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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassung
Kantonale Vernehmlassung (Link)
Geplante Änderung der Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung geht bei Gemeinden, Versorgungsregionen und Pflegeheimen in die Anhörung
Der Kanton Basel-Landschaft plant, das Monitoring der Kosten- und Leistungsdaten der Pflegeheime zuhanden der Versorgungsregionen jeweils vom Spätherbst auf den Frühsommer vorzuziehen. Damit soll gewährleistet werden, dass den Vertragspartnern rechtzeitig für die Tarifverhandlungen im stationären Pflegebereich amtlich geprüfte Daten vorliegen. Eine entsprechende Anpassung der geltenden Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung wird in die Anhörung bei den Versorgungsregionen, den Pflegeheimen sowie deren Verbänden gegeben.
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2025/202: «Angemessene Jahresnettomiete in den Gemeinden»
Der Regierungsrat beantwortet verschiedene Fragen zur angemessenen Jahresnettomiete und zu den ausgerichteten Mietzinsbeiträgen in den Gemeinden. Er erläutert die Praxis für die Festlegung der Mietzinsgrenzwerte und der angemessenen Jahresnettomiete in den Gemeinden. Zudem legt er die aktuell gültigen Mietzinsgrenzwerte der Gemeinden in der Sozialhilfe dar und zeigt auf, welche Gemeinden im Jahr 2024 wie viele Einwohnerinnen und Einwohner mit Mietzinsbeiträgen unterstützten.
Beantwortung der Interpellation 2025/274: «PFAS und TFA in Lebensmitteln und Nahrungskette im Kanton Basel-Landschaft»
Der Regierungsrat nimmt das Thema Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) und Trifluoressigsäure (TFA) in Lebensmitteln ernst. Verschiedene tierische Lebensmittel und Trinkwasser wurden im Rahmen von national und kantonal organisierten Kampagnen bereits auf PFAS untersucht. Weitere Untersuchungen werden folgen. Der Regierungsrat unterstützt die Bemühungen, einen nationalen Aktionsplan zur PFAS-Belastung einzuführen. Er erachtet es als sinnvoll, Massnahmen und Unterstützung für Betriebe bei PFAS-Höchstwertüberschreitungen auf nationaler Ebene durch Bund und Kantone zu koordinieren. Entsprechende Motionen und Postulate auf nationaler Ebene werden vom Regierungsrat unterstützt.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Statische Ertüchtigung und Dachsanierung des Werkhofs Kreis1 in Reinach
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine einmalige Ausgabenbewilligung von 9,95 Millionen Franken für die statischen Ertüchtigung und Dachsanierung des Betriebs- und Bürogebäudes des Werkhofs K1 in Reinach. Mit dem Projekt wird die Betriebssicherheit der Liegenschaft gewährleistet und der langfristige Unterhalt der Kantonsstrassen sichergestellt.
Weiterführung von Take-off
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat einen Antrag, die Ausgabe in der Höhe von 1,6 Millionen Franken für Take-off, Tagesstruktur für Jugendliche, ein Präventionsprogramm für Jugendliche und Erwachsene, für die Jahre 2026 bis 2029 zu bewilligen. Take-off bietet gefährdeten Jugendlichen in Krisensituationen Unterstützung in Schule, beruflicher Entwicklung und Freizeit.
Bericht zum Postulat 2020/586: «KESB konstant verbessern: Ärztliche Unterbringung in Notfällen auch im Kanton Basel-Landschaft»
Der Regierungsrat zeigt im Postulatsbericht anhand einer Evaluation des Bundesamts für Justiz statistische Daten und die Evaluationsergebnisse zum System der fürsorgerischen Unterbringung im Kanton auf. Dabei zeigt sich, dass das Baselbieter System zwar einzigartig ist und von den befragten Personen weitgehend abgelehnt wird, allerdings keineswegs schlechtere Ergebnisse produziert als die Vergleichskantone.
Stellungnahme an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahme an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des RVOG (Schutz von Daten juristischer Personen durch Bundesorgane)
Der Bund muss bei der Bearbeitung von Daten natürlicher Personen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der Spezialgesetzgebung beachten. Bis 2028 gelten diese Regelungen aufgrund einer Übergangsbestimmung im Datenschutzgesetz auch für die Daten juristischer Personen. Die Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) soll es Bundesorganen ermöglichen, auch nach Ablauf dieser Übergangsregelung die Daten juristischer Personen zu bearbeiten und unter bestimmten Voraussetzungen Dritten bekanntzugeben. Der Regierungsrat verzichtet auf eine Stellungnahme, da die kantonalen Behörden von der Gesetzesänderung nicht betroffen sind.