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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassungen
(Link zu kantonalen Vernehmlassungen)
Vernehmlassung zur Revision des Fischereigesetzes
Der Regierungsrat hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion beauftragt, die Vernehmlassung des totalrevidierten Fischereigesetzes zu starten. Die Rahmenbedingungen für den Lebensraum der Fische und Krebse haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Insbesondere die zunehmende Sommerhitze sowie das Trockenfallen einiger Baselbieter Oberflächengewässer stellen viele Fischarten und damit auch das fischereiliche Management vor grosse Herausforderungen. Das vorliegende Gesetz über den Schutz der Fische und Krebse und deren Lebensraum sowie die Fischerei (Fischereigesetz) ist eine Totalrevision des geltenden Fischereigesetzes vom 11. Februar 1999 (SGS 530) und trägt den aktuellen Herausforderungen Rechnung.
Schriftliche Antworten
(Link zu den Schriftlichen Antworten)
Beantwortung der Interpellation 2026/3193: «Wärmeverbundprojekte in BL: realistische Planung und Grundlagen»
Der Betrieb von thermischen Netzen ist im Kanton Basel-Landschaft überwiegend Angelegenheit der Energiewirtschaft und der Gemeinden. Der Kanton hat keine Kenntnisse über die technischen und wirtschaftlichen Parameter der einzelnen thermischen Netze und verfügt über keine Rechtsgrundlage, bei den betreffenden Unternehmen solche Informationen einzufordern oder anderweitigen Einfluss auszuüben.
Beantwortung der Interpellation 2025/502: «Arbeitsausbeutung wirksam bekämpfen – kantonale Lücken erkennen und schliessen»
In der Beantwortung der Interpellation zeigt der Regierungsrat auf, wie die Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung im Kanton ausgestaltet ist und welche Branchen in der Praxis davon betroffen sind. Ein zentrales Instrument ist der runde Tisch «Menschenhandel Basel-Landschaft», der die Kooperationsmechanismen für potenzielle Fälle unter Beteiligung der betroffenen Dienststellen weiterentwickelt. Handlungsbedarf sieht der Regierungsrat bei der Präventions- und Sensibilisierungsarbeit bei Arbeitgebenden. Zudem könnte die Vernetzung der Akteure verstärkt sowie die Kontrollmassnahmen weiterentwickelt und intensiviert werden.
Beantwortung der Interpellation 2025/472: «Sichtbarkeit Radaranlagen»
In der Beantwortung der Interpellation informiert der Regierungsrat, dass die Durchführung von gut sichtbaren und auch verdeckten Geschwindigkeitskontrollen die grösste präventive Wirkung entfaltet. Er lehnt deshalb die Einführung einer kantonalen Pflicht zu ausschliesslich sichtbaren Kontrollen ab und sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.
Beantwortung der Interpellation 2025/374: «Wird im Kanton Basel-Landschaft Geld mit Radaranlagen eingetrieben, anstelle auf die Verkehrssicherheit zu achten? 2.0»
In der Beantwortung der Interpellation informiert der Regierungsrat, dass Geschwindigkeitskontrollen insbesondere der Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen und die Polizei Basel-Landschaft neu im Rahmen der Verkehrsunfallstatistik 2025 über die durchgeführten Kontrollen berichtet.
Beantwortung der Interpellation 2025/585: «Bancomatsprengungen»
In seiner Antwort auf die Interpellation informiert der Regierungsrat, dass die Schweiz zwar als attraktives Ziel für Geldautomaten-Sprengungen gilt, die Polizei Basel-Landschaft in ihrem Zuständigkeitsbereich aber auf umfassende Informationskanäle und eine gut funktionierende Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zurückgreifen kann. Was spezifisch die UBS-Bancomatensprengung in Laufen betrifft, so informierte die Polizei Basel-Landschaft unmittelbar nach dem Ereignis nebst Bevölkerung, Medien und Verkehrsorganisationen auch die umliegenden Kantone, Bundesbehörden sowie die französischen und deutschen Behörden.
Beantwortung der Interpellation 2025/581: «Tiefe Ausschaffungsquote verurteilter ausländischer Straftäter im Kanton Basel-Landschaft»
In seiner Antwort auf die Interpellation informiert der Regierungsrat darüber, dass die vom Bund veröffentlichten Ausschaffungsquoten für das Jahr 2024 aufgrund der unterschiedlichen kantonalen Erfassungspraxen nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Die im Kanton Basel-Landschaft nachträglich durchgeführte Einzelfallauswertung ergab lediglich zwei Fälle, in denen die Landesverweisung nicht vollzogen werden konnte. Dies mangels Zuständigkeit bzw. aufgrund von medizinischen Gründen.
