Einladung zur Vorauszahlung vom 6. Januar 2023 – fehlerhafter QR-Code des Zahlteils
Der QR-Code des Zahlteils auf der zugestellten QR-Rechnung ist nicht verwendbar. Die Steuerverwaltung versendet daher eine neue Einladung zur Vorauszahlung mit korrigiertem QR-Code. Davon nicht betroffen sind die Kontoauszüge der Vorausrechnungen.