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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassungen
(Link zu kantonalen Vernehmlassungen)
Vernehmlassung der Teilrevision des Polizeigesetzes
Die Bestimmungen zur automatischen Fahrzeugfahndung werden an die neue Rechtsprechung angepasst. Zudem soll es der Polizei Basel-Landschaft in Zukunft möglich sein, zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität präventive verdeckte Ermittlungen durchzuführen. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung soll der Polizei Basel-Landschaft das Betreten von privaten Grundstücken erlauben. Zudem erhält die Polizei Basel-Landschaft das Recht, Räumlichkeiten zu betreten, wenn der Verdacht besteht, dass sich dort eine Person befindet, die in Gewahrsam zu nehmen ist.
Schriftliche Antworten
(Link zu den schriftlichen Antworten)
Beantwortung der Interpellation 2025/580: «Umgang der IV Stelle mit schwerkranken Personen»
Der Invalidenversicherung (IV) kommt für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen gesundheitlichen Beeinträchtigung eine besonders wichtige Rolle zu. Die Durchführung der bundesrechtlich geregelten Invalidenversicherung ist den kantonalen IV-Stellen übertragen. Die Aufsicht über die IV-Stelle obliegt den Bundesbehörden.
Landratsvorlagen
(Link zu den Landratsvorlagen)
Ablehnung der formulierten Gesetzesinitiative «Staatsaufgaben: Weniger ist mehr»
In seiner Beurteilung kommt der Regierungsrat zum Schluss, dem Landrat und dem Stimmvolk die formulierte Gesetzesinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Es wird bereits jetzt eine beachtliche Auslagerung von Aufgaben an Dritte jeweils gründlich geprüft und wo sinnvoll umgesetzt. Diese gründliche Prüfung kommt sowohl bei bereits bestehenden Aufgaben wie auch bei neuen Aufgaben zur Anwendung. Des Weiteren gibt es Aufgaben, deren Hoheit und Legitimation einzig beim Kanton liegen Diese hoheitlichen Aufgaben muss er zwingend selbst durchführen und durchsetzen. Die in der formulierten Gesetzesinitiative geforderte weitreichende Kompetenz der Exekutive zur Aufgabenübertragung an Private ruft hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den übergeordneten Verfassungsbestimmungen erhebliche Zweifel hervor. In gewissen Bereichen lässt die Verfassung eine Auslagerung öffentlicher Aufgaben an Private ohne formell-gesetzliche Grundlage nicht zu. Dort kann der Regierungsrat lediglich den Anstoss geben, den gesetzgeberischen Auslagerungsprozess in Gang zu setzen. Weiterreichende Kompetenzen kommen ihm nicht zu. Der Regierungsrat betont, dass zusätzliche Auslagerungen den Kanton nicht vollständig entlasten würden. Die Erfahrung aus bereits verselbstständigten Bereichen zeigt, dass ein erheblicher Aufwand für Koordination und Aufsicht bestehen bleibt. Ausserdem erachtet der Regierungsrat die Einbindung externer Fachpersonen in verschiedener Hinsicht als Herausforderung.
Ablehnung der formulierten Verfassungsinitiative «Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung»
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Vorlage zur formulierten Verfassungsinitiative «Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung», welche verlangt, dass sich die Anstellungsbedingungen des kantonalen Personals an den durchschnittlichen Arbeitskosten von KMU orientieren. Die Vorlage hält fest, dass die vom Bundesamt für Statistik erhobenen KMU-Arbeitskosten wegen ihrer pauschalen Struktur nicht mit den qualifikations- und funktionsbezogenen Stellen der kantonalen Verwaltung vergleichbar sind und daher keinen sachgerechten Lohnvergleich erlauben. Zudem würde die Initiative Risiken für Rechtsgleichheit und Lohnsystematik schaffen, den personalpolitischen Handlungsspielraum von Regierungsrat und Landrat einschränken und die Attraktivität des Kantons Basel-Landschaft als Arbeitgeber schwächen, ohne die Rahmenbedingungen für KMU nachhaltig zu verbessern. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat, dass die Verfassungsinitiative ohne Gegenvorschlag abgelehnt und den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet wird.
Bericht zum Postulat 2023/710: «Notschlachtungen im Baselbiet»
Der Regierungsrat beantragt die Abschreibung des Postulats zu Notschlachtungen, da die flächendeckende Versorgung durch eine verlängerte Transportfrist in der Verordnung über die Hygiene beim Schlachten sowie das nationale Projekt «Netzwerk Tiere verwerten» verbessert wurde. Zur weiteren Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe soll der kantonale Notschlachtbeitrag künftig auch bei der Nutzung von Schlachtlokalen in angrenzenden Kantonen ausgezahlt werden.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
(Link zu den Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer
Der Regierungsrat hat die Stellungnahme zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes zuhanden des Bundes verabschiedet. Er unterstützt die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes.
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten
Der Regierungsrat befürwortet die Stossrichtung des vorliegenden Entwurfs der Teilrevision der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten und schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren an. Wichtig ist ihm dabei, dass die Vollzugsaufgaben und die damit verbundenen Kompetenzen der Kantone ausführlicher geregelt werden.
Stellungnahme an den Bund: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung
Der Regierungsrat begrüsst die Anpassung der Klimaschutz-Verordnung. Sie soll festlegen, wie Bund und Kantone im Energie- und Umweltbereich ihre Vorbildfunktion umsetzen können. Die öffentliche Hand übernimmt damit eine wichtige Rolle, um das Netto-Null-Ziel der Schweiz zu erreichen. In seiner Stellungnahme schlägt der Regierungsrat verschiedene Änderungen vor.