Beantwortung der Interpellation 2025/553: «Wie schliesst der Regierungsrat bestehende Lücken im Schutzsystem für Frauen mit Behinderung»
In der Beantwortung der Interpellation informiert der Regierungsrat, dass er den gleichberechtigten Zugang zur Opferhilfe durch eine Kombination aus Sensibilisierung, Spezialisierung bestehender Angebote sowie durch strukturelle Unterstützung sicherstellt. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Opferhilfe beider Basel, die ihre Kompetenzen im Bereich Gewaltbetroffene mit Behinderung gezielt ausgebaut hat und die Perspektive von Menschen mit Behinderung systematisch in ihre Arbeit miteinbezieht.
Landratsvorlagen
(Link zu den Landratsvorlagen)
Bericht zum Postulat 2025/57: «Blauzungenkrankheit. Ist der Schaden grösser als gedacht?»
202 Betriebe waren von der Blauzungenkrankheit im Zeitraum vom 1. Sept. 2024 bis 30. Juni 2025 betroffen. Die gesamten wirtschaftlichen Schäden werden auf rund 750 Franken pro Milchkuh geschätzt. Total wurden 231'684 Franken an Entschädigungen ausbezahlt. Da die verlangten Informationen nun vorliegen sowie die Präventionsmöglichkeiten und gesetzlichen Grundlagen verbessert werden, beantragt der Regierungsrat die Abschreibung des Postulats.
Bericht zum Postulat 2023/489: «Fuss- und Veloverkehr auf der Dornacherstrasse in Aesch»
Die Analyse des Fuss- und Veloverkehrs entlang der Dornacherstrasse in Aesch weist keine aussergewöhnliche Gefährdungslage auf. Aufgrund der schmalen gemeinsam genutzten Fläche können aber Nutzungskonflikte auftreten. Da für die Strasse in den nächsten Jahren kein Instandsetzungsprogramm vorgesehen ist, werden betriebliche Massnahmen ergriffen. Dazu gehört die neue Signalisationsverordnung des Bundes, die schnellen E-Bikes die Nutzung des Fuss- und Velowegs untersagt. Zudem werden die Sichtweiten bei kleineren Einmündungen optimiert.
Bericht zum Postulat 2021/215: «Kantonsbeteiligung an Deponien»
Der Regierungsrat hält fest, dass die vorgebrachten Anliegen grossmehrheitlich aufgenommen und bearbeitet sind oder aktuell bearbeitet werden. Im Fokus des Vorstosses stehen die Themen kantonale Deponie vom Typ B, raumplanerische Sicherung von Deponiestandorten zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit, Betreibermodelle und freier Wettbewerb sowie Einsatz von Sekundär- und Recycling-Baustoffen im kantonalen Hoch- und Tiefbau. Eine zentrale Rolle bei der Bearbeitung der vorgebrachten Themen spielt die «Kantonale Abfall- und Ressourcenplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2023», die Ziele und Massnahmen umfasst.
Bericht zum Postulat 2026/4845: «Gartenstadt auch während der Baustelle erschliessen»
Während der siebenmonatigen Bauzeit zur Erneuerung der Tramlinie 11 verkehrt zwischen Dreispitz und Aesch ein Tramersatzbetrieb mit Bussen. Dieses Angebot wird nun ergänzt mit der Shuttlebuslinie 27. Diese verkehrt tagsüber von Montag bis Samstag im 15-Minuten-Takt zwischen den Haltestellen Gartenstadt und Motorfahrzeug-Prüfstation. Der Tramersatzbetrieb inklusive Shuttlebus startet am 18. Mai 2026 und dauert bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Mit der Ergänzung des Shuttlebusbetriebs wird der Forderung des Postulats Rechnung getragen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
(Link zu den Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Postgesetzes
Der Regierungsrat stimmt der Vorlage des Bundesrats zur Änderung des Postgesetzes zu. Er befürwortet eine anbieterneutrale Ausgestaltung der indirekten Presseförderung. Gleichzeitig spricht er sich für innovative Ansätze aus, um die Medienvielfalt zu wahren und die Qualität der Medienarbeit zu fördern.
Stellungnahme an den Bund: Abkommen zwischen dem Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen
Der Regierungsrat begrüsst den Abschluss eines Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen mit dem Fürstentum Liechtenstein. Das Abkommen fördert die internationale Anerkennung von schweizerischen Berufsabschlüssen und trägt der besonderen Stellung des Fürstentums Liechtenstein im Bildungsbereich Rechnung.