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Erreichbarkeit der Steuerverwaltung Basel-Landschaft ab dem 5. Mai 2025
Infolge einer umfangreichen Softwareumstellung war die Steuerverwaltung vom 12. April bis 4. Mai 2025 (d. h. während der Osterfeiertage und am 1. Mai) eingeschränkt erreichbar.
Folgend informieren wir Sie über die Erreichbarkeit ab dem 5. Mai 2025.
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Wann muss die Steuererklärung eingereicht werden? |
Natürliche Personen reichen bis am 31. März ein. Normalerweise wird bis zum 31. Mai nicht gemahnt, diese Frist wird ausnahmsweise bis Mitte Juni verlängert. Für Selbständigerwerbende und juristische Personen gilt der 30. Juni als Einreichungsfrist. |
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Kann ich meine Steuererklärung trotzdem bearbeiten? |
Seit dem 2. Mai 2025 steht E-Tax BL wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die elektronische Einreichung ist ebenfalls wieder möglich. |
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Ist die E-Tax Hotline erreichbar? |
Ja, unter der Nummer 041 766 59 17. |
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Gibt es eine E-Mail Adresse? |
Ja, [email protected] für Fragen zu E-Tax BL. Weitere Informationen zum E-Tax Support erhalten Sie unter E-Tax BL - Baselland |
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Gibt es Einschränkungen für Dr. Tax (Spezialsoftware für Treuhänder und Treuhänderinnen)? |
Seit dem 2. Mai 2025 steht Dr. Tax wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Elektronische Einreichungen sind wieder möglich. |
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Gibt es Einschränkungen für JP-Tax (E- Steuererklärung für Juristische Personen)? |
Nein, das Ausfüllen der Steuererklärung mit JP-Tax ist uneingeschränkt möglich. |
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Was ist mit Arbeiten, die während der Softwareumstellung weitergeführt wurden? |
Zum Beispiel konnten Veranlagungen der Immobiliensteuern (Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern) sowie Nachsteuerfälle bearbeitet, jedoch während der Softwareumstellung nicht fakturiert werden. Die Fakturierung erfolgt nun wieder kontinuierlich. |
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Kann ich Papier-Dokumente abgeben? |
Die Schalter der Steuerverwaltung sind uneingeschränkt zu den gewohnten, unter Öffnungszeiten publizierten Zeiten geöffnet. Papier-Dokumente und Steuererklärungen können im Briefkasten an der Rheinstrasse 33 in Liestal eingeworfen oder während Öffnungszeiten am Schalter abgegeben werden. |
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Telefonische Erreichbarkeit |
Die telefonische Erreichbarkeit der unter Kontakte publizierten allgemeinen Telefonnummern ist bis am 30. Juni 2025 von Montag bis Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr sichergestellt. Die Schalter sind uneingeschränkt während den publizierten Öffnungszeiten offen. |