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Aus der Sitzung des Regierungsrats
- Die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel disponiert die Motorfahrzeugprüfungen künftig selbst
- Neuer Amtsleiter Militär und Bevölkerungsschutz und Kantonaler Krisenstab
- Mitbericht zum Sachplan Verkehr - Teil Infrastruktur Strasse: Regierung verlangt zusätzliche Massnahmen
- Gebührensenkung bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft
- Weiteres: Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds / 100. Geburtstag
Die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel disponiert die Motorfahrzeugprüfungen künftig selbst
Die beiden Kantonsregierungen haben an ihren heutigen Sitzungen beschlossen, dass die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel (MFPBB) künftig die in Basel-Stadt und Baselland eingelösten Fahrzeuge selbständig zur amtlichen Motorfahrzeugprüfung aufbieten soll. Heute sind die beiden Motorfahrzeugkontrollen für diese Aufgabe zuständig. Die neue Regelung gilt ab 1. Januar 2018. Mit dieser Lösung kann eine Effizienzsteigerung erzielt werden. Verantwortung und Kompetenzen werden bei der Motorfahrzeugprüfstation in Einklang gebracht, weil die Auslastung der Prüfbahnen von der MFPBB fortan von ihr in eigener Zuständigkeit gesteuert werden kann. Mit der Neuorganisation werden die Gebühren zum Teil zwischen beiden Motorfahrzeugkontrollen und der MFPBB verlagert.
Für Rückfragen:
Stephan Mathis, Mitglied der paritätischen Betriebskommission der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel (MFPBB) und Generalsekretär der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft, Tel. 061 552 57 02.
Neuer Amtsleiter Militär und Bevölkerungsschutz und Kantonaler Krisenstab
Patrik ReinigerDer Regierungsrat hat heute Patrik Reiniger zum neuen Leiter des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) ernannt. In dieser Funktion wird Patrik Reiniger auch den Kantonalen Krisenstab (KKS) leiten. Er tritt seine Stelle per 1. März 2018 an.
Der 45-Jährige Berufsoffizier Patrik Reiniger ist im Baselbiet aufgewachsen und kommandiert zurzeit die ABC (Atomar, Biologisch, Chemisch) Abwehrschule 58. Als langjähriger Mitarbeiter im Verteidigungs- und Bevölkerungsschutz- und Sportdepartement (VBS) und Milizoffizier in der Territorialregion 2 ist er in der Region Nordwestschweiz sowie auch auf Bundesebene bestens vernetzt.
Oberst im Generalstab Patrik Reiniger ist in seiner Miliz-Funktion Unterstabschef Nachrichtendienst der Territorialregion 2. Zuvor leistete er seinen Dienst in der Panzerbrigade 11, unter anderem als Kommandant des Panzergrenadier Bataillons 28.
Patrik Reiniger hat an der ETH Zürich den Studiengang für Berufsoffiziere und zwischen 2001–2016 verschiedene Ausbildungslehrgänge an der Militärakademie / ETH Zürich absolviert. 2010 schloss er die Britische Generalisten Ausbildung am Joint Service, Command and Staff College in Shrivenham (GB) sowie sein Studium am King's College London in Sicherheitspolitik ab. In diesem Sommer wird er sein Executive Master of Business Administration an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Chur abschliessen. Patrik Reiniger wohnt in Aesch.
Im Sinne einer reibungslosen Amts- und Funktionsübergabe wird Patrik Reiniger bereits ab dem 1. Februar im AMB arbeiten.
Der Regierungsrat wünscht Patrik Reiniger viel Erfolg und Befriedigung in seiner neuen Aufgabe und dankt an dieser Stelle jetzt schon dem langjährigen Leiter AMB/KKS, Marcus Müller, für seinen jahrelangen und umsichtigen Einsatz. Marcus Müller geht per Ende Februar 2018 in Pension.
Für Rückfragen:
Isaac Reber, Regierungsrat, Vorsteher der Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 66 15 (via SID-Sprecher Adrian Baumgartner)
Rückrufe von RR Reber an die Medien ausschliesslich zwischen 15.00 und 16.00 Uhr
Mitbericht zum Sachplan Verkehr - Teil Infrastruktur Strasse: Regierung verlangt zusätzliche Massnahmen
Der Regierungsrat hat zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wichtige Anträge für die Region Nordwestschweiz bzw. den Trinationalen Metropolitanraum Basel verabschiedet. Die Stellungnahmen erfolgten im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse. Die Regierung verlangt dabei vom Bund die Aufnahme zusätzlicher Massnahmen.
Die Unterlagen zum Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN) wurden vom 23. März bis 5. Mai 2017 bei den Gemeinden und dem Kanton öffentlich aufgelegt. Der Regierungsrat hat nun – unter Abwägung der Vernehmlassungsanliegen – zuhanden des Bundes Stellung genommen.
