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Vertrauenspersonen
Die sexuelle Integrität der Mitarbeitenden ist zu schützen - dazu hat sich der Kanton als öffentlicher und verantwortungsbewusster Arbeitgeber verpflichtet (siehe Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz, SGS 108.31). Detaillierte Informationen zu Prävention und Umgang finden Sie auf der Seite «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was tun?».
Wenn sexuelle Belästigung bei der Arbeit doch vorkommt, können Kantonsangestellte die kantonalen Vertrauenspersonen kontaktieren. Auch Personen, die nicht bei der kantonalen Verwaltung arbeiten, aber von Kantonsangestellten belästigt wurden oder von Fällen sexueller Belästigung durch Kantonsmitarbeitende wissen, können die Vertrauenspersonen kontaktieren. Die Vertrauenspersonen zeigen Handlungsoptionen auf und beraten absolut vertraulich. Kantonsmitarbeitende sind in der Wahl der Vertrauensperson frei. Die Direktion spielt keine Rolle.
Wie unterstützen die Vertrauenspersonen?
Haben Sie bei der Arbeit sexuelle Belästigung erlebt oder mitbekommen?
Dann können Sie sich an die kantonalen Vertrauenspersonen wenden.
- Sie beraten und unterstützen Betroffene und Mitarbeitende, die von Fällen sexueller Belästigung wissen. (Die Vertrauenspersonen beraten keine Vorgesetzten und HR-Verantwortlichen – es sei denn, diese sind selbst von sexueller Belästigung betroffen.)
- Sie können unabhängig vom Arbeitsplatz in der Verwaltung kontaktiert werden, egal ob die ratsuchende Person in der gleichen Direktion arbeitet oder nicht. Sie stehen auch Personen zur Verfügung, die nicht vom Kanton angestellt sind, aber von Kantonsmitarbeitenden belästigt wurden oder von Fällen sexueller Belästigung durch Kantonsmitarbeitende wissen.
- Sie ergreifen in Absprache und gemeinsam mit Betroffenen informelle Schritte, um der Belästigung ein Ende zu setzen.
- Sie informieren über die Möglichkeit zur internen Untersuchung («Meldung»), straf- und zivilrechtliche Möglichkeiten und deren mögliche Konsequenzen.
- Sie werden nur im Einverständnis mit der betroffenen Person tätig.
- Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Was können die Vertrauenspersonen in Absprache und gemeinsam mit Betroffenen tun?
- Sie können mit allen beteiligten Personen und den Vorgesetzten Gespräche führen.
- Sie können vorsorgliche Massnahmen bei Personalverantwortlichen oder Linienvorgesetzten beantragen, um die belästigte Person zu schützen.
Die Vertrauenspersonen im Porträt
Der Regierungsrat hat für 2026–2030 folgende Vertrauenspersonen ernannt:
Jennifer Bohler – wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung Behindertenangebote, BKSD sowie Leiterin Opferhilfe und Vollzugsbehörde Zivil- und Verwaltungsrecht, SID. Vertrauensperson seit 2024.
Sexuelle Belästigung ist nicht in Ordnung! Direktbetroffenen sowie Personen, die sexuelle Belästigung beobachtet haben, möchte ich einen Safe Space anbieten. In einem vertraulichen Gespräch finden wir gemeinsam mögliche nächste Schritte, die für Sie persönlich passen. Ihre Entscheidung steht dabei an erster Stelle.
Kontakt: Tel. 061 552 17 93, [email protected]

Alexa Ferel – Sozialarbeiterin, Leiterin der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, SID; mehrjährige Erfahrung in der Opferberatung und Täterarbeit, Weiterbildung in Mediation. Vertrauensperson seit 2018.
Sexuelle Belästigung ist demütigend und verletzend. Darüber reden hilft und macht stark! Ich unterstütze Betroffene dabei, Worte und Lösungen zu finden – für ein respektvolles Klima am Arbeitsplatz.
Kontakt: Tel. 061 552 62 38, [email protected]

Daniel Rüdin – Jurist in der Rechtsabteilung des Generalsekretariats, BUD. Vertrauensperson seit 2024.
Sexuelle Belästigungen sind ein No-Go. Mit meinem Engagement als Vertrauensperson möchte ich Betroffenen eine Anlaufstelle bieten, um gemeinsam einen Weg aus der schwierigen Situation zu finden. Denn sich Unterstützung zu suchen, ist das A und O in einer solchen Situation.
Kontakt: Tel. 061 552 61 72, [email protected]

Nicole Schneider – Dr. iur., Gerichtsschreiberin am Kantonsgericht, Abteilung Zivilrecht. Vertrauensperson seit 1999.
Sexuelle Belästigungen sind nicht einfach nur lästig, sondern können sehr demütigend sein und die sexuelle Integrität massiv verletzen. Ich unterstütze Betroffene darin, sich gegen Übergriffe zur Wehr zu setzen.
Kontakt: Tel. 061 552 62 85, [email protected]

Joos Tarnutzer – kantonaler Suchtbeauftragter, Amt für Gesundheit, VGD. Vertrauensperson seit 2026.
Jede und jeder von uns kann sexuelle Belästigung erleben. Betroffene verdienen unsere Solidarität und Unterstützung. Als Vertrauensperson stehe ich Ihnen begleitend zur Seite.
Kontakt: Tel. 061 552 56 06, [email protected]
