Die Abluft aus Industrie und Gewerbe hat einen wesentlichen Einfluss auf die Luftbelastung. Wer eine Anlage betreibt oder errichten will ist verpflichtet, Emissionen aus der Anlage so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Im Rahmen eines Bau- und Einrichtungsgesuches ist die Art und Menge der Emissionen, den Ort, die Höhe und den zeitlichen Verlauf des Ausstosses und weitere Bedingungen des Ausstosses, die für die Beurteilung der Emissionen nötig sind anzugeben.
Der Schadstoff-Ausstoss muss regelmässig mittels Emissionserklärungen oder Emissionsmessungen erhoben werden. Überschreiten die Schadstoff-Emissionen die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) müssen Minderungsmassnahmen eingeleitet werden.
Der Kanton Basel-Landschaft hat mit ausgewählten Branchenverbänden eine Delegation der Kontrolltätigkeiten vereinbart, welche die administrative Abwicklung und Organisation der Kontrollen übernehmen. Die Kontrollen und Messungen werden von berechtigten Firmen durchgeführt.