Die erste Auflage umfasst die sachplanrelevanten Elemente der Netzfertigstellung, der Engpassbeseitigung, der LKW-Abstellanlagen und weitere Aufgaben des National- und Bundesstrassennetzes. Aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft sind nachstehende Massnahmen zusätzlich in den SIN aufzunehmen:
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A18, Anpassung/Ausbau Anschlüsse Reinach Süd und Reinach Nord
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A18, Vollanschluss Aesch
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A18, Muggenbergtunnel
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A18, Umfahrung Laufen-Zwingen
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Der Anschluss „Zubringer Bachgraben – Nordtangente“ an die A3
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Weitere sachplanrelevante Nationalstrassenanschlüsse als Umgestaltungs- und Ausbauvorhaben
Darüber hinaus wird der Bund ersucht, die nachstehenden Verkehrsinfrastrukturprojekte, die zurzeit in Prüfung bzw. Vorbereitung sind, zum gegebenen Zeitpunkt ebenfalls in den Sachplan Verkehr aufzunehmen:
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A18/H18, Anschluss Angenstein/Aesch
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H18, Kernumfahrung Laufen mit Spange Nau
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„Zubringer Bachgraben – Nordtangente“, Allschwil
Das vollständige Fehlen von lufthygienischen Fragestellungen im gesamten Dokument wird als Mangel erachtet und ist aus Sicht des Regierungsrats zu ergänzen. In Kapiteln 4 ist ein separates Unterkapitel „Massnahmen Luftreinhaltung“ zu formulieren.
Für Rückfragen:
Walter Keller, Stv. Kantonsplaner, Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 85
Gebührensenkung bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft
Die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft (MFK) passt per 1. Juli 2017 ihre Gebühren an. Der Regierungsrat hat die neue Gebührenverordnung genehmigt. Günstiger werden unter anderem Lernfahr- und Führerausweise und Zulassungsgebühren.
Während der vergangenen Jahre hat die MFK ihre Ablaufprozesse stets optimiert und die Online-Dienstleistungsangebote laufend ausgebaut. Im Rahmen einer periodischen Überprüfung der Vollkosten wurde der Aufwand der einzelnen Produkte neu berechnet. Die Investitionen haben eine allgemeine Kostenreduktion und Prozessoptimierung im Betrieb zur Folge, die nun an die Kundschaft weitergegeben wird.
Rund eine halbe Million Franken weniger Gebühreneinnahmen
Wesentliche Änderungen erfährt einerseits der Bereich Lernfahr- und Führerausweise:
Die Gebühr für die Gesuchsbehandlung von nicht berufsmässigen Kategorien und für den Lernfahrausweis wird gesamthaft von 105 Franken auf 75 Franken reduziert. Ferner kostet die erstmalige Ausstellung eines Führerausweises neu nur noch 60 Franken statt wie bis anhin 75 Franken. Andererseits reduziert sich bei der Fahrzeugzulassung die Gebühr für einen (grauen) Fahrzeugausweis um 10 Franken neu auf 50 Franken. Ein Kontrollschilderpaar kostet ebenfalls 5 Franken weniger, neu nur noch 35 Franken.
Diese Senkungen vermindern die Gebühreneinnahmen der MFK um rund 500 000 Franken pro Jahr. Mit den Anpassungen trägt die MFK einem Vorstoss (Interpellation 2014-384, Andreas Dürr) und einem Anliegen des Preisüberwachers Rechnung.
Auszug aus den wesentlichen Gebührenanpassungen
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Bisherige Gebühr |
Gültig ab 1. Juli 2017 |
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Lernfahr- und Führerausweise |
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Gesuchsbehandlung um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorien A, A1, B, B1 BE, F und G |
65 |
40 |
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Lernfahrausweis |
40 |
35 |
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Führerausweis im Kreditkartenformat |
75 |
60 |
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Fahrzeuge |
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Fahrzeugausweis |
60 |
50 |
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Leihweise Abgabe eines Kontrollschilderpaares |
40 |
35 |
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Verlängerung der Deponierungsdauer von Kontrollschildern um ein weiteres Jahr |
30 |
40 |
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Allgemeine Gebühren |
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Mahnung |
30 |
20 |
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Polizeiliche Zustellung von Verfügungen |
100 |
370 |
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Anordnung des polizeilichen Entzugs von Kontrollschildern |
100 |
330 |
Die neue Verordnung über die MFK-Gebühren finden Sie hier: http://bl.clex.ch/frontend/versions/1701
Für Rückfragen:
Pascal Donati, Leiter Motorfahrzeugkontrolle BL, Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 00 31
Weiteres
Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds
Zudem hat der Regierungsrat bereits am 20. Juni 2017 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. Details unter www.swisslos-fonds.bl.ch.
100. Geburtstag
Am Montag, 10. Juli 2017, feiert Frau Maria Barbara Tschopp, wohnhaft an der Hauptstrasse 44, Reinach, ihren 100. Geburtstag. Eine Delegation, bestehend aus der designierten Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro, Landschreiber Peter Vetter und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird am Montag der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Landeskanzlei Basel-Landschaft