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Lohngleichheit
Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem verdienen Frauen nach wie vor weniger als Männer. Der Kanton Basel-Landschaft fördert in seinem Einflussbereich die Verwirklichung der Lohngleichheit.Lohndifferenz aufgrund des Geschlechts
Frauen verdienen in der Schweiz im Schnitt pro Monat rund 610 Franken weniger als Männer (Median, 2024).
Ein Teil dieses Lohnunterschieds lässt sich durch «objektive» Faktoren erklären: Frauen arbeiten häufiger in Niedriglohn-Branchen und seltener in Kaderstellen. Sie verfügen tendenziell über kürzere Ausbildungen und weniger Berufserfahrung als Männer. Rund 48 Prozent des Lohnunterschieds sind hingegen ungeklärt. Diese Differenz stellt möglicherweise eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.
Detaillierte Auswertungen zur Lohndifferenz nach Geschlecht in der Schweiz finden sich auf der Website des Bundesamtes für Statistik.
Gesetz schreibt Lohngleichheit vor
Lohngleichheit ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Seit 1996 verbietet das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden sind seit 2022 dazu verpflichtet, eine Lohngleichheits-Analyse durchzuführen.
Lohngleichheit im Kanton Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft hat 2016 die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» unterschrieben. Damit bekräftigt er, dass er die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern fördert – als Arbeitgeber, Dienstleister und Auftraggeber.
Seit 2022 überprüft der Kanton regelmässig die Einhaltung der Lohngleichheit als Arbeitgeber mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Standard-Analysetool Logib. Die Überprüfung in den Jahren 2022 sowie 2025 ergab eine unerklärte Lohndifferenz von 2,5 Prozent bzw. 1,8 Prozent zu Ungunsten der Frauen. Bei den Lohngleichheitsanalysen mit Logib gilt ein Grenzwert von 5 Prozent. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG gibt für Logib zudem einen fakultativen Zielwert von 2,5 Prozent vor. Der Kanton unterschritt in der Lohngleichheitsüberprüfung 2025 auch diesen Wert.
Die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist eine Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Beschaffungswesen. Der Kanton Basel-Landschaft überprüft stichprobenartig, ob Unternehmen, die einen Zuschlag vom Kanton erhalten haben, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern einhalten. Dies vorerst im Rahmen einer Pilotphase in den Jahren 2026 und 2027. Mehr Informationen dazu inklusive Richtlinien und Merkblatt finden sich auf der Webseite «Lohngleichheit im Beschaffungswesen».
Lohngleichheit selbst überprüfen
Mit dem vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellten Standard-Analysetool Logib können Unternehmen die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern selbst überprüfen. Der nationale Lohnrechner gibt Arbeitnehmenden einen Anhaltspunkt, welcher Lohn in der Schweiz für ihre Tätigkeit und Ausbildung üblich ist.
Lohngleichheit analysieren
Erklärfilm: Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor. Der Kanton BL hat die Lohncharta unterzeichnet.
Hintergrund
- Gender Overall Earnings Gap: Bericht des Bundesrates (2022)
- Analyse der Lohnunterschiede von Frauen und Männern (BFS, 2025)
- Gute Beispiele zur Umsetzung von Lohngleichheit (EBG, 2021)
- Nationales Gleichstellungsbarometer (2018): Fokus Lohngleichheit
- The Gender Wage Gap Opens Long before Motherhood (Studie Combet / Oesch, 2019)
- Berufseinstieg und Lohndiskriminierung (Studie NFP 60, 2013)
- Staatliche Durchsetzungsinstrumente zur Verwirklichung der Lohngleichheit (2013)