Was ist eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts?
Als Diskriminierung gilt eine ungleiche Behandlung von Personen, die einzig und allein auf dem Geschlecht beruht. Das Gesetz verbietet jegliche Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund ihres Geschlechts (Art. 3 Abs. 1 GlG). Dieses Verbot betrifft auch Ungleichbehandlungen aufgrund des Zivilstands, der familiären Situation oder aufgrund einer Schwangerschaft.
Die Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts ist nur dann verboten, wenn sie nicht durch einen sachlichen, objektiven Grund gerechtfertigt ist. Das Geschlecht allein ist kein solcher sachlich begründeter, objektiver Grund.
Für wen gilt das Gleichstellungsgesetz?
Das GlG gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die privatrechtlich angestellt sind. Dabei spielt es keine Rolle, welche Form oder Art des Vertrags vorliegt. die öffentlich-rechtlich angestellt sind. Dabei spielt es keine Rolle, auf welcher Grundlage oder bei wem sie angestellt sind.
Wann ist die Gleichstellung der Geschlechter zu respektieren?
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist während der gesamten Arbeitsbeziehung verpflichtet, die Gleichstellung der Geschlechter zu respektieren. Die Pflicht betrifft also die Zeit ab der Stellenausschreibung bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrags.