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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassungen
(Link zu kantonalen Vernehmlassungen)
Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft durchzuführen. Im Zentrum der Vorlage stehen Anpassungen an das Bundesrecht, insbesondere hinsichtlich der Integration von Zivildienstleistenden in den Zivilschutz zur Stärkung der personellen Bestände. Darüber hinaus werden einzelne organisatorische und rechtliche Optimierungen im Bereich Bevölkerungsschutz und Zivilschutz vorgeschlagen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2026.
Schriftliche Antworten
(Link zu den Schriftlichen Antworten)
Beantwortung der Interpellation 2026/4698: «Aktuelle Situation in der kantonalen Steuerverwaltung»
Aktuell wird der Geschäftsbereich Spezialsteuern durch eine kompetente Interimsleitung geführt. Die Interimsleitung – zwei erfahrene Geschäftsbereichsleiterinnen, die eng mit dem Leiter der Steuerverwaltung zusammenarbeiten – setzt die Massnahmen um, die aus dem Programm zur generellen Aufgabenüberprüfung 2023–2026 über die Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern sowie die Vorauszahlung dieser Steuern erarbeitet wurden. Ebenso baut die Leitung die pendenten Rechtsgeschäfte erfolgreich ab und optimiert laufend Abläufe und Prozesse. Sie setzt dadurch eine nachhaltige Grundlage für eine reibungslose künftige Tätigkeit. Die Abläufe in der gesamten Steuerverwaltung funktionieren gut. Die notwendigen Prozesse sind etabliert und werden kontinuierlich überprüft und wo nötig angepasst. Im Zusammenhang mit der digitalen Transformation wird das digitale Serviceangebot ausgebaut. Die Mitarbeitendenbefragung aus dem Jahr 2025 hat ergeben, dass die Zufriedenheit betreffend dem Arbeitsklima im Vergleich zur letzten Befragung zugenommen hat. Die Steuerverwaltung hat die Arbeitslast im Griff und ergreift – wo nötig – frühzeitig geeignete Massnahmen.
Beantwortung der Interpellation 2026/3186: «Kapital-Mindeststeuer im Wettbewerb der Kantone: Gefährdet Basel-Landschaft die Attraktivität für KMU?»
Die minimale Kapitalsteuer wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform («Steuervorlage 17») eingeführt, die unter anderem auch die Gewinnsteuer für juristische Personen deutlich senkte (auf 13,45 Prozent). Sie ist daher stets im Gesamtkontext der Steuerreform zu beurteilen. Die minimale Kapitalsteuer trägt dem Umstand Rechnung, dass jedes Unternehmen die steuerfinanzierte Infrastruktur mitnutzt. Zudem kennen auch zahlreiche andere Kantone vergleichbare Minimalsteuern. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der minimalen Kapitalsteuer auf den Entscheid, den Unternehmenssitz in den Kanton Basel-Landschaft zu verlegen bzw. hier zu behalten, lassen sich nicht beziffern. Andere Faktoren wie etwa die Verfügbarkeit von Arbeitskräften, die rasche Erhältlichkeit von Bewilligungen, Verfügbarkeit von Räumlichkeiten, Gebäuden und Flächen für die Unternehmung, verkehrstechnische Erschliessung, Konkurrenz- und Marktsituation etc. sind für einen Ansiedlungsentscheid erfahrungsgemäss bedeutender als eine Mindestkapitalsteuer.
Beantwortung der Interpellation 2026/4687: «Gemeindeautonomie: Ist die generelle Genehmigungspflicht für Gemeindeerlasse in dieser Form noch zeitgemäss?»
Die Genehmigungspflicht stellt die Übereinstimmung des Gemeindeerlasses mit dem übergeordneten Recht sicher und dient damit den berechtigten Interessen von Kanton, Gemeinden sowie Einwohnerinnen und Einwohnern an einer rechtskonformen Gemeindetätigkeit. Ein Abbau der Genehmigungspflicht würde dazu führen, dass klare Verletzungen höherrangigen Rechts erst in kostspieligen Beschwerdeverfahren festgestellt würden. Aus diesem Grund erscheint eine Beschränkung der Rechtsetzungsaufsicht des Kantons über die Gemeinden nicht sinnvoll.
Beantwortung der Interpellation 2026/5118: «Zukunft Kantonsspital Basellandschaft»
Der Regierungsrat erläutert mit Verweis auf die Vorlage im März 2026 verabschiedete «Strategieprüfung KSBL» (Nr. 2026/5006), wie sich die geplanten Investitionen in den beiden geprüften Standortvarianten zusammensetzen, welche offenen Punkte im Fall der Ein-Standort-Variante noch offen sind und welche Beschleunigungsmassnahmen geprüft wurden.
Beantwortung der Interpellation 2026/460: «Aufwand Verkehrssignalisation und Umleitungen bei Gemeindestrassen»
Der Regierungsrat misst Gemeindeanlässen wie zum Beispiel Fasnachtsumzügen eine grosse kulturelle Bedeutung zu. Er unterstützt die veranstaltende Organisation bei der Umsetzung und ermöglicht die Nutzung des öffentlichen Grunds. Gleichzeitig vertritt er die Haltung, dass die damit einhergehenden Kosten wie beispielsweise für Signalisationsmassnahmen oder ÖV-Umleitungen grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip durch die Veranstaltenden zu tragen sind und nicht von der Allgemeinheit.
Beantwortung der Interpellation 2025-545: «Kanton verhindert preisgünstigen Wohnraum auf eigener Parzelle»
Der Regierungsrat erklärt, dass die Ausschreibung der eigenen Parzelle im Baurecht unter explizitem Ausschluss der Kostenmiete im Rahmen der geltenden rechtlichen und finanziellen Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft sowie nach erfolgter Abwägung verschiedener öffentlicher Interessen erfolgt ist.
Beantwortung Interpellation 2026/3527: «Auswirkungen einer Ablehnung der Nachhaltig-keits-Initiative («Keine 10-Millionen-Schweiz!») auf den Kanton Basel-Landschaft»
Der Regierungsrat stützt seine Planungen in den verschiedenen von der Interpellation angesprochenen Bereichen auf die Wachstumsprognosen des Bundesamts für Statistik ab, ist entsprechend gut auf die zu erwartende Bevölkerungszunahme vorbereitet und sieht durch die Ablehnung der Initiative keinen zusätzlichen, akuten Handlungsbedarf.
Beantwortung der Interpellation 2026/35: «Finanzielle Handlungsspielräume der Baselbieter Gemeinden – Ausmass gebundener und ungebundener Ausgaben»
Der Regierungsrat legt die Antworten zu den Fragen der Interpellation vor. Die Interpellation stellt die berechtigte Frage, wie stark die Aufgaben der Gemeinden übergeordnet vorgegeben sind. Der Regierungsrat schätzt, dass rund 80 Prozent der kommunalen Ausgaben durch den Kanton oder den Bund bestimmt sind. Die ungebundenen Gelder werden häufig in den Bereichen Sport und Kultur eingesetzt.
Beantwortung der Interpellation 2026/3535: «Brandschutz-Kontrollen im Kanton Basel-Landschaft»
Die kantonalen Brandschutzvorschriften basieren auf schweizweit verbindlichen Regelungen, die zwischen Restaurants und Bars einerseits (gastgewerbliche Bewilligung) und privatem Bereich (Eigenverantwortung) anderseits unterscheiden. Im Gastgewerbe gibt es Kontrollen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und es sind Abnahmekontrollen nach Bauabschluss möglich. Regelmässige Brandschutzkontrollen gibt es bei Kapazitäten von mehr als 300 Personen und Beherbergungsbetrieben mit mehr als 20 Betten. Betriebsinhaber/innen müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben (bauliche Anforderungen, Brandschutz etc.) jederzeit eingehalten werden. Unangemeldete Kontrollen sind möglich. Ausserdem gilt seit dem 1. April 2026 ein schweizweites Verbot von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Im privaten Bereich sind Eigentümer/innen für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften verantwortlich. Die BGV stellt Informationsmaterial und Beratung zur Verfügung; bei Neu- oder Umbauten bietet sie freiwillige Vorabklärungen an. Da aktuell die schweizweit geltenden Brandschutzvorschriften überarbeitet werden, erscheint eine Anpassung des kantonalen Rechts derzeit als nicht angezeigt. Ab 2027, wenn die revidierten schweizweiten Vorschriften in Kraft treten sollen, kann eine Überprüfung der kantonalen Bestimmungen stattfinden.
Interpellation 2026/4699: «Rund 930 Millionen Franken Differenz: Wo gibt das Baselbiet mehr aus?»
Vergleicht man die beiden Kantone Basel-Landschaft und Aargau, betreffen die grössten Mehrausgaben von Basel-Landschaft die Bereiche Hochschulen, Spitäler, Verwaltung, Invalidität, Umwelt, Sozialhilfe sowie den Bildungsbereich. Viele Unterschiede sind auf strukturelle Faktoren, gesetzliche Verpflichtungen, Skaleneffekte oder politisch gewollte Leistungen zurückzuführen. Dies betrifft etwa die Mitträgerschaft der Universität Basel, hohe Ausgaben für Altlastensanierungen, ein umfangreicheres Energieprogramm sowie höhere Investitionen in die Berufsbildung und die Volksschule. Die vorhandenen Daten sind in einigen Bereichen nicht ausreichend für eine fundierte Beurteilung. Der Regierungsrat sieht daher nur einen begrenzten Handlungsbedarf und weist darauf hin, dass die verwendeten finanziellen Daten für direkte Effizienzvergleiche zwischen den Kantonen nur eingeschränkt geeignet sind.
Landratsvorlagen
(Link zu den Landratsvorlagen)
Mitgliederbeitrag an den Verein Agglo Basel – Ausgabenbewilligung 2027–2029.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine Ausgabenbewilligung des Mitgliederbeitrags für den Aufgabenbereich Agglomerationsprogramm des Kantons Basel-Landschaft an den Verein Agglo Basel für die Jahre 2027–2029 im Umfang von 1,9 Millionen Franken.
Regierungsrat unterstützt«Fokusprogramm KMU»
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Entrichtung einer Finanzhilfe an das Centre Suisse d’Électrotechnique et Microtechnique (CSEM) in Allschwil für den Aufbau und die Inbetriebnahme des «Fokusprogramms KMU» für die Periode 2027–2028.
Ablehnung der formulierten Gesetzesinitiative «Zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur: Realisierung der Umfahrung Süd»
Die Initiative «Zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur: Realisierung der Umfahrung Süd» adressiert nach Auffassung des Regierungsrats eine relevante Problemstellung. Mit den kurzfristig durchgeführten Abklärungen kann allerdings nicht abschliessend geklärt werden, ob die Vorteile einer Umfahrung die Risiken und Kosten überwiegen. Der Regierungsrat lehnt die Initiative daher ab. Er sieht vor, einen interdisziplinären Planungsprozess durchzuführen. Dabei sollen für den Handlungsbedarf im Verkehrsnetz zwischen den Talschaften zuerst verschiedene Lösungsansätze auf Wirkungen und Kosten untersucht werden. Die geforderte Umfahrung Süd soll dabei mitbeurteilt werden.
Bericht zu den Postulaten zur Sicherstellung der Verkehrsinstruktion im Kindergarten und in der Schule
Im Februar 2026 reichten Béatrix von Sury d’Aspremont, die SP-Fraktion und Balz Stückelberger die Postulate 2026/3520 «Chancengleichheit bei der Verkehrserziehung im Kindergarten», 2026/3532 «Verkehrsprävention in der 3. Sek sicherstellen» und 2026/3537 «Verkehrsinstruktion im Kindergarten sicherstellen» ein. Der Regierungsrat führt im Bericht aus, dass er die Anliegen der Postulate als erfüllt erachtet. Nebst kurzfristigen Massnahmen für das ablaufende Schuljahr wird die Polizei Basel-Landschaft die Durchführung von Verkehrsinstruktionen über alle Schulstufen mit einer zusätzlichen Vollzeitstelle ab 2027 nachhaltig sichern.
Bericht zum Postulat 2025/55: «Verstärkte Unterstützung des Waldenburgertals durch die Standortförderung»
Der Regierungsrat verweist in der Beantwortung des Postulats auf die kantonalen Förderinstrumente und Unterstützungsmassnahmen für ländliche, wirtschaftlich strukturschwache Regionen, insbesondere auf die Neue Regionalpolitik sowie die Tourismusförderung. Zudem werden laufende und geplante Projekte und Programme im Waldenburgertal aufgeführt.
Bericht zum Postulat 2025/302: «Nutzung wissenschaftlicher Exzellenz»
Der Regierungsrat anerkennt die Bedeutung der Nutzung wissenschaftlicher Exzellenz für die Universität Basel und den Kanton Basel-Landschaft. Durch die gesetzliche Garantie der Wissenschaftsfreiheit und die finanzielle Mitträgerschaft der Universität Basel trägt der Kanton Basel-Landschaft dazu bei, dass die Universität Basel ein attraktives Ziel für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
(Link zu den Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung: Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern; nicht kontaktierbare Versicherte
Der Regierungsrat hat eine Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung zu einer Änderung der Krankenversicherungsverordnung (KVV) betreffend den Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern und die nicht kontaktierbaren Versicherten verabschiedet. Er begrüsst sowohl die Einführung eines Datenaustausches zwischen den Kantonen und den Versicherern, als auch diejenige eines Verfahrens für die Sistierung von nicht kontaktierbaren Versicherten. Er fordert jedoch eine mehrjährige Übergangsfrist für die Einführung dieses Verfahrens, da die Kantone technische, organisatorische und möglicherweise auch gesetzgeberische Massnahmen zur Umsetzung treffen müssen. Der Regierungsrat fordert zudem Klärung über die rechtliche Wirkung bei Aufhebung der Sistierung von der Versicherungspflicht sowie einen verstärkten Fokus auf die Vermeidung von Doppelversicherungen und ein wirksames internes Controlling in diesem Bereich.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG): Einheitliche Leistungserbringung für Vergewaltigungsopfer
In seiner Vernehmlassung an das eidgenössische Departement des Innern begrüsst der Regierungsrat die geplante Besserstellung der Vergewaltigungsopfer im Rahmen der Unfallversicherung und stimmt der vorgeschlagenen Änderung des UVG im Grundsatz zu. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Kostenschätzung weitgehend auf aktuellen Erfahrungswerten beruht. Im erläuternden Bericht wird festgehalten, dass die bis zum Berichtszeitpunkt aufgelaufenen Fälle bisher keine Rentenleistungen ausgelöst haben und die durchschnittlichen Fallkosten deshalb vergleichsweise tief ausgefallen sind. Die finanziellen Auswirkungen könnten sich jedoch wesentlich erhöhen, falls künftig in Einzelfällen langfristige psychische Gesundheitsschäden zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit der Opfer und damit zu Rentenleistungen führen sollten. Aus diesem Grund erscheint es aus Sicht des Regierungsrats angezeigt, die tatsächlichen Kostenfolgen der Gesetzesänderung nach deren Inkrafttreten systematisch zu beobachten und die Annahmen zur Kostenentwicklung im erläuternden Bericht zu überprüfen.
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) und Totalrevision der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) – Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen
Der Regierungsrat schliesst sich in den Grundzügen der Stellungnahme der GDK vom 21. Mai 2026 an. Er stimmt den vorgelegten Änderungen zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) der KVV zu, fordert jedoch erhebliche Anpassungen. Insbesondere bemängelt er, dass den Kantonen der Zugang zu Rechnungsdaten von Pflegeleistungen für ihre Wohnbevölkerung verwehrt bleibt. Da die Restfinanzierung entfallen wird, benötigen die Kantone diese Daten für die gemeindespezifische Weiterverrechnung des Kantonsanteils an die Gemeinden. Wird dies den Kantonen verunmöglicht, so stellt das einen Eingriff in die Autonomie der Kantone dar, welcher nicht toleriert werden kann. Darüber hinaus verfügen die Gemeinden heute dank der Restfinanzierung über Rechnungsdaten der ambulanten Pflege und der Pflegeheime auf Individualebene. Dieser Zugang wird den Gemeinden mit der Revision faktisch entzogen, was eine Schlechterstellung der Gemeinden darstellt, die der Regierungsrat entschieden ablehnt. Weiter kritisiert der Regierungsrat, dass den Kantonen das Rügerecht aufgrund einer Verletzung der AVOS-Regeln abgesprochen wird. Damit wird das Bestreben nach Ambulantisierung unterminiert.
Stellungnahme an den Bund: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
Die Volksinitiative fordert umfassende Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für Unternehmen im Bereich Menschenrechte und Umwelt, die Umsetzung von Klimaplänen, eine Haftungsregelung sowie eine Aufsicht mit Sanktionskompetenzen. Der Regierungsrat anerkennt die unabdingbare Bedeutung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und begrüsst den indirekten Gegenvorschlag.
Die zunehmende Regulierung und die damit verbundenen erheblich steigenden Administrativkosten für die Unternehmen bereiten dem Regierungsrat jedoch Sorgen. Aus diesem Grund beurteilt der Regierungsrat die Regulierungsmassnahmen im vorliegenden Gegenvorschlag, die über die vom EU-Parlament verabschiedeten Omnibus-Richtlinien hinausgehen, kritisch. Er fordert in diesen Bereichen eine entsprechende Angleichung an die EU-Richtlinien
Da mit dem Gegenvorschlag die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) Lücken und zahlreiche Ausnahmeregelungen aufweist, fordert der Regierungsrat, den Anwendungsbereich gemäss Verordnung VsoTr im Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung auf Rohstoffhändler auszuweiten und für diese dieselben Schwellenwerte anzuwenden. Auch will der Regierungsrat, dass mit einem Monitoring der Kosten und des Nutzens der vorgeschlagenen Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten geprüft wird, ob die verfolgten Nachhaltigkeitsziele zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten effektiv und wirtschaftlich erreicht werden können.
Stellungnahme an den Bund: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit
Der Regierungsrat begrüsst das Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit. Durch den Abbau von tarifären Handelshemmnissen, den Leitlinien zur Unterstützung von freiwilligen Umweltzeichen sowie den Einschränkungen von Subventionen zugunsten fossiler Energie unterstützt das Abkommen die Schweiz und die weiteren unterzeichnenden Staaten bei der Erreichung ihrer Klimaziele.
Stellungnahme an den Bund: Umsetzung der Revision des Stromversorgungsgesetzes zur Stromreserve auf Verordnungsstufe
Der Regierungsrat begrüsst, dass Bestimmungen aus verschiedenen Erlassen nun in einer neuen Stromreserveverordnung zusammengeführt werden sollen. Er stimmt den vorgeschlagenen Bestimmungen im Wesentlichen zu, fordert punktuell eine konsequentere Berücksichtigung umwelttechnischer und lufthygienischer Aspekte.
Stellungnahme an den Bund: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027
Der Regierungsrat stimmt den vorgesehenen Änderungen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung, der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen, der CO2-Verordnung, der Stromversorgungsverordnung und der Kernenergiehaftpflichtverordnung ohne Änderungsanträge zu.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Der Regierungsrat unterstützt die Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Sie knüpft wieder stärker an den ursprünglichen Zweck des Bewilligungsgesetzes an: Schutz des Immobilienmarktes vor übermässiger ausländischer Nachfrage. Die Vorlage setzt zudem die Motion Schmid Martin «Wohnungsknappheit in Tourismusgemeinden» um und schafft eine Rechtsgrundlage für Ausnahmen für Personalwohnungen bei Hotelbetrieben. Mit dem Vorentwurf schlägt der Bundesrat punktuell auch neue Pflichten für die Kantone vor, um einen wirksamen Vollzug sicherzustellen.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung)
Ausländische Personen, die im Familiennachzug in der Schweiz zugelassen wurden und Beratungsbedarf aufweisen, sollen bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung gemeldet werden. Diese lädt die ausländische Person zu einem Informations- und Beratungsgespräch ein, um sie über die Möglichkeiten zur beruflichen Integration in der Schweiz vertieft zu beraten. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Gesetzesänderung, empfiehlt aber eine systematische Evaluation, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, ob der Pilot ab 2030 weitergeführt werden soll.
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (Integration und Erwerbstätigkeit von spezifischen Personengruppen)
Die Verordnungen präzisieren, dass auch für die Integration von Personen mit Schutzstatus S die Vorgaben der Integrationsagenda und die Bestimmungen der Kantonalen Integrationsprogramme gelten. Die Kantone sollen zudem die Möglichkeit erhalten, Integrationsmassnahmen für Personen mit hängigem Gesuch um Schutzstatus S aus den Bundesbeiträgen zu finanzieren. Die Vorlage regelt auch die Rückerstattung von nicht verwendeten Bundesbeiträgen. Weiter sollen neu auch Personen mit hängigem Schutzgesuch arbeiten dürfen. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnungsrevision und verweist für weitere Anmerkungen auf die Musterstellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen.
Stellungnahme an den Bund: Inkraftsetzung Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen
Mit der Versandmethode «A-Post Plus» stellt die Schweizerische Post Sendungen auch am Samstag nachverfolgbar zu. Dies kann für die Empfängerin oder den Empfänger mit Nachteilen verbunden sein. Um diese Problematik zu beheben, hat der Gesetzgeber mit der Revision der Zivilprozessordnung eine neue Zustellungsregel eingeführt. Danach gilt die Zustellung von fristsetzenden Mitteilungen an Wochenenden oder Feiertagen mit gewöhnlicher Post erst am folgenden Werktag als erfolgt. Hierfür sollen das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Bundesgerichtsgesetz, das Militärstrafgesetz, der Militärstrafprozess, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts angepasst werden. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagenen Anpassungen.
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (Umsetzung der Motionen 25.4392 und 25.4399)
Der Bundesrat hat die OECD-Mindestbesteuerung per 1. Januar 2024 mit der schweizerischen Ergänzungssteuer umgesetzt. Mit der nun vorgeschlagenen Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung setzt er zwei vom Bundesparlament überwiesene Motionen um. Die Änderung stellt klar, dass eine im Januar 2025 veröffentlichte administrative Leitlinie des OECD/G20 Inclusive Framework erst auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 Anwendung findet. Damit wird ausgeschlossen, dass die Leitlinie rückwirkend auf das bereits abgeschlossene Geschäftsjahr 2024 angewendet wird. In seiner Stellungnahme an den Bundesrat begrüsst der Regierungsrat die vorgeschlagene Änderung, da sie Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen schafft und dem Anliegen der Motionen Rechnung trägt. Zu einzelnen Bestimmungen regt der Regierungsrat jedoch Präzisierungen an.