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Kontrolluntersuchungen für Senioren-Autofahrer ab dem 75. Altersjahr
Der Regierungsrat unterstützt eine parlamentarische Initiative des Nationalrats, die fordert, dass sich Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises nichtberufsmässiger Kategorien erst ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen. Heute erfolgen die Kontrolluntersuchen ab dem 70. Altersjahr alle zwei Jahre.
> Parlamentarische Initiative 15.456
Genehmigung Gemeindebeschluss
Der Regierungsrat hat zudem den von der Einwohnergemeindeversammlung Sissach am 17. Juni 2015 beschlossenen Zonenplan Landschaft, das Zonenreglement Landschaft und den Strassennetzplan Landschaft genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft