Aktuelle Mitteilungen
06.06.2023
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 1. Juni 2023 nebst diversen Routinegeschäften noch folgende Geschäfte behandelt:
- Baugesuch, Stockackerweg 5, Dachaufstockung / Gedeckter Balkon
- Baugesuch, Zelgliweg 9, 3 Dachflächenfenster
05.06.2023
Beginn Sanierung Spielplatz Hersberg
An der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2022 wurde die Sanierung des Spielplatzes in Hersberg beschlossen. Nach Ablauf der 30-Tägigen Referendumsfrist wurde der Auftrag unverzüglich an den Spielplatzbauer weitergeleitet.
Nun haben wir die erfreuliche Nachricht erhalten. Der Baustart wird vorgezogen und bereits am Montag, 5. Juni 2023 beginnen die Bauarbeiten. Grund dafür ist eine kurzfristige Auftragslücke beim Spielplatzbauer. Ganz ohne Lärm, Staub und platzmässige Einschränkungen wird es nicht möglich sein, die Arbeiten auszuführen.
Der Gemeinderat dankt für das Verständnis und die Kenntnisnahme.
26.05.2023
Voranzeige Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2023
Traktanden
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Dezember 2022
- Einbürgerung C. Rüggeberg und S. Büttner
- Jahresrechnung 2022
- Diverses
Der Gemeinderat
24.05.2023
Neuorganisation der Gemeindeverwaltung
Der Gemeinderat Arisdorf hat die zukünftige Personalentwicklung der Gemeindeverwaltung Arisdorf geregelt und folgende Entscheide getroffen:
Per sofort:
- Wählt der Gemeinderat Hakan Sürüci, langjähriger Gemeindeverwalter-Stellvertreter, als neuen Gemeindeverwalter.
- Wählt der Gemeinderat Stefanie Hofer, langjährige Verwaltungsmitarbeiterin, als Gemeindeverwalter-Stellvertreterin.
Per 1. September 2023:
- Zur Vervollständigung des Verwaltung-Teams hat der Gemeinderat Sara Lüdi als Verwaltungsmitarbeiterin gewählt.
Der Gemeinderat Arisdorf gratuliert den Mitarbeitern zur Ihrer Wahl und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
23.05.2023
Fahrplananhörung 2024
Vom 24. Mai bis 11. Juni 2023 werden die Entwürfe der Fahrpläne 2024 (gültig ab 10. Dezember 2023) im Internet publiziert auf www.öv-info.ch.
Während der Publikationsfrist haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese können Sie über ein Online-Formular auf der erwähnten Seite erfassen.
Der Kanton prüft anschliessend die Stellungnahmen zusammen mit den Transportunternehmen hinsichtlich Zweckmässigkeit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit. Je nach Ergebnis werden die Fahrpläne überarbeitet.
Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.
27.03.2023
Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Gerade Waldränder sind ein äusserst sen-sibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen.
Vom 1. April bis 31. Juli 2023 gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll auf störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht möglichst verzichtet werden. Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich.
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hundehalter und -halterinnen ihre Hunde trotzdem in der Nähe des Waldrandes freilaufen lassen. Dies führt zu einer Gefährdung der Wildtiere (oftmals Rehe), da sich diese gelegentlich ausserhalb des Waldes bewegen.
Sehr oft handelt es sich dabei um auswärtige Personen, welche sich nicht an die Vorschriften halten.
Die überwiegende Mehrheit der Hundebesitzer und -besitzerinnen ist aber verantwortungsvoll und hält sich an diese Bestimmung.
Die Waldbesucherinnen und -besucher werden deshalb gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Kulturland zu schonen ist und Hundekot auf fremdem Areal aufgenommen werden muss.
07.12.2022
Mögliche Energiemangellage - Handbuch zur privaten Vorsorge
In den Wintermonaten kann eine Energiemangellage in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend wichtig ist eine aktive Vorsorgeplanung. Mit dem Handbuch zur privaten Vorsorge bietet der Kanton Basel-Landschaft die entsprechende Hilfestellung dafür. Der Hauptfokus des Handbuches liegt auf den konkreten Vorsorgemassnahmen und Verhaltenstipps, mit denen Sie sich auf mögliche Engpässe bei der Energieversorgung vorbereiten können.
Bereits Anfang November wurde das Handbuch für die betriebliche Vorsorge von Unternehmen und Organisationen veröffentlicht.
Beide Handbücher sind auch auf der Webseite des Kantons Basel-Landschaft abrufbar: Handbücher — Kantonaler Führungsstab Basel-Landschaft (KFS) (baselland.ch)