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- Gleichstellung BL
- Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer
- Gleichstellung für Kantonsmitarbeitende
Gleichstellung für Kantonsmitarbeitende
Der Kanton Basel-Landschaft steht für die Gleichstellung der Geschlechter ein – auch bei seinen Mitarbeitenden. Dazu hat er verschiedene Bereiche im Blick: von flexibler Arbeitszeit und Jobsharing über den Schutz vor sexueller Belästigung bis zu geschlechtergerechter Sprache. Die Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer unterstützt den Regierungsrat dabei und bietet Beratung an.Arbeitszeit
Alle sollen die Möglichkeit haben, sowohl berufliche als auch ausserberufliche Verpflichtungen und Aufgaben zu übernehmen. Für diese Vereinbarkeit und die Work-Life-Balance ist eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit grundlegend. Der Kanton bietet eine Reihe von familienfreundlichen Optionen – etwa Telearbeit, Jahresarbeitszeit und Ferieneinkauf.
- «Arbeitszeiten» (Seite des Personalamts)
Betreuung von Kindern und Angehörigen
Profawo unterstützt die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Landschaft bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und berät sie zu Fragen der Betreuung von Angehörigen – von Kindern ebenso wie von betagten Personen. Ist Betreuung einer/eines Angehörigen oder einer im gleichen Haushalt lebenden Person notwendig, gewährt der Kanton als Arbeitgeber bezahlten Kurzurlaub (maximal 5 Arbeitstage pro Fall, insgesamt maximal 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr).
- «Beruf und Privates» (Seite des Personalamts)
- Verordnung zum Personalgesetz, § 48 Bst. c.
Elternurlaub
Bei der Geburt eines Kindes haben Mitarbeiterinnen der kantonalen Verwaltung Anspruch auf 14 bis 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Ausserdem können sie einen unbezahlten Urlaub bis maximal ein Jahr nach der Geburt beziehen.
Der Vater bzw. die Ehefrau der Mutter hat Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von zehn Arbeitstagen bei voller Lohnzahlung – zu beziehen innert sechs Monaten ab dem Tag der Geburt. Zudem hat der Vater bzw. die Ehefrau der Mutter die Möglichkeit, einen unbezahlten Urlaub von bis zu 12 Wochen innert des ersten Lebensjahrs zu beziehen.
Bei der Aufnahme eines Kindes im Hinblick auf eine spätere Adoption bzw. bei einer Adoption haben Mitarbeitende einen Anspruch auf 8 Wochen bezahlten Urlaub.
- Verordnung über den Elternurlaub
- Broschüre «Personalrecht im Überblick” (Kapitel 5)
Geschlechtervertretung
Um Gleichstellung, Diversität und Innovation zu fördern, legt der Kanton Basel-Landschaft Wert auf eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter. Dabei sind alle Funktionen und Hierarchiestufen im Fokus.
Der Regierungsrat strebt auch eine ausgewogene Besetzung seiner Kommissionssitze an: Mit der Verordnung über die regierungsrätlichen Kommissionen verpflichtet sich der Kanton Basel-Landschaft, dass beide Geschlechter jeweils mindestens 30 % der Kommissionssitze einnehmen, die vom Regierungsrat gewählt werden. Die Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer berät und erstellt Monitoringberichte.
Der Kanton macht auch Empfehlungen für die Besetzung von strategischen Führungsgremien.
Job-Sharing
Doppelte Kompetenz und zugleich weniger Arbeitszeit pro Person: «Jobsharing» ist eine Massnahme, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern. Sie bietet mitunter Müttern und Vätern die Chance, trotz Betreuungsaufgaben eine qualifizierte Arbeitsstelle und Führungsverantwortung zu übernehmen. Der Kanton Basel-Landschaft als Arbeitgeber führt dieses Arbeitsmodell, auch im Kaderbereich.
- Tipps für erfolgreiches Jobsharing der Plattform «Familienfreundliche Wirtschaftsregion Basel»
Lohngleichheit
Die Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3) und das Gleichstellungsgesetz (Art. 3) verpflichten auch den kantonalen Arbeitgeber zur Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Seine Lohnpolitik gewährt, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten (vgl. Lohn und Zulagen). Bei Fragen rund um Lohn und Gleichstellungsgesetz berät die Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer.
Die Charta der Lohngleichheit manifestiert den Willen von Bund, Kantonen und Gemeinden, sich als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane für die Lohngleichheit einzusetzen. Der Kanton Basel-Landschaft hat die Charta unterzeichnet – und auch Baselbieter Gemeinden, z. B. Binningen, Arlesheim, Liestal, Reinach, Münchenstein, Birsfelden, Oberwil.
- Seite «Lohngleichheit» der Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer
- Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor
- Beratungsangebot der Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer
- Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird nicht toleriert. Detaillierte Informationen zu Prävention und Umgang finden Sie in der Broschüre «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Informationen für Mitarbeitende, Vorgesetzte und HR» auf der Seite «Sexuelle Belästigung: Was tun?».
Für Fälle von sexueller Belästigung hat der Kanton Vertrauenspersonen bezeichnet: Sie beraten und unterstützen Betroffene und Mitarbeitende, die von Fällen sexueller Belästigung wissen. Sie stehen auch externen Drittpersonen zur Verfügung, die von Kantonsmitarbeitenden belästigt werden. Die Vertrauenspersonen zeigen Handlungsoptionen auf und beraten vertraulich.
Die Vertrauenspersonen beraten keine Vorgesetzten und HR-Verantwortlichen – es sei denn, diese sind selbst von sexueller Belästigung betroffen. Vorgesetzte und HR-Personen können sich für Rat an die Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer wenden.
- Broschüre «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Informationen für Mitarbeitende, Vorgesetzte und HR»
- Seite «Sexuelle Belästigung: Was tun?»
- Seite «Vertrauenspersonen» (inkl. Kurzporträts und Kontaktangaben)
- Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz
- «Personalrecht im Überblick» (Kapitel 10)
Sprache
Wer in geschriebenen oder gesprochenen Texten nicht vorkommt, wird auch in der Realität oft vergessen und übergangen. Darum ist es wichtig, in der Sprache alle Geschlechter zu berücksichtigen. Die Verwaltung verfügt über Richtlinien zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Weitere Tipps finden Sie im Leitfaden der Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer.
- Schreibweisen für die kantonale Verwaltung (siehe «19. Geschlechtergerechte Sprache)
- Leitfaden «Sprache für alle» der Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer
Stellenausschreibung
Offene Stellen in der Verwaltung sind geschlechtsneutral auszuschreiben (siehe §11 Abs. I im Personalgesetz). Ein Merkblatt gibt Tipps, damit Ihre Stellenausschreibung alle anspricht.
- Merkblatt «Mehr Talente erreichen»
- Personalgesetz (siehe §11 Abs. I )
Zukunftstag BL
Jedes Jahr am zweiten Donnerstag im November ist Zukunftstag. Dann lernen Kinder und Jugendliche fernab von Geschlechterklischees verschiedene Berufsfelder und Lebensentwürfe kennen.
In enger Kooperation mit Schulen und Betrieben unterstützt der kantonale Arbeitgeber eine offene Laufbahnorientierung. In jedem Schuljahr gibt es am Zukunftstag ein anderes Programm. Kindern der 7. Klasse bietet die Verwaltung ein reiches Angebot an «Seitenwechseln» in Berufe und Arbeitsfelder, in denen bisher vor allem Personen des anderen Geschlechts arbeiten.
- Seite «Zukunftstag BL» der Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer