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Betriebene Steuerforderungen
Für betriebene ordentliche Steuern kann ein Gesuch um Ratenzahlung eingereicht werden. Dieses hat die Bezahlung der gesamten Forderung in maximal 8 gleich hohen Raten ab Zustellung des Zahlungsbefehls vorzusehen. Bis zur vollständigen Bezahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.
Zahlungsabkommen können nur bewilligt werden, wenn gegen die betreffende Betreibung kein Rechtsvorschlag erhoben wurde. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch schriftlich (per E-Mail an [email protected] oder per Post an Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft, Postfach, 4410 Liestal) ein.
Sollten wir Ihr eingereichtes Gesuch nicht bewilligen können, so werden wir Ihnen ein angepasstes Zahlungsabkommen gemäss unseren Bedingungen oder eine Ablehnung des Gesuchs zustellen.
Wurde bereits ein Fortsetzungsbegehren gestellt, so besteht keine Möglichkeit mehr, mit der Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Zum weiteren Vorgehen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Betreibungsamt.
Wenn Sie bereits eine Konkursandrohung erhalten haben, so ist die Forderung innert 20 Tagen seit Zustellung der Konkursandrohung zu begleichen. Auf Konkursandrohungen werden keine Zahlungsabkommen gewährt.