Ungleichheiten im Erwerbsleben
Frauen arbeiten häufiger Teilzeit, bekleiden seltener Führungspositionen und verdienen weniger als Männer. Zudem sind Frauen und Männer in verschiedenen Branchen unterschiedlich vertreten: Eine Mehrheit der Frauen arbeitet in der Schweiz in Gesundheits- und Lehrberufen, im Gastgewerbe und bei den persönlichen Dienstleistungen. Männer sind häufig in den technischen und handwerklichen Berufen tätig. Ausgeglichen vertreten sind Frauen und Männer in kaufmännischen Berufen.
Befristete Stellen, Mini- und Mehrfachjobs, Unterbeschäftigung und schlechte Entlöhnung betreffen Frauen – insbesondere Mütter – stärker als Männer. Und in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen finden sich nur wenige Frauen. Männer stossen auf Schwierigkeiten, wenn sie ihr Erwerbspensum reduzieren möchten – etwa wenn sie Vater werden. Sie befürchten Nachteile für die Karriere oder ihr Arbeitgeber stellt sich quer.
Das Merkblatt «Achtung Stereotype» der Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer zeigt auf, wie Geschlechter-Stereotype wirken und wie ihnen im Erwerbsleben entgegen gewirkt werden kann.
Mit Finanzhilfen Chancengleichheit fördern
Das Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben. Der Bund unterstützt mit Finanzhilfen Projekte und Programme, die die Gleichstellung im Erwerbsleben voran bringen. Neben nicht-gewinnorientierten Organisationen können auch Unternehmen Finanzhilfen für betriebliche Gleichstellungsprojekte beantragen.
Finanzhilfen im Erwerbsleben
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindern
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist gesetzlich verboten – und trotzdem weit verbreitet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihr Mitarbeitenden zu schützen. Mehr Informationen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und wie sie dagegen vorgehen können finden Sie in der Rubrik «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz».
Rechtsfälle nach Gleichstellungsgesetz
Die Datenbank «Entscheide nach Gleichstellungsgesetz» enthält Verfahren bzw. Fälle aus den Deutschschweizer Kantonen, die auf dem Bundesgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit basieren. Auf der Website sind auch Broschüren und Ratgeber aufgeschaltet, die Arbeitnehmende über ihre Rechte gemäss Gleichstellungsgesetz informieren. Praktische Tipps unterstützen dabei, gegen geschlechtsspezifische Ungleichbehandlungen am Arbeitsplatz vorzugehen.