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Neue Vorschriften zur Wärmedämmung und zur Haustechnik
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die überarbeitete Energieverordnung (EnGV) zusammen mit dem totalrevidierten Energiegesetz per 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Die EnGV enthält die wichtigsten Ausführungsbestimmungen zum Energiegesetz, so auch jene wichtigen Kernbestimmungen, welche festlegen, wie zum Beispiel ein Haus im Kanton wärmegedämmt werden muss und wie die Haustechnik auszugestalten ist.
Für die planenden Ingenieurbüros und das ausführende Gewerbe ändert sich materiell bei der Planung und dem Bau von Häusern nur sehr wenig. Die Bestimmungen der bestehenden Verordnung wurden im Wesentlichen beibehalten und durch jene ergänzt, die durch das neue Energiegesetz auf Verordnungsebene Ausführungsbestimmungen erfordern.
Dies betrifft insbesondere:
- Grossverbraucher: Diese haben fünf Jahre Zeit, eine Vereinbarung mit dem Kanton oder einer vom Kanton anerkannten Institution abzuschliessen.
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Energieberatung: Die Öffentliche Baselbieter Energieberatung wird in der bewährten Zusammenarbeit mit den Gemeinden weitergeführt.
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Wärmekraftkoppelungsanlagen: Wer eine grosse Heizung mit mehr als 500 Kilowatt Leistung erstellt, muss prüfen, ob eine Wärmekraftkopplungsanlage (gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom) wirtschaftlich zumutbar ist.
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Elektroheizungen: Ausnahmen für den Ersatz bestehender Elektroheizungen, die innert 15 Jahren durch eine andere Wärmeerzeugung ersetzt werden müssen, sofern sie älter als 25 Jahre sind.
Für Rückfragen:
Felix Jehle, Leiter Ressort Energie, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 18