- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Amt für Umweltschutz und Energie
- Licht
- 7-Punkte-Plan
7-Punkte-Plan
Wie kann man vor Dunkelheit schützen und gleichzeitig für eine qualitativ gute und umweltbewusste Beleuchtung sorgen? Verschiedene Instrumente wie der 7-Punkte-Plan zur Begrenzung von Lichtemissionen und die Relevanzmatrix ermöglichen es, das Licht am richtigen Ort, zur richtigen Zeit, in der richtigen Intensität und mit dem geeigneten Spektrum einzusetzen.
Punkt 1: Notwendigkeit

Braucht es eine Beleuchtung?
→ Nur beleuchten, was beleuchtet werden muss.
→ Bestehende Beleuchtungen miteinbeziehen.
→ Auf Bleuchtungen im Naturraum oder dünn besiedelte Gebiete verzichten.
Punkt 2: Intensität / Helligkeit

Wie hell muss die Beleuchtung sein?
→ Nur so hell beleuchten, wie nötig.
→ Umgebungshelligkeit miteinbeziehen.
→ Wenn Werte durch Normen vorgegeben sind, dann sind diese einzuhalten, aber nicht zu überfüllen.
→ Oberflächenbeschaffenheit kann die Intensität am Einwirkungsort beeinflussen.
Punkt 3: Lichtspektrum / Lichtfarbe

Ist das Lichtspektrum richtig gewählt?
→ Lichtspektrum auf Beleuchtungszweck und Umgebung abstimmen.
→ Möglichst warmweisse LED einsetzen (< 3000 Kelvin).
→ Bei nicht bunter Reklame ist eine warmweisse Lichtfarbe zu verwenden.
→ Ausschluss unerwünschter Spektrumanteile (Fiter)
→ Bei Luftfahrthindernisse, wenn möglich rot blinkendes Licht (besser wie permanent weisses Licht)
Punkt 4: Auswahl und Platzierung der Leuchten

Ist der passende Leuchtentyp gewählt und geeignet platziert?
→ Die Beleuchtung soll möglichst präzise und ohne unnötige Abstrahlungen in die Umgebung erfolgen.
→ Anstrahlungen von Fassaden nur mit Projektionsverfahren oder fokussierter Beleuchtung
→ Keine Beleuchtungen in Schutzgebieten, in Habitaten von geschützten Tier- und Pflanzenarten oder an Schlaf- und Brutplätzen.
→ Zusammenhängende Dunkelkorridore erhalten
→ Fernwirkung vermeiden
Punkt 5: Ausrichtung

Sind die Leuchten optimal ausgerichtet?
→ Grundsätzlich von oben nach unten beleuchten.
→ Die Leuchten bei der Montage präziseausrichten (Verwendung von Blenden und Lichtmasken)
→ horizontal abstrahlendes Licht vermeiden
→ Ausfloglöcher sowie, Nist- und Brutplätze von Tieren nicht beleuchten
→ Naturnahe Gewässer und ihre Ufer nicht beleuchten.
→ Beleuchtungen von Haus und Garageneingängen sowie Schockbeleuchtungen zum Gebäude hin richten.
Punkt 6: Zeitmanagement / Steuerung

Wann braucht es welche Beleuchtung?
→ Die Beleuchtung nach Tages- bzw. Nachtzeit und nach Jahreszeit steuern.
→ Das Licht nur dann einzuschalten, wenn es auch tatsächlich benötigt wird.
→ Verwendung von dynamisch oder adaptive Beleuchtung (Dimmbarkeit, Bewegungsmelder, zeitliche Steuerung und temporäre Abschaltung
Punkt 7: Abschirmungen

Sind Abschirmungen vorzusehen?
→ Zusätzliche Abschirmungen in spezifischen Problemfällen.
→ Verwendung von Blenden und Lichtmasken
→ Schichtschutzwände bei temporären Baustellen
→ mattierte Gläser, Storen, Fensterläden bei grösseren Gebäuden