Aktuelle Mitteilungen
17.08.2022
Rücktritt Mitglied Sozialhilfebehörde
Claudia Aebi ist als Mitglied der Sozialhilfebehörde aus gesundheitlichen Gründen per sofort zurückgetreten. Wir danken Claudia Aebi für ihren Einsatz und wünschen ihr alles Gute. Die Ersatzwahl findet an der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2022 statt. Interessierte dürfen sich gerne beim Präsidenten von der Sozialhilfebehörde, Florian Kron, melden.
10.08.2022
Projektlenkungsgremium plant mehr Zeit für den Zusammenschluss Arisdorf – Hersberg
Anlässlich der im Frühling im Rahmen des Projekts organisierten Informations- und Diskussionsveranstaltung und in den darauf basierenden Medienberichten wurde das hohe Tempo der Zusammenschlussarbeiten thematisiert. Selbst bekennende Befürworter des Zusammenschlusses sehen keinen Zwang den Zusammenschluss bereits per 1.1.2024 vorzusehen.
Das Projektlenkungsgremium hat deshalb den Zeitplan überarbeitet und angepasst. Trotz der gut voranschreitenden Bearbeitung der umfassenden Sachthemen soll mehr Zeit für die gegenseitigen Annäherungen der beiden Dörfer und der Meinungsbildung zur Verfügung stehen. Das Projektlenkungsgremium plant deshalb verschiedene kulturelle Aktivitäten und weitere Informationsveranstaltungen.
Die bereits im August geplanten Informationsveranstaltungen wie auch die zusätzlichen Gemeindeversammlungen im September 2022 werden deshalb abgesagt.
Neuer Terminplan
Informations-/Diskussionsveranstaltung für Behörden, Kommissionen etc. | 30.11.2022 |
Infofenster zum Zusammenschluss an beiden Gemeindeversammlungen | Dezember 2022 |
Diverse gemeinsame kulturelle Aktivitäten der beiden Dörfer | ab Dezember 2022 |
Informationsveranstaltung in der MZH Arisdorf | März 2023 |
Infofenster zum Zusammenschluss an beiden Gemeindeversammlungen | Juni 2023 |
Gemeindeversammlungen zum Zusammenschluss Arisdorf-Hersberg | September 2023 |
Urnenabstimmung zum Zusammenschluss Arisdorf-Hersberg | 26. November 2023 |
Datum des geplanten Zusammenschlusses | 01. Januar 2025 |
Über das Projekt und die geplanten Aktivitäten wird in der zweiten Hälfte August 2022 weiter informiert.
Projektlenkungsgremium
25.07.2022
Waldbrandgefahr
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht weiterhin akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist aktuell auf Gefahrenstufe 4 (gross). Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen. Ausserdem gilt seit vergangener Woche ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
Weil es in den vergangenen Wochen wenig Niederschläge gegeben hat und die Temperaturen weiterhin hoch sind, sind die Wasserstände in Bächen und Flüssen extrem tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein ergiebiger Niederschlag in Sicht. Die Waldbrandgefahrenstufe ist auf Stufe 4 (gross). Bereits kleine Funkenwürfe können Brände entfachen.
- Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
- Es ist zudem verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt neu für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
- Der Abstand zum Wald von Höhen- und 1. Augustfeuern muss mindestens 200 Meter betragen (neue Bestimmung per 26. Juli 2022).
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).
Beachten Sie allfällig weitergehende kommunale, von den Gemeinden erlassene Feuer- oder auch Feuerwerksverbote.
Es bedarf länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft.
Wasserentnahmen nicht mehr erlaubt
Nachdem es seit geraumer Zeit kaum mehr geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer sehr tief. Der Homburgerbach, der Eibach und der Bennwilerbach mussten ausgefischt werden. Weitere Ausfischungen im oberen Kantonsteil stehen an. Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich. In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung in der Regel bereits zu tief.
Achtung: Wasserentnahmen für den so genannten Gemeingebrauch sind aktuell nicht mehr erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz motorgetriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne. Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden. Allgemein ruft der Kantonale Führungsstab zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf.
Empfehlungen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit Wassersparen sind Sache der Gemeinden.
Badeverbot für Mensch und Tier
Angesichts der anhaltenden hohen Temperaturen und der tiefen Wasserstände ist die Fischfauna einem hohen Stress ausgesetzt. Die tiefen, kühleren Gewässerabschnitte sind die derzeit einzigen Refugien, um das Überleben der Fische sicherzustellen. Aus diesem Grund gefährdet in bestimmten Bereichen das Betreten der Birs und der Ergolz wichtige regionale Refugien der ÄÄschen, Bachforellen und Nasen. Um das Überleben gefährdeter Fische zu ermöglichen, beschliesst die Fischereibehörde des Kantons Basel-Landschaft in Abstimmung mit den in Basel-Stadt Einwoh-nergemeinde Münchenstein, Augst, Pratteln, Füllinsdorf und Liestal - ein sofortiges Bade- und Be-tretungsverbot für den Abschnitt der Birs und der Ergolz zwischen der Schänzlibrücke in München-stein und der Holzbrücke unterhalb des Kraftwerks Neue Welt sowie der Eisenbahnbrücke in Münchenstein und dem BBC-Turm in Arlesheim. Dieses erweiterte Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot schliesst sich an das bereits geltende Verbot am Birsunterlauf von der Mündung bis zur Redingbrücke. An der Ergolz gilt das Verbot zwischen der Rösslibrücke und der Autobahnbrücke Zürich-Basel sowie zwischen der TCS-Brücke in Füllinsdorf und dem Kesselfall in Liestal. Das Betretungsverbot gilt für Menschen, Haus- und Nutztiere.
Das Befahren des Flusses mit Wasserfahrzeugen und ähnlichem ist ebenfalls zu unterlassen.
Für Rückfragen:
Zum Thema Wald: Ueli Meier, Amt für Wald beider Basel (VGD), Telefon 061 552 56 51
Zum Thema Fisch: Holger Stockhaus, Amt für Wald beider Basel (VGD), Telefon 061 552 59 95
20.07.2022
Dringende Mitteilung: Wassersparen!
Der tägliche Wasserverbrauch in der Gemeinde Hersberg hat sich zurzeit pro Einwohner/in gegenüber den Vormonaten verdoppelt. Die Wasserpumpen zur Verteilung des Wassers laufen am Limit, so der Brunnenmeister.
Aufgrund der nun anhaltenden, mangelnden Niederschläge und der damit verbundenen Trockenheit verfügt der Gemeinderat Hersberg per sofort folgende Verhaltensmassnahmen:
- Die Brunnen werden per sofort abgestellt.
- Es wird an die Bevölkerung zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser appelliert. Bis sich die Situation verbessert, sind mehrere Tage Niederschlag nötig.
- Von der Bewässerung von Rasenflächen, das Autowaschen sowie das Neustellen (Komplett Füllungen) von privaten Schwimmbassins ist zu verzichten.
Ein geschwächter Rasen erholt sich nach Niederschlägen relativ rasch wieder. - Zurückhaltend bewässert werden, sollen nur noch Gemüse- und Blumenbeete.
- Das vom Kantonalen Führungsstab verhängte absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern sowie das Verbot der Wasserentnahme aus Gewässern für den Gemeingebrauch bleiben selbstverständlich bis auf Widerruf bestehen.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und das solidarische Verhalten.
Der Gemeinderat
02.02.2022
Spielplatzkommission legt Projektentwurf vor
Wer sich finanziell für die neue Begegnungszone engagieren möchte oder aktiv bei der Sponsorensuche mitarbeiten kann, meldet sich gern bei Ueli Nick, Präsident Spielplatzkommission ([email protected]).