Zivilstandswesen
Zivilstandsamt
Das Zivilstandsamt befindet sich in Arlesheim.
Zivilstandsfälle
Zivilstandsfälle wie Heiraten, Hausgeburten, Namensänderungen, Kindesanerkennung etc. sind direkt dem Zivilstandsamt zu melden. Auch Bestellungen von Heimatscheinen für Bürgerorte im Kanton Basel-Landschaft und weiteren Zivilstandsausweisen sind an dieses Amt zu richten.
Vorgehen im Todesfall
Todesfälle können bei der Gemeindeverwaltung Sissach (Tel. 061 976 13 00) angezeigt werden, wenn der Sterbeort Diepflingen ist und die verstorbene Person in Diepflingen Wohnsitz hatte. Ansonsten ist das Zivilstandsamt in Arlesheim zu verständigen. Sofern der Tod in einem Spital, Alters- oder Pflegeheim eingetreten ist, sind die Anweisungen dieser Institutionen zu beachten.
Die Angehörigen werden gebeten, sich innert zwei Tagen nach Eintritt des Todes (betrifft die Gemeinden Böckten, Diepflingen, Itingen, Sissach und Thürnen) mit der ärztlich ausgestellten Todesbescheinigung und, sofern vorhanden, dem Familienbüchlein beim Bestattungsbüro der Gemeindeverwaltung Sissach zu melden.
Das Bestattungsbüro wird mit den Angehörigen administrative Punkte besprechen. Folgendes wird durch das Bestattungsamt Sissach in Rücksprache mit den Angehörigen organisiert:
- Bestattungsart
- Anmeldung Kremation
- Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt (Terminvereinbarung für Bestattung und Trauergespräch)
- Auftrag für die amtliche Anzeige in den Medien - sofern gewünscht
Weiterleitung der erforderlichen Unterlagen an das Zivilstandsamt und das Erbschaftsamt.
Bei ausländischen Staatsangehörigen werden zusätzlich
- Original Geburtsschein, Eheschein
- Original Reisepass, Personalausweis
- Kopie der Aufenthaltsbewilligung
benötigt, sofern der/die Betroffene zu Hause verstorben ist.
Todesfall im Alters- und Pflegeheim, Spital oder Sterbehospiz
Die Angehörigen erhalten von der Institution Kopien der Anmeldung des Todesfalls ans Zivilstandsamt sowie der ärztlichen Todesbescheinigung. Mit diesen Unterlagen ist, sofern die/der Verstorbene in einer der fünf Verbundgemeinden wohnhaft war, die Gemeindeverwaltung Sissach aufzusuchen, um die oben aufgeführten Punkte zu vereinbaren.
Bestattungsunternehmen
Die Angehörigen sind frei in der Auswahl des Bestattungsunternehmens.
Gebührentarife für Bestattungen auf dem Friedhof Sissach finden Sie hier.
Bestattungsbüro Gemeindeverwaltung Sissach
Sie erreichen das Bestattungsbüro während den Öffnungszeiten der Verwaltung. Sofern ein Vorsprechen zu diesen Zeiten nicht möglich ist, wird um Voranmeldung gebeten.
Über die Feiertage ist jeweils ein Pikettdienst eingerichtet. Bitte entnehmen Sie die weiteren Details hierzu dem amtlichen Teil von 'Sissach aktuell', dem Anschlag beim Gemeindehaus in Sissach; oder dem Ansagetext
unter der Telefonnummer 061 976 13 00.
Bestattungsart:
Es besteht die Möglichkeit, die Bestattungsart während der Lebzeit festzulegen und bei der Gemeinde zu hinterlegen oder zu Hause bei Ihren Unterlagen zu deponieren. Bitte beachten Sie das dafür vorgesehene Dokument zum Download.
Weitere Informationen zum Thema Todesfall finden Sie auf der Webseite des Kantons.
Grabbepflanzung
Die Friedhofgemeinden bieten Angehörigen gegen Vorauszahlung die Ausführung der Grabbepflanzung und der Grabpflege auf dem Friedhof Sissach an. Der Auftrag wird schriftlich erteilt mit gleichzeitiger Zustimmung zur Vorauszahlung des Pauschalbetrages. Der Auftrag nimmt der Friedhofgärtner entgegen.