Die Errungenschaft des künstlichen Lichts hat es uns ermöglicht, unsere Aktivtäten auch in Zeiten und Gebieten ohne natürliches Licht auszuweiten. Dies geht jedoch mit einer erheblichen Zunahme der Lichtemissionen einher. Immer mehr Menschen fühlen sich durch diese unnatürlichen Lichtquellen gestört und auch Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume sind davon betroffen. Laut Umweltschutzgesetz gelten Lichtemissionen als Umweltfaktor, von denen störende und lästige Immissionen ausgehen können und daher vorsorglich begrenzt werden müssen. Durch eine zweckmässige Beleuchtung verringern wir die Immissionen und dort wo wir sie brauchen, ist es durchaus ohne Qualitätsverlust möglich. Die Störwirkung von Licht kann unterschiedlich wahrgenommen werden und steht häufig in Spannungsfeld mit den Anforderungen an eine ausreichende Beleuchtung. Die Herausforderung besteht darin, eine ausgewogene Lösung zu finden, die beiden Bedürfnissen gerecht wird – dies muss individuell und je nach Situation sorgfältig geprüft werden. Für Lichtemissionen, die an ihrer Quelle zu begrenzen sind, bestehen jedoch keine Ausführungsbestimmung in Form einer Verordnung. Im Kanton Basel-Landschaft ist das Amt für Umweltschutz und Energie die zuständige Fachstelle und unterstützt Bauherren, Planer und Gemeinden bei Fragen.