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Schutzbauten / Zivilschutzkeller

  • FAQ - Schutzraum und Notvorrat

    Sie können sich bei der zuständigen Zivilschutzstelle informieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde in der Rubrik Zivilschutz. Falls Sie dort niemanden erreichen, können Sie sich an das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Schutzbauten wenden.

  • Schutzbauten

    Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben beim Bau von Wohnhäusern Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. In Gebieten, in denen zu wenig Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten.

  • Unterhalt eines Schutzraumes

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