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Bau- und Einrichtungsgesuche
Wer eine Anlage errichten will, die Luftverunreinigungen verursacht, muss der Behörde Auskunft erteilen über Art und Menge der Emissionen, den Ort, die Höhe und den zeitlichen Verlauf des Ausstosses und weitere Bedingungen des Ausstosses, die für die Beurteilung der Emissionen nötig sind. Insbesondere folgende Punkte sind Bestandteil einer Emissionserklärung:
è Auflistung sämtlicher Einzelanlagen, inkl. Feuerungen, stationäre Motoren, Notstromaggregate sowie eingesetzte Maschinen. Für einige Einzelanlagen gibt es anlagespezifische Formulare. Dieses ist auszufüllen und der Emissionserklärung beizulegen. Für Einzelanlagen, für die kein anlagespezifisches Formular vorhanden ist, sind alle Anlagedetails, welche sich auf die Emissionen auswirken können, aufzuführen.
è Ausweisen sämtlicher Emissionsquellen und Aufführen der Emissionen pro Quelle (Art und Menge der Stoffe, Konzentrationen, Abluftvolumenströme, Frachten, Jahresfrachten, mögliche Geruchsemissionen).
è Massnahmen zur Verminderung der Emissionen pro Emissionsquelle
è Kaminhöhenberechnung nach Anhang 6 LRV resp. gemäss den Vorgaben der Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach des Bundesamts für Umwelt für alle gefassten Emissionsquellen.
è Pläne mit eingezeichneten Einzelanlagen, Emissionsquellen und Kaminen.