Neues Gesetz über die Wohnbauförderung geht in die Vernehmlassung

18.05.2022

Mit dem neuen Gesetz sollen die Vorgaben der Kantonsverfassung (§ 106a) umgesetzt werden. Es bezweckt die Förderung von Wohnraum für Bevölkerungskreise in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen. Vorgesehen sind Fördermassnahmen in den Bereichen des selbstgenutzten Wohneigentums, des gemeinnützigen Wohnungsbaus und des altersgerechten Wohnens. Die Finanzierung der erwarteten Kosten von rund 3,4 Millionen Franken pro Jahr erfolgt über den Wohnbauförderfonds. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte September 2022.

Mit dem Erlass des neuen Gesetzes über die Wohnbauförderung (WBFG) will der Regierungsrat gestützt auf § 106a der Kantonsverfassung die rechtlichen Grundlagen für folgende Massnahmen schaffen:
 
Selbstgenutztes Wohneigentum
  • Bausparprämie
  • Energieprämie
Gemeinnütziger Wohnungsbau
  • Beratung
  • Projektentwicklungsdarlehen
  • Erwerb und Abgabe von Land im Baurecht
Altersgerechtes Wohnen
  • Information und Beratungen
  • Prämie für altersgerechte Umbauten

Die Massnahmen werden bis 2030 schrittweise finanzwirksam. Der Regierungsrat rechnet mit jährlichen Ausgaben in der Höhe von rund 3,4 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt über den «Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus». Dessen Kapital lag per Ende 2021 bei 40 Millionen Franken. Den drei Förderbereichen soll jeweils der gleiche Betrag (13,3 Millionen Franken) zur Verfügung stehen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Landrat bei Bedarf die Mittel zwischen den Förderbereichen umverteilen und bei einer gesamthaften Ausschöpfung von mehr als 80 Prozent zusätzliche Mittel bewilligen. Das Gesetz verpflichtet den Regierungsrat, dem Landrat acht Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Evaluationsbericht vorzulegen. 

Zweiter Anlauf

Bereits 2019 unterbreitete der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage zur Totalrevision der Wohnbauförderung. Dieser trat damals auf Antrag der vorberatenden Kommission nicht auf das Geschäft ein, aufgrund der «verschiedenen politischen Standpunkte und Erwartungen», die zum Teil «unvereinbar» seien.

Der Regierungsrat nahm die Anregung auf, «einen kreativen Gesetzgebungsprozess in die Wege zu leiten – allenfalls mit Hilfe eines ‘Runden’ Tischs». Er lud je eine Delegation aus den beiden Initiativkomitees «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» sowie «Wohnen für alle» ein, um gemeinsam ein von beiden Seiten akzeptiertes Massnahmenpaket zu entwerfen. Das nun vorliegende, in mehreren Gesprächsrunden bereinigte Massnahmenpaket entspricht dieser Vorgabe. 

> Vernehmlassungsunterlagen