An- und Abmelden
Anmeldung in Maisprach
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Basel-Landschaft und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist dabei die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder der Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Hier geht es zum e-Umzug:
Wollen Sie sich lieber persönlich anmelden, sprechen Sie persönlich innert 14 Tagen seit Wohnsitznahme am Schalter der Gemeindeverwaltung vor.
Was wird für die Anmeldung von Schweizern und Schweizerinnen benötigt?
Einzelperson:
- Reisepass/Idenditätskarte
- Abmeldebescheinigung vom Wegzugsort
Familie (Schweizer):
- Familienbüchlein
- Reisepass/Idenditätskarte
- Abmeldebescheinigung vom Wegzugsort
Achtung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen!
Was benötigen Ausländer und Ausländerinnen?
Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft:
- Ausländerausweis
- Reisepass
- Familienbüchlein oder Geburtsscheine
- Abmeldebescheinigung vom Wegzugsort
Zuzug aus einem anderen Kanton:
- Ausländerausweis
- zwei Passfotos
- Reisepass
- Familienbüchlein oder Geburtsscheine
- Abmeldebescheinigung vom Wegzugsort
Zuzug aus dem Ausland:
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein oder Geburtsscheine
Geburten
Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen).
Abmeldung in Maisprach
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Basel-Landschaft und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist dabei die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder der Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Hier geht es zum e-Umzug:
Wollen Sie sich lieber persönlich abmelden, sprechen Sie persönlich innert 14 Tagen nach dem Wegzug am Schalter der Gemeindeverwaltung vor.
Es ist mitzubringen:
Ausländer/innen
Ausländerausweis