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Aus der Sitzung des Regierungsrats
Kanton unterstützt Berufsschau weiterhin finanziell
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Berufsschau 2017 mit einem finanziellen Beitrag aus den Mitteln des Wirtschaftsförderungsfonds in der Höhe von 900'000 Franken zu unterstützen.
Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich an der Berufsschau 2017 mit einem finanziellen Beitrag aus den Mitteln des Wirtschaftsförderungsfonds in der Höhe von 900'000 Franken. Seit ihrer zweiten Ausgabe wird die Berufsschau aus kantonalen Mitteln finanziell unterstützt. Die Berufsschau hat sich als bedeutender und wichtiger Anlass über die Kantonsgrenzen hinaus etabliert. Die Berufsschau trägt zur Erhaltung eines inhaltlich aktuellen und zukunftsfähigen kantonalen Berufsausbildungswesens bei, belebt einen vielfältigen Arbeitsmarkt, stärkt die Attraktivität der Berufslehre und fördert auch die Lehrstellenvermittlung in Ergänzung zu den bereits bestehenden Angeboten. Sie leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Zusammenführung von Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt. Jugendliche und potentielle Lehrlingsausbildende erhalten im Rahmen dieses Events die Möglichkeit zu einer ersten gegenseitigen Kontaktaufnahme in einem persönlichen und geeigneten Umfeld. Davon profitieren die Jugendlichen, die Wirtschaft, aber auch der Kanton gleichermassen.
Die kantonale Mitträgerschaft wird auf der Basis eines Leistungsauftrages geregelt, welcher durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zu kontrollieren ist. Die Baselbieter Berufsschau findet im Herbst 2017 bereits zum elften Mal statt. Sie geht auf eine Initiative des seinerzeitigen Gewerbeverbandes Baselland, der heutigen Wirtschaftskammer, zurück, wurde 1966 erstmals und seit 1999 im Zweijahresrhythmus durchgeführt. Der kommende Anlass wird in den Räumlichkeiten und Aussenanlagen der Sporthalle Frenkenbündten in Liestal stattfinden. Die Abgeltung über den Wirtschaftsförderungsfonds soll aufgrund des wiederkehrenden Charakters zukünftig abgelöst werden durch die Finanzierung über das ordentliche Budget des Kantons.
Für Rückfragen:
Rolf Wirz, Kommunikation, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 59 11
Projektmanagement des Kantons neu geregelt
Der Regierungsrat aktualisiert die Verordnung zum Projektmanagement, die aus dem Jahr 2012 stammt. Mit der konsequenten Anwendung einer Projektmanagement-Methode wird das Risiko massgeblich reduziert, dass ein Projekt scheitert.
In der kantonalen Verwaltung ist neu HERMES für alle mittleren und Grossprojekte vorgeschrieben. Ausgenommen davon sind Bau- und Planungsprojekte. HERMES ist eine Projektmanagement-Methode, welche vom Bund für alle Arten von Projekten entwickelt worden ist.
Neue Projektkategorien
Die Verordnung nimmt eine Unterteilung aller Projekte in kleine, mittlere und grosse sowie Schlüsselprojekte vor. Je nach Projektkategorie kommen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung. So müssen Leiterinnen und Leiter von mittleren und Grossprojekten neu eine Zertifizierung der Stufe HERMES Foundation vorweisen. Bei Informatikprojekten gelten bei diesen Projektkategorien höhere Anforderungen: hier ist eine Zertifizierung der Stufe HERMES Advanced notwendig. Für Grossprojekte muss die Rolle des Qualitäts- und Risikomanagers zudem mit einer qualifizierten Person besetzt werden, die sich nicht in derselben Dienststelle wie der Auftraggeber befinden darf.
Projektportfolio und Controlling
Neu müssen die Direktionen und die Landeskanzlei ein Projektportfolio führen und einen Projektportfolio-Manager einsetzen. Die Projektleiter und Projektleiterinnen melden diesem quartalsweise den Stand der im Portfolio erfassten Projekte, was das Controlling verstärkt.
Projekte mit strategischer Bedeutung
Ebenfalls neu ist die Kategorie „Schlüsselprojekte“. Dabei handelt es sich um Grossprojekte, die für den Kanton von strategischer Bedeutung sind. Die Finanzverwaltung wird der Regierung halbjährlich Bericht zu deren Stand erstatten.
> Verordnung zum Projekt- und Projektportfolio-Management (VPPM)
Für Rückfragen:
René Kilcher, Leiter Zentrale Informatik, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 75 02
Weiteres
Kontrolluntersuchungen für Senioren-Autofahrer ab dem 75. Altersjahr
Der Regierungsrat unterstützt eine parlamentarische Initiative des Nationalrats, die fordert, dass sich Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises nichtberufsmässiger Kategorien erst ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen. Heute erfolgen die Kontrolluntersuchen ab dem 70. Altersjahr alle zwei Jahre.
> Parlamentarische Initiative 15.456
Genehmigung Gemeindebeschluss
Der Regierungsrat hat zudem den von der Einwohnergemeindeversammlung Sissach am 17. Juni 2015 beschlossenen Zonenplan Landschaft, das Zonenreglement Landschaft und den Strassennetzplan Landschaft genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft