kontakt