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Emissionsmessungen
Bei Anlagen welche während dem Betrieb Luftschadstoffe freisetzen, müssen nach der ersten Inbetriebnahme eine Abnahmemessung unterzogen werden. Diese Emissionsmessung wird anschliessend periodisch wiederholt. Auf dieser Messung basierend wird die Gesetzeskonformität einer Anlage beurteilt. Die Messung erfolgt mit standardisierten anlagespezifischen Messprogrammen
Die Messprogramme für die verschiedenen Anlagentypen werden vorgängig definiert und der Messaufforderung beigelegt. Als Grundlage dienen die Emissions-Messempfehlungen des Bundesamt für Umwelt (BAFU), welche die Messfirma bei der Messdisposition unterstützen. Die Messprogramme beinhalten unter anderem die Messparameter, die zu messenden Schadstoffe sowie die Messdauer. Die Emissionsmessungen werden von einer behördlichen Messfachstelle oder einer anerkannten Messfirma durchgeführt.
Alle Messfirmen welche behördliche Emissionsmessungen nach Artikel 13a der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) durchführen wurden vom Aufsichtsgremium QSEM auditiert und zugelassen.
Um an messpflichtigen Anlagen Emissionsmessungen durchführen zu können ist vorgängig die Installation eines EMPA-Normstutzen für Emissionsmessungen und ein dazugehöriger Messplatz notwendig. Alle Information dazu sind im Merkblatt «Messtutzen-EMPA» ausgeführt.