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Gebührensenkung bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft
Die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft (MFK) passt per 1. Juli 2017 ihre Gebühren an. Der Regierungsrat hat die neue Gebührenverordnung genehmigt. Günstiger werden unter anderem Lernfahr- und Führerausweise und Zulassungsgebühren.
Während der vergangenen Jahre hat die MFK ihre Ablaufprozesse stets optimiert und die Online-Dienstleistungsangebote laufend ausgebaut. Im Rahmen einer periodischen Überprüfung der Vollkosten wurde der Aufwand der einzelnen Produkte neu berechnet. Die Investitionen haben eine allgemeine Kostenreduktion und Prozessoptimierung im Betrieb zur Folge, die nun an die Kundschaft weitergegeben wird.
Rund eine halbe Million Franken weniger Gebühreneinnahmen
Wesentliche Änderungen erfährt einerseits der Bereich Lernfahr- und Führerausweise:
Die Gebühr für die Gesuchsbehandlung von nicht berufsmässigen Kategorien und für den Lernfahrausweis wird gesamthaft von 105 Franken auf 75 Franken reduziert. Ferner kostet die erstmalige Ausstellung eines Führerausweises neu nur noch 60 Franken statt wie bis anhin 75 Franken. Andererseits reduziert sich bei der Fahrzeugzulassung die Gebühr für einen (grauen) Fahrzeugausweis um 10 Franken neu auf 50 Franken. Ein Kontrollschilderpaar kostet ebenfalls 5 Franken weniger, neu nur noch 35 Franken.
Diese Senkungen vermindern die Gebühreneinnahmen der MFK um rund 500 000 Franken pro Jahr. Mit den Anpassungen trägt die MFK einem Vorstoss (Interpellation 2014-384, Andreas Dürr) und einem Anliegen des Preisüberwachers Rechnung.
Auszug aus den wesentlichen Gebührenanpassungen
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Bisherige Gebühr |
Gültig ab 1. Juli 2017 |
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Lernfahr- und Führerausweise |
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Gesuchsbehandlung um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorien A, A1, B, B1 BE, F und G |
65 |
40 |
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Lernfahrausweis |
40 |
35 |
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Führerausweis im Kreditkartenformat |
75 |
60 |
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Fahrzeuge |
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Fahrzeugausweis |
60 |
50 |
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Leihweise Abgabe eines Kontrollschilderpaares |
40 |
35 |
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Verlängerung der Deponierungsdauer von Kontrollschildern um ein weiteres Jahr |
30 |
40 |
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Allgemeine Gebühren |
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Mahnung |
30 |
20 |
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Polizeiliche Zustellung von Verfügungen |
100 |
370 |
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Anordnung des polizeilichen Entzugs von Kontrollschildern |
100 |
330 |
Die neue Verordnung über die MFK-Gebühren finden Sie hier: http://bl.clex.ch/frontend/versions/1701
Für Rückfragen:
Pascal Donati, Leiter Motorfahrzeugkontrolle BL, Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 00 31