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Abstimmungen / Wahlen
Termine
| Termine | Ergebnisse |
| 9. Februar 2025 | Resultate |
| 18. Mai 2025 | keine Abstimmungen / Wahlen stattgefunden |
| 28. September 2025 | Resultate |
| 26. Oktober 2025 | Resultate / Ersatzwahl Gemeinderat |
| 30. November 2025 | ausstehend |
Eidgenössische Abstimmungen und Wahlen
Auf Beschluss des Bundesrats werden am 30. November 2025 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
1. Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»;
2. Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»;
Kantonale Abstimmungen und Wahlen
Am 30. November 2025 werden folgende kantonalen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
3. Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes vom 26. Juni 2025 betreffend Erhöhung des Vermögensverzehrs (2025/145)
4. Laufen, Verlegung der Naubrücke: Genehmigung des generellen Projekts (2025/93, Planungsreferendum)
Ausserdem finden eine allfällige Nachwahl in den Regierungsrat sowie allfällige Friedensrichter/innen-Wahlen ebenfalls am 30. November 2025 statt.
Kommunale Abstimmungen / Wahlen
Keine Vorlagen.
Weitere Informationen:
- Resultate der Gemeindewahlen
- Übersicht Abstimmungstermine im Kanton Basel-Landschaft
- Übersicht Abstimmungen im Kanton Basel-Landschaft
- Übersicht Wahlen im Kanton Basel-Landschaft
- Übersicht Politische Rechte im Kanton Basel-Landschaft (Referenden, Initiativen, Vernehmlassungen)
- Weitergehende Informationen zu Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie jeweils unter www.easyvote.ch, www.vimentis.ch und www.ch.ch.
Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe
- Wer brieflich stimmen will, füllt die Stimm- bzw. Wahlzettel persönlich aus.
- Verschliessen Sie den ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beiliegenden Umschlag. Wenn immer möglich sollte der Stimm- bzw. Wahlzettel nicht gefaltet werden.
- Der Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) muss zur Gültigkeit die eigenständige Unterschrift der stimmberechtigen Person aufweisen.
- Legen Sie den separaten Umschlag in das Zustellcouvert.
- Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) drehen und so im Zustellcouvert platziere, dass die Anschrift der Gemeindeverwaltung sichtbar ist.
- Das Zustellcouvert verschlossen in der Gemeindeverwaltung abgeben oder in deren Briefkasten einwerfen. Bei Aufgabe an einer Postestelle muss das Couvert (nicht die Stimmkarte!) oben rechts frankiert und rechtzeitig aufgegeben werden. Das Zustellcouvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.
Das Zustellcouvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs- oder Wahlsonntag, in der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Persönliche Stimmabgabe
Bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsauweis (Einlagekarte) dem Wahlbüro abgegeben werden.
Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal in Hersberg (Gemeindehaus) wie folgt geöffnet: Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